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Frage zum Pachtvertrag

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Frage zum Pachtvertrag

Beitragvon Matt » Fr Okt 14, 2005 18:21

Hi,

wir haben unsere Felder verpachtet, der Pachtvertrag läuft auch noch ein paar Jahre. Der Pächter zahlt immer pünktlich die volle Pacht. Jetzt könnte es sein das wir die Felder bald selber brauchen, kommen wir da irgendwie aus dem laufenden Pachtvertrag raus??( evtl. wegen Eigenutzung und so?? )

MfG Matt
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Beitragvon master3011 » Fr Okt 14, 2005 18:51

könnte sein! ich würde den pächter mal fragen ob er das land abgeben würde !
Wer Renault kennt,fährt kein Fendt!
Der Springende Hirsch überholt alles,auch Varios!
Der Fendt Vario TMS ist wieder mal verreckt... wo hab ich bloß den Case CVX versteckt?

Dioxin. - Jetzt in jedem 7. Ei! :)
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Beitragvon hottehü » Fr Okt 14, 2005 19:26

Soviel ich weiß, können Pachtverträge nur in beiderseitigem Einverständnis gelöst werden.
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Beitragvon Matt » Fr Okt 14, 2005 19:52

ich glaube er wird es vor Ablauf sicher nicht hergeben :?
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Beitragvon Carsten » Fr Okt 14, 2005 20:13

Hallo Matt,

was für ein Pachtvertrag habt ihr denn abgeschlossen? Einen mündlichen oder schriftlichen? Wenn schriftlich, Vordruck oder Formlos?

Es kommt schon darauf an was in dem Vertrag steht.
Gruß
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Beitragvon Matt » Fr Okt 14, 2005 20:16

er ist schriftlich, Vordruck weiß ich nicht, weil den meine Eltern noch geschlossen haben, aber ich schau morgen mal nach...

aber ich schätze mal mit Vordruck
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Beitragvon Carsten » Fr Okt 14, 2005 20:17

Hallo,

wenns ein Vordruck ist lies mal die Bedingungen durch. Vielleicht klärt sich dann deine Frage von alleine.
Gruß
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Beitragvon Favorit » Fr Okt 14, 2005 20:39

Hi,

Verpachtet ist Verpachtet - das ist meine Ansicht! Schließlich kalkuliert der Pächter auf Basis des Vertrages, z.B. seine Futterwerbung... Verfahrenstricks sind daher moralisch unangebracht. :roll:
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Beitragvon Weinbauer » Fr Okt 14, 2005 21:00

versuch mal eine gütliche einigung. z.b. eine einmalige zahlung hochgerechnet auf den durchschnittsertrag der restlichen vertraglaufzeit.
wie hast den die pacht geregelt (feste zahlung nach fläche oder fester prozentsatz vom ertrag).
bei uns (weinbau ist letzteres üblich).

ich überlege auch in ca. fünf jahren den vertrag mit dem pächter aufzulösen. er läuft sonst bis 2013.
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Beitragvon Matt » Fr Okt 14, 2005 21:02

@Favorit

da muß ich Dir recht geben, aber es ist auch für meine weiter Planung wichtig. Meine Eltern haben damals nicht so weit gedacht...

Falls es so weit kommen sollte würde ich dem Pächter längere Zeit vorher Bescheid geben.

@Weinbauer

es ist ein fester Betrag für die Fläche
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Beitragvon Weinbauer » Sa Okt 15, 2005 15:02

@ matt

dann wäre eine einigung über auszahlung doch sehr einfach möglich.
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Beitragvon Christian » Sa Okt 15, 2005 17:05

Du kannst schon die Pacht wegen Eigenbedarfs kündigen, hast allerdings ein Jahr Pächterschutz, also der Pächter darf die Flächen noch ein Jahr nach Kündigung bewirtschaften. Am besten mal beim LWA oder Bauernverband erkundigen.

MfG
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Beitragvon Matt » Sa Okt 15, 2005 18:00

Christian hat geschrieben:Du kannst schon die Pacht wegen Eigenbedarfs kündigen, hast allerdings ein Jahr Pächterschutz, also der Pächter darf die Flächen noch ein Jahr nach Kündigung bewirtschaften. Am besten mal beim LWA oder Bauernverband erkundigen.

MfG


super Danke!!!

Das Jahr wäre überhaupt keine Problem, ich würde dem Pächter ja früh genug bescheid sagen...
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Beitragvon Heiko » Do Okt 20, 2005 11:20

Hi,

du musst aber auch bedenken, das die Prämienansprüche für die Flächen dem jetzigen Pächter zugesprochen worden sind / werden. Könnte also auch da wieder etwas Hick hack geben.

Grüße

Heiko
Einfach nur rot und schier unbesiegbar!

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Beitragvon hottehü » Do Okt 20, 2005 17:04

Es gibt ein Landpachtgesetz, ich glaube BGB § 581 ff, dagegen darf sowieso kein Pachtvertrag verstossen, weil er sonst ungültig ist.
Also ist bis auf die Pachtdauer sowieso relativ unwichtig, was im Vertrag steht.
Ein mündlicher Vertrag ist übrigens genauso bindend wie ein schriftlicher, problematisch ist daran eigentlich nur, zu beweisen was ausgemacht wurde. :wink:
Die Prämienrechte, die Heiko schon angesprochen hat, liegen seit heuer nicht mehr auf der Fläche, sondern auf dem Betrieb der die Fläche heuer bewirtschaftet.

Langer Rede kurzer Sinn: Rede mit deinem Pächter, versuch das Ganze "in beiderseitigem Einvernehmen" zu regeln, weil wenn er nicht darauf einsteigt hast in erster Linie Du ein Problem.

Was ich damit sagen will: Wenn mir ein Verpächter den Vertrag vorzeitig kündigen würde, ohne vorher mit mir zu reden, würde mir die weitere Fruchtfolge, Ampferbekämpfung usw. relativ am Arsch vorbeigehen und die Prämienansprüche könnte er sich auf alle Fälle von der Backe putzen.

PS: Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Stiefel. :wink:
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