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fremde IP veröffentlichen erlaubt?

Hier findet man Tipps und Tricks für Computer und Internet.
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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: fremde IP veröffentlichen erlaubt?

Beitragvon hans g » Mo Jan 25, 2010 15:19

brainfart hat geschrieben:Du kannst ihm natürlich auch abends auflauern und dann ein ernstes Wörtchen mit ihm reden. Dann sieht er seine menschlichen Fehler vielleicht ein und ändert sich zum Besseren.

:D auflauern---das würde ich auch gern mal machen :D
hans g
 
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Re: fremde IP veröffentlichen erlaubt?

Beitragvon Jutta » Mo Jan 25, 2010 22:14

brainfart hat geschrieben:>...
Du kannst ihm natürlich auch abends auflauern und dann ein ernstes Wörtchen mit ihm reden. Dann sieht er seine menschlichen Fehler vielleicht ein und ändert sich zum Besseren.


Das ist verdammt noch mal keine schlechte Idee.
Jutta
 
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Re: fremde IP veröffentlichen erlaubt?

Beitragvon Sascha86 » Fr Jan 29, 2010 10:44

Liberty hat geschrieben:und wenn das Gespräch nicht fruchtet 8) dann vielleicht so http://www.youtube.com/watch?v=mLj6AefTebA

8)

lg :mrgreen:

:lol: :lol: :lol: ist das geil.

Also zum thema IP und aufzeichnung.

Foren die auf phpBB laufen zeichnen ALLE eure IP auf inkl dem Landtreff hier.
Betreue selber mit jemand anderem ein Forum was auf phpBB läuft. und zu jeden Beitrag der Geschrieben wird und zu jedem bild was ins Album kommt wird die IP, Datum und Uhrzeit gespeichert.
Wie schon gesagt wurde die meisten user die ins internet gehen haben eh bei jedem einwählen wieder eine neue IP und somit sagt die IP nichts aus ausser der Benutzer wurde seit dem wo seine IP gespeichert wurde und veröffentlicht wurde nicht ausgeloggt aus dem netz.
Diesen zufall halte ich aber für eher Gering.

Gehen wir also nun davon aus das ein benutzer irgend eine Scheiße schreibt zb. Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen aus z.B. nem Claas JD oder Fendt werk. Dann wird im normal fall erstmal der Admin angeschrieben und gebeten dieses freundlicherweise zulöschen.
Jenach dem ws veröffentlicht wurde wird zudem ein ermitlungsverfahren gegen das Forum/Admin eingeleitet.
Nun muss der Admin belegen wer der Übeltäter war. Dies kann er recht einfach tun indem er der Polizei einen Ausdruck des Gelöschten beitrages gibt samt den Beitrags deteis wie IP und erstellungs Zeit.
Mit hilfe der IP und Des Datums und der Uhrzeit lässt sich nun für die Polizei ermitteln zu welchem Telephon anschluss diese IP gehört.

Das man heute ja recht simpel zur rufnr die adresse hat weis ja denke ich jeder.

Nun wendet sich die Polizei an dem den der anschlüss gehört und muss nur noch ermitteln wer zu dem zeit punkt am rechner war und das Betriebsgeheimniss ausgeplaudert hat.

Kurz gesagt das Verfahren gliedert sich ähnlich dem wie wenn man sein auto verliehen hat und der doof zu schnell durch die Blitze rauscht.

Edit wer wissen will wie viel man über die IP richtig rauskriegen kann solang der nutzer mit ihr online ist soll mal hier schauen.
http://www.ip-adress.com/what_is_my_ip/
Dieses kleine Online tool zeigt grob das was zusehen ist.
und die daten sind auch nur solang richtig wie der Benutzer noch zur IP passt.
Sascha86
 
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Re: fremde IP veröffentlichen erlaubt?

Beitragvon brainfart » Fr Jan 29, 2010 11:47

> Dann wird im normal fall erstmal der Admin angeschrieben und gebeten dieses freundlicherweise zulöschen.

Nö, heutzutage wird normalerweise gleich ein Anwalt mit befaßt, der nach der Löschung eine saftige Rechnung stellt sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung über mehrere tausend Euro mit in den Umschlag packt. Das ist ja das Perverse in diesem unseren Lande.
Brain, du bist echt... wäh, lol.
[Rohana]

Solange Du Menschen, Schweine und Kühe nicht unterscheiden kannst, halt Dich einfach raus.
[SHierling]

Dem ham`s wirklich ins Hirn geschissn. Der heißt nicht nur so...
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Re: fremde IP veröffentlichen erlaubt?

Beitragvon voro » Fr Jan 29, 2010 14:46

brainfart hat geschrieben:> Dann wird im normal fall erstmal der Admin angeschrieben und gebeten dieses freundlicherweise zulöschen.

Nö, heutzutage wird normalerweise gleich ein Anwalt mit befaßt, der nach der Löschung eine saftige Rechnung stellt sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung über mehrere tausend Euro mit in den Umschlag packt. Das ist ja das Perverse in diesem unseren Lande.


Oder ein eifriger Anwalt nimmt sich der Sache selbst an. Einfacher lässt sich halt kaum Geld verdienen.
Man verschafft sich für 'n Appel und 'n Ei Rechte an irgendetwas, und googelt dann mal danach......
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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