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Frontladerstellung auf der Strasse

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Frontladerstellung auf der Strasse

Beitragvon ihcpower » So Feb 26, 2006 17:52

Hallo Leute

In der Betriebsanleitung von Traktor steht daß der Frontlader bei Strassenfahrt in der höchsten Stellung sein soll. Bei Baumaschinen ( Radlader ) soll aber die Ladeschwinge in der tiefsten Position im öffentlichen Verkehr stehen. Kann ich Probleme bekommen wenn ich mit der Frontladerschwinge ( mit Erdschaufel ) in der unter Stellung fahre, zumal so eine bessere Sicht möglich ist.

m.f.G. ihcpower
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Beitragvon Unimogfreak » So Feb 26, 2006 18:14

Hi,

stimmt das is recht komisch... ;)

Ich weiß nur das man den Frontlader 2m über der Straße haben soll...

Aber ich kenne nicht viele die das wirklich beachten...


Alex
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Beitragvon Flächenagrardesigner » So Feb 26, 2006 18:14

Hallo,
meines Wissens darf man nur ohne Anbaugerät in unterer Stellung auf der Straße fahren.
MfG
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Beitragvon Ladog » So Feb 26, 2006 18:26

Hallo ihcpower,

ich denke das mußt Du selbst entscheiden ob Du mit dem Frontlader in höchster oder niedrigster Position fährst,
Ich persönlich fahre immer in niedrigster Position, Warum?

Bessere Übersicht nach vorne, sicherere Kurvenfahrt da der Schwerpunkt unten gehalten wird, bei schlechter Fahrbahn und hoher Geschwindigkeit geringere Schläge auf den Rahmen und die Hubzylinder.

Übrigens haben neuere Frontlader ein Verriegelung für Strassenfahrten und da bleibt Dir nichts anderes übrig als in niedrigster Position zu fahren.

Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
MfG
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Beitragvon countryman » So Feb 26, 2006 18:55

es dürfen keine vorstehenden Teile in den Verkehr ragen bis 2m Höhe.
Da sowohl der "nackte" Frontlader, als auch Mistgabeln etc. scharfkantig sind, müssen sie angehoben werden. Bei Schleppern ohne FH wird sonst auch die Beleuchtung verdeckt.
Der Radlader hat bestimmt eine Abdeckleiste zur Entschärfung und Kenntlichmachung der Schaufel?
"Höchste Stellung" ist aber auch wieder gefährlich, da mit manchen Geräten locker 4m überschritten werden...
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Beitragvon U411driver » So Feb 26, 2006 20:51

so also wer mit fl in höchsterstellung fährt ist meiner meinung nach eingach nur lebensmüde. wenn ich mitm radlader auf die strasse muss klappe ich die schaufel oder palettengabel einfach nur um, genauso würde ich das auch kit ner mistgabel etc machen.... und wenn das anbaugerät voll ist würde ich das niemals anheben, da kippen radlader sofort, auch im stand

gruß florian
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Beitragvon Fendt412 » So Feb 26, 2006 21:08

Hab mal gehört bei Radladern darf man unten lassen, weil sie wegen der Knicklenkung nicht so weit ausschwenken vorne im Gegensatz zu einem Frontlader am Traktor. Das Fahrzeug darf vorne nicht weiter als 3.5m von der Lenkradmitte weg lang sein. Ich bevorzuge auf alle Fälle, den Frontlader unten zu fahren, da man eine bessere Übersicht hat, nirgends auf Stromleitungen oder so aufpassen muss usw. Außerdem fährt man ja Frontpacker usw. auch unten und die stehen oft nicht weniger weit nach vorne als ein Frontlader mit Schaufel oder so.
Bei uns wird aber so gut wie immer der Frontlader auf der Straße abgebaut, lediglich wenn man wo hinmuss mit Schaufel, Gabel etc. bleibt er dran.
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Beitragvon Agrotron » Di Feb 28, 2006 0:42

Grundsätzlich fahren wir nur mit Frontlader hoch auf der Straße. Hoch soll aber nicht höchstmögliche Stellung heißen, sondern halt nur so hoch, das man gut drunter hergucken kann.
Unten bleibt der Lader nur, wenn die Schaufel voll ist, man irgendwas größeres mit der Gabel transportiert etc., da sonst der Schwerpunkt zu hoch liegt und somit Kippgefahr besteht. Solche Transporte machen wir mit dem Frontlader aber nur auf kurzen Strecken. Für längere Strecken ist ein Wagen sinnvoller.
Von der Übersicht her ist es am besten, wenn der Frontlader oben ist, da kann man nämlich locker mal nen Meter weiter in eine Kreuzung reinfahren, OHNE den Querverkehr zu behindern. Außerdem ist man ziemlich am Arsch wenn man den Lader unten hat und es passiert etwas.

MfG Agrotron
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Frontlader

Beitragvon ex.hop » Di Feb 28, 2006 11:02

Hallo zusammen,

der Frontlader muß in einer hohen (mit Anbaugerät nicht über 4 Meter) Position gefahren werden. Falls du mit dem Frontlader unten erwischt wirst, dann sind 80€ fällig.
Das war bei uns ein leidiges Thema in der letzten Rübensaison.

Gute Fahrt ex.hop
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Frontlader

Beitragvon ex.hop » Di Feb 28, 2006 11:05

Ach überrings,

mit beladenem Frontlader über die Strasse zu fahren, ist auch sehr schlecht für den Geldbeutel.
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Beitragvon fendt 250gt » Di Feb 28, 2006 19:35

hallo
das selbe habe ich auch erlebt
80€ voriges jahr also immer frontlader hoch min 2METER
sonst machen sich die raubritter die taschen voll!!!!!!
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Beitragvon Buddy » Di Feb 28, 2006 23:04

Hallo,

also wie ihr ja schon erlesen konntet, ist zwischen optimaler Praxis und gesetzlich korekt mal wieder ein gewisser unterschied. Aus sicht der Sicherheit aber durchaus gerechtfertigt.

Der Unter schied zwischen einem Radlader und einem Schlepper mit FL ist rechtlich der, das der Lader eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist. Das ist der Schlepper als zugm,aschine ja nun nicht. Der Radlader muß auch vorne einen Schneidenschutz bei der Straßenfahrt dran ahben. Zudem ist die LLichtanlage an anderer stelle montiert, so das sie mit Schaufel unten noch voll bentzbar ist. Das ist beim schlepper auch nicht möglich.

Da der Schlepper als Zugfahrzeug angemeldet ist, darf mit ihm nichts im FL transportiert werden, dann ist es keine Zugmaschine mehr und das ist Steuerhinterziehung.

Mit der mindesthöhe von 2 metern währe ich mir nicht so sicher, in meinem hinterkopf schwirt ein wert von 2,6m rum. Bin mir da aber leider nicht mehr sicher. Auf jedenfall, muß er außerhalb des möglichen aufenhaltsraum einer Person sein.

Grüße Buddy
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Beitragvon Fendt412 » Di Feb 28, 2006 23:14

wenndann 2,5 m von 2,6 m ist mir überhaupt nichts bekannt :?

Gesetze sind halt manchmal etwas unverständlich...Frontanbaugeräte fährt man ja auch unten und z.B. ein Frontpacker stellt auch ein Verletzungsrisiko da aber dort ist mir nichts bekannt, dass eine Abdeckung oder so vorhanden sein muss!
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Beitragvon Weinbauer » Mi Mär 01, 2006 11:17

"Da der Schlepper als Zugfahrzeug angemeldet ist, darf mit ihm nichts im FL transportiert werden, dann ist es keine Zugmaschine mehr und das ist Steuerhinterziehung."

da hatte ich aber glück. bei meinen aushilfseinsätzen bei der ehemaligen zivistelle habe ich letzten september am schlepper immer zwei kartoffelkisten so transprotiert. eine hinten auf dem heckstapler und eine vorne auf der palettengabe am fl.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon New Holland Ts 115 » Mi Mär 01, 2006 16:08

Kurze Frage:

Und was ist wenn der Fl nicht 2.50m hoch hebt???

:roll:
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