Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Fr Okt 24, 2025 20:11

Fremdnutzung einer eigenen Quelle im Wald

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Fremdnutzung einer eigenen Quelle im Wald

Beitragvon Waldmichel » So Jul 27, 2008 10:55

Hallo zusammen,

folgende Situation: ich hab in meinem Wald eine Quelle die von einem fremden Hof genutzt wird. Die Quelle ist entsprechend eingefasst und unterirdisch führt eine Leitung durch meinen Wald zum Hof des Nutzers. Bisher ist auch immer alles problemlos gelaufen. Nun hat mich die Nutzerin gefragt, ob ich was dagegen hätte, das ganze schriftlich festzuhalten. Nebenbei viel dann auch der Satz "sag´sch halt was´de kriegsch"...
Jetzt meine Fragen, als was läuft so eine Quellen-Nutzung? Verpachtung oder Vermietung? Hat da einer von euch eine gleiche/ähnliche Situation schriftlich festgehalten? Was kann man denn da verlangen? Bisher lief das eigentlich ohne Entgeld. Ich hatte auch nie Arbeit mit der Anlage, weil die von den Nutzern unterhalten wird.

Ich bin gespannt über eure Erfahrungen und Meinungen.

Gruß Mathias
Waldmichel
 
Beiträge: 1542
Registriert: Sa Mär 18, 2006 9:28
Wohnort: Nähe Lahr/Schwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon rambold » So Jul 27, 2008 11:05

ich würde einen pacht vertrag machen mit dem nutzer und reinschreiben das es nur um die wasser quelle geht .auch würde ich festlegen wie lange der pachtvertrag läuft ,nicht zu lange verlängern kannst du immer wieder . was du verlangen willst musst du wissen , da du jetzt noch nie was verlangt hast würde ich jetzt auch nicht so unverschähmt werden .

gruss rambold
rambold
 
Beiträge: 241
Registriert: Di Jul 05, 2005 16:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Is-klar » So Jul 27, 2008 11:33

Hallo Waldmichel.

Ich würde mir da eher überlegen warum die "Wassernutzer" auf einmal
das ganze schriftlich festhalten wollen wenn es doch die ganze Zeit so ging.
Also bei uns wir vieles mit "Handschlag" geregelt. Als Pacht
oder "Dankeschön" wird dann zum Beispiel halt mal groß gegrillt.
Verträge oder solche Sachen werden nur gemacht wenn einer seinen
Vorteil sieht und dieser Vorteil evtl. unfair gegenüber dem Vertragspartner
wäre um sich abzusichern.
Ich will deinen "Wassernutzern" nichts schlechtes unterstellen aber frag
sie doch mal warum sie auf einmal einen Vertrag machen wollen ...
Gruß, Jan :wink:

Kettensäge auf hessisch heißt Keddesäsch.
Benutzeravatar
Is-klar
 
Beiträge: 524
Registriert: Sa Jan 06, 2007 23:38
Wohnort: Mitten in Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Stefan 19 » So Jul 27, 2008 11:46

Wenn ich richtig informiert bin ist Wasser Allgemeingut. Du kannst also für das Wasser kein Geld verlangen, sondern nur als Entschädigung für die Leitung.
Stefan 19
 
Beiträge: 159
Registriert: Mi Mai 23, 2007 20:48
Wohnort: traunstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Komatsu » So Jul 27, 2008 11:50

Stefan 19 hat geschrieben:Wenn ich richtig informiert bin ist Wasser Allgemeingut. Du kannst also für das Wasser kein Geld verlangen, sondern nur als Entschädigung für die Leitung.


Stefan hat Recht. Aber egal, wenn sie dir was geben will und ihr euch so einig werdet unter Freunden dann trefft ne Vereinbarung und wenns 100 € im Jahr ist es ok. Vereinbarung daraufhin einschränken das du für die Qualität des Wasser und den Unterhalt der Anlage nicht aufkommst. Die vereinbarung gilt nur solange, solange die öffentliche Hand keine berechtigten Einwand erhebt.
Komatsu
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon rambold » So Jul 27, 2008 14:03

Stefan 19 hat geschrieben:Wenn ich richtig informiert bin ist Wasser Allgemeingut. Du kannst also für das Wasser kein Geld verlangen, sondern nur als Entschädigung für die Leitung.


super nur vater staat kassiert , für wasser und dann nochmal für abwasser ^^
rambold
 
Beiträge: 241
Registriert: Di Jul 05, 2005 16:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Waldmichel » So Jul 27, 2008 14:21

Danke für die ersten Antworten.

Die Nutzer hätten gerne den Vertrag weil man ja immer wieder (auch hier im Forum) hört, dass Vereinbarungen (u.a. Wegerechte) seit Ewigkeiten mündlich eingeräumt wurden und mit einem Schlag als nichtig erklärt werden. Und vor dieser Situation möchten sich die Nutzer schützen. Das ist für mich auch nachvollziehbar.
Ich selber hab garkeinen Nutzen von der Quelle, alles was nicht genutzt wird, geht letztlich über die Kinzig in den Rhein und von dort ab in die Nordsee.
Wenn das mit Wasser=Allgemeingut stimmt, dann könnte ich den gewünschten Vertrag immer noch so formulieren, dass er halt die Nutzung einer kleinen Fläche für die Quelle erlaubt. Für die Leitungen kann ich nichts verlangen, da sie von den Nutzern gezahlt und verbaut wurden.
Die 100,-€ hören sich für mich auch vernünftig an. Damit könnte ich mich anfreunden. Die Nutzerin hat angeboten, dass ihr Bruder einen ersten Entwurf aufsetzen könnte, dem habe ich zugestimmt. Mal schauen, welchen Betrag sie freiwillig einsetzen...
Waldmichel
 
Beiträge: 1542
Registriert: Sa Mär 18, 2006 9:28
Wohnort: Nähe Lahr/Schwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon rambold » So Jul 27, 2008 20:38

Waldmichel hat geschrieben:Danke für die ersten Antworten.

Die Nutzer hätten gerne den Vertrag weil man ja immer wieder (auch hier im Forum) hört, dass Vereinbarungen (u.a. Wegerechte) seit Ewigkeiten mündlich eingeräumt wurden und mit einem Schlag als nichtig erklärt werden. Und vor dieser Situation möchten sich die Nutzer schützen. Das ist für mich auch nachvollziehbar.
Ich selber hab garkeinen Nutzen von der Quelle, alles was nicht genutzt wird, geht letztlich über die Kinzig in den Rhein und von dort ab in die Nordsee.
Wenn das mit Wasser=Allgemeingut stimmt, dann könnte ich den gewünschten Vertrag immer noch so formulieren, dass er halt die Nutzung einer kleinen Fläche für die Quelle erlaubt. Für die Leitungen kann ich nichts verlangen, da sie von den Nutzern gezahlt und verbaut wurden.
Die 100,-€ hören sich für mich auch vernünftig an. Damit könnte ich mich anfreunden. Die Nutzerin hat angeboten, dass ihr Bruder einen ersten Entwurf aufsetzen könnte, dem habe ich zugestimmt. Mal schauen, welchen Betrag sie freiwillig einsetzen...


stell den original vertrag online und wir schauen ihn uns an
rambold
 
Beiträge: 241
Registriert: Di Jul 05, 2005 16:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Waldmichel » So Jul 27, 2008 21:02

@rambold,

welchen Original-Vertrag? Es gibt doch eben keinen, die Nutzer wollen einen zu ihrer zukünftigen Sicherheit weil eben alles bisher auf mündlicher Basis besteht. Oder meinst du mit Original-Vertrag den zu erwartenden Entwurf?
Waldmichel
 
Beiträge: 1542
Registriert: Sa Mär 18, 2006 9:28
Wohnort: Nähe Lahr/Schwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon MANKarl » So Jul 27, 2008 22:19

Aus der Zeit meiner Angelprüfung kann ich mich noch errinnern, das es ohne behördliche genemigung nicht erlaupt ist Wasser aus einem öffentlichen Gewässer zu schöpfen oder nutzen.
Daher kann ich mir nicht vorstellen das es erlaupt ist eine Quelle einfach ohne genemigung zu fassen, und deren Wasser zu nutzen.
Natülich wo kein Kläger da auch kein Richter.
Da es für die Quelle bisher keinen Vertrag gab, könnte es sein das diese so öffentlich vieleicht garnicht bekannt ist bzw kein öffentliches Interesse bestand, das könnte sich aber durch einen festgelegten Vertrag ändern, erst recht wenn dafür auch noch ein Geldbetrag gezahlt werden soll, egal wie hoch dieser sein soll.
Da es vermutlich nicht rechtens ist eine Quelle einfach zu fassen und deren Wasser ohne behördliche Genemigung zu nutzen, kannst du auch für das Wasser kein Geld nehmen, da dir das Wasser ja auch nicht gehört.
Eine finanzielle Enstschädigung kannst du meiner Meinung nach nur für die beanspruchte Landfläche verlangen welche für die verlegte Rohrleitung benötigt wird.
Sinnvoll wäre ein zeitlich begrenzter Vetrag für dich damit es für deinen Nachbarn kein gewohnheitsrecht wird über dein Land eine Wasserleitung zu führen. Für das Wasser muß dann mit Sicherheit dein Nachbar an die Gemeinde zahlen, wenn ihm die Nutzung genehmigt wird.

Wenn was falsch ist korrigiert mich bitte.
MANKarl
 
Beiträge: 351
Registriert: Do Nov 29, 2007 19:36
Wohnort: Greifenstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Kormoran2 » So Jul 27, 2008 23:39

Als ich den Anfang dieses Gesprächsfadens las, wußte ich gleich, warum der Nachbar gerne einen Vertrag haben möchte.

Die heutigen Zeiten sind ziemlich verrückt. Über Dinge, die früher unumstößliches Gesetz waren ( Vereinbarung per Handschlag) lachen heute die gesetzlichen Nachfolger.

Der Nachbar möchte einfach Sicherheit haben, damit nicht plötzlich Waldmichel oder sein Nachfolger aus einer Laune heraus die Nutzung der Quelle von heute auf morgen untersagt und die Leitungen vielleicht zerstört.

Niemals kommt die Stadt, und will Wassergeld haben. Aber die Stadt wird den Nachbarn vielleicht verpflichten, sich an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Und um dafür eine Gebühren-Basis zu haben, wird die Stadt den Wasserverbrauch mit einem Zähler messen wollen.
So war das jedenfalls bei uns. Alternativ bot man uns an, eine Pauschale pro Hausbewohner anzusetzen und entsprechend zu bezahlen. Darauf haben wir uns dann eingelassen. Denn wir nutzen sehr viel Wasser der Quelle, das wir im großen Garten beim Bewässern sogleich dem Grundwasser wieder zufügen. Dafür Abwassergebühr zu zahlen wäre Unsinn.
Kormoran2
 
Beiträge: 18838
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Waldmichel » Mo Jul 28, 2008 7:46

ok, mein Fehler, ich habe wohl noch ein paar wichtige Daten vergessen anzugeben: das ganze Umfeld hier ist ein kleiner Ortsteil mit ca. 200 Bürgern. Davon ist ca. die Hälfte sehr eng beieinander angesiedelt und der Rest sehr weit auseinander auf verstreuten Höfen. Die kleine Siedlung wurde erst jetzt vor einem Jahr an die Kanalsiation der 5km entfernten Gemeinde angeschlossen. Aber damals wurde auch gleich ausdrücklich gesagt, dass es viel zu teuer wäre, jeden einzelnen Hof zusätzlich anzuschliessen. Hier beziehen also einige (auch wir) das benötigte Wasser aus eigenen oder fremden Quellen (siehe meine Quellen-Nutzer).

Gruß Mathias
Waldmichel
 
Beiträge: 1542
Registriert: Sa Mär 18, 2006 9:28
Wohnort: Nähe Lahr/Schwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Kormoran2 » Mo Jul 28, 2008 20:10

Ganz ähnlich ist das auch bei uns.
Die Abwasserseite ist für die Gemeinde wesentlich schwieriger als die Trinkwasserseite.
Unser kleiner Ort mit 15 Häusern wurde vor Jahren an eine eigene Mini-Kläranlage angeschlossen. Die bisherigen 3-Kammer-Gruben wurden stillgelegt. Angeblich wegen Gewässerschutz-Auflagen aus Brüssel.

Aber worum es hier im Thread geht ist ja die Trinkwasser-Seite. Wer da einen eigenen Brunnen nutzt, muß sich allenfalls Kontrollen der Gemeinde bzgl. Wasserqualität unterwerfen. Aber die Gemeinde ist nicht unbedingt daran interessiert, auch den einzeln gelegenen Höfen eine Trinkwasserleitung zu legen. Evtl. macht man eine Auflage, wie das Wasser zu reinigen ist, ehe es genutzt wird. Und dann wird einmal jährlich kontrolliert.

Ich finde, Du solltest dem Nachbarn den Vertrag geben und im Gegenzug eine symbolische Wasserpacht von 50 Euro pro Jahr verlangen, die dann in einer gemeinsamen Nachbarschafts-Fete verfressen und versoffen wird.
So pflegt man gute Nachbarschaft.
Kormoran2
 
Beiträge: 18838
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Selbstwerber » Mo Jul 28, 2008 21:11

Grüß' euch,

was hier noch gar nicht angesprochen wurde: Wenn du deinen Vertrag hast und wenn dir im Einzugsbereich der Quelle - wie groß mag der sein? - wenn dir ein Hydraulikschlauch platzt und die Quelle nicht mehr genutzt werden kann - was dann?

Und was ist, wenn die Leitung mal erneuert werden muss - bei alten Eisenrohren kann man das schon erleben, dass sie zu sind. Oder der Querschnitt reicht nimmer.

Und dann sind solche Angelegenheiten in den verschiedenen Ländern auch noch unterschiedlich geregelt.

Den fundierten Rat wirst du hier wohl kaum kriegen. Wenn du Wald hast, bist du vielleicht in einem (Bauern-)Verband, wo man dir verlässlich Auskunft geben kann. Ich würde, bevor ich sowas schriftlich fixiere, mich fachmännisch beraten lassen.

Hans
Das Leben ist kurz, also vergeude nicht deine Zeit.
Selbstwerber
 
Beiträge: 55
Registriert: Di Okt 09, 2007 10:33
Wohnort: in Franken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Kormoran2 » Di Jul 29, 2008 0:01

Was Hans schreibt, halte ich auch für sehr wichtig. Es muß vertraglich geregelt sein, daß Du nicht für die Wasserqualität haftbar bist. Und daß ein geschützter Einzugsbereich für die Quelle nicht gewährleistet werden kann.

Mitunter ist dieser nämlich sehr groß! Unser Trinkwasser war im letzten Winter getrübt, weil viele hundert Meter bergauf ein Harvester den Schlamm umwühlte.
Die Filterwirkung des Erdreichs wird überschätzt! Anscheinend haben die unterirdischen Wasserströme auch ihre Kanäle. Von wegen Filterwirkung!
Kormoran2
 
Beiträge: 18838
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], ChrisB, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Sönke Carstens

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki