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FS Frage

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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FS Frage

Beitragvon IHC-DRIVER » Mo Jul 14, 2014 11:39

Hallo!

Meine Frau und ich habe ein paar Ha Wald (7,5 + 1,5 Ha verpachtete Wiese) geerbt. Wir waren bislang nur Brennholz Selbsterwerber und mit PKW+Anhänger unterwegs. Der neue Besitz wirft mehr Holz ab als wir brauchen :) daher wollen wir den Rest verkaufen. Da wir uns einen günstig gebrauchten Traktor (wohl 745 XL) zulegen werden (schon in Aussicht), werden wir wohl auch so einige Anfragen von bekannten Selbsterwerber bekommen ob wir beim Laden/Transport helfen können. Für den eigenen Wald mit Verkauf von Holz sollte Steuerbefreiung ("grüne Nummern") und FS Klasse "L" ja reichen (gab es ja zu B = meine Frau und BE = ich) dazu.
Wie sieht das bei den Hilfsarbeiten aus? Kann jemand was dazu sagen?

Heiko
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Re: FS Frage

Beitragvon John dein Deere » Mo Jul 14, 2014 12:08

Was sind land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (lof-Zwecke)?

In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen L und T folgendermaßen definiert:
a) Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
b) Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
c) landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
d) Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
e) Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
f) Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern a bis e eingesetzt werden, und
g) Winterdienst.


Ich würde deine Hilfsarbeiten mal unter d) einordnen. Von daher wäre es mit dem Führerschein kein Problem. Genau genommen bräuchtest du dann aber ein schwarzes Kennzeichen, da der Einsatz für Hilfsarbeiten nicht deinem Betrieb dienlich ist.
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Re: FS Frage

Beitragvon Höhlenbär » Mo Jul 14, 2014 12:13

Hallo,

wenn ich es jetzt richtig sehe, bezieht sich die Frage darauf, ob du mit der grünen Nummer am Schlepper den Leuten helfen darfst? In deinem eigenen Wald ja bzw. wenn das Holz aus deinem Wald stammt. Ist im Kraftfahrtsteuergesetz 3.7 geregelt. Gibt auch etliche Threads hier im Forum dazu.
Wegen dem Führerschein sollte es keine Probleme geben. Aufpassen nur mit den Hängern und den zulässigen Gesamtgewichten. :!:

Servus
Sagt der Höhlenbär
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Re: FS Frage

Beitragvon Höhlenbär » Mo Jul 14, 2014 12:14

Jetzt war der John schneller... :lol:
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Re: FS Frage

Beitragvon IHC-DRIVER » Mo Jul 14, 2014 12:24

Ja es geht um grüne Nummern und ob Klasse L reicht. Ich tue mich mit dem Beamtendeutsch so schwer. :/

@John dein Deere: schwarze Nummern und Klasse L geht?
@Höhlenbär: L geht ohne Anhänger bis 40 km/h und mit Anhänger max 25 km/h und 40t gesamt Zuggewicht?
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Re: FS Frage

Beitragvon Waldschraat » Mo Jul 14, 2014 12:33

Hallo,

bei 7,5 ha eigenbewirtschafteten Wald dürfte die grüne Nummer kein Problem sein. Es wird regelmäßig danach gefragt, ob man auch am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Der Brennholzverkauf weist darauf hin.

Dann geht es aber los:

Berufsgenossenschaft,
landwirtschaftliche Alterskasse,
Steuererklärung - Art der Gewinnermittlung - Umsatzsteuer.

Wald ist als Hobby eine feine Sache

lG

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Re: FS Frage

Beitragvon Höhlenbär » Mo Jul 14, 2014 12:54

Hallo IHC-Driver,

ja und nein:
ohne Hänger bis 40 km/h und mit Hänger bis 25 km/h.
der Hänger darf aber nur eine Achse haben (bzw. einen Achsabstand von max. 1m bei einem Tandemhänger)!

Beim Gesamtgewicht von Maschine und Hänger mit Ladung ist es jetzt soweit ich weiß, noch abhängig davon, wann der Schein ausgestellt wurde. Kann hier aber auch falsch liegen... Bin damit zum Abschuss frei und für Kritik offen. :wink:


@waldschraat, ja und da geht der Spaß los... :?

Servus
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Re: FS Frage

Beitragvon John dein Deere » Mo Jul 14, 2014 13:36

schwarze Nummern und Klasse L geht?

Prinzipiell ja, allerdings müsste für den Holztransport der Hänger auch eine schwarze Nummer haben, sodass du für den Hänger auch TÜV brauchst.
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Re: FS Frage

Beitragvon John dein Deere » Mo Jul 14, 2014 13:40

der Hänger darf aber nur eine Achse haben (bzw. einen Achsabstand von max. 1m bei einem Tandemhänger)!

Beim Gesamtgewicht von Maschine und Hänger mit Ladung ist es jetzt soweit ich weiß, noch abhängig davon, wann der Schein ausgestellt wurde. Kann hier aber auch falsch liegen... Bin damit zum Abschuss frei und für Kritik offen. :wink:


Die Einschränkungen bezüglich der Hänger wären mir aber neu. Guggst du hier:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... assen.html
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Re: FS Frage

Beitragvon JoergMoeller » Mo Jul 14, 2014 14:59

Also ganz ehrlich ... warum willst Du Dir das antun?

Die Selbstwerber sind doch eh froh wenn sie überhaupt irgendwo Holz bekommen. Sollen die sich doch auch um den Transport kümmern. Den Transport wollen sei doch wahrscheinlich eh für lau oder ganz, ganz billig, d.h. wirtschaftlich ist das für Dich doch eher uninteressant.
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Re: FS Frage

Beitragvon Waldschraat » Mo Jul 14, 2014 15:19

als für den Hänger braucht er dann keine schwarze Nummer, wenn das Zugfahrzeug eine grüne Nr. hat und die Transporte in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden.

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Re: FS Frage

Beitragvon Höhlenbär » Mo Jul 14, 2014 21:35

@John dein Deere,

Eben nicht ganz:
http://www.führerscheinklassen.info
Hängt vom Zeitpunkt des Erwerbs des Führerscheins ab.
Da aber B bzw. BE vorhanden ist, ist es wohl hier kein Problem. Hab' nochmal mit einem Nachbarn (Fahrlehrer) geredet.

Die Steuerbefreiung ist samt Führerschein jetzt sicher nicht das Problem, aber mal was anderes zur Diskussion:
Wie ist das mit der Befreiung, wenn für Selbstwerber nur der Transport übernommen wird? Fällt das denn noch unter Paragraph 3.7
Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a)
in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b)
zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c)
zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d)
zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e)
von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. (...)?

Oder ist das nicht ein klassischer Transport (dann eben ohne Befreiung)?
Wie sehr ihr das?
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Re: FS Frage

Beitragvon IHC-DRIVER » Mi Jul 16, 2014 13:43

Hi, Bezahlung ist nicht das Problem. Lässt man sich mal zum Essen einladen und dann ist das gut für mich (Freunde bis gute Bekannte halt). Viel Umsatz werden wir sicher auch nicht machen (wohl kaum mehr als 2000 Euro pro Jahr). Für mich ist es fraglich ob "l" und "be" für diese Hilfen ausreicht oder ob das eher CE ist (weil über 3,5t+3,5t). Wenn man mich wegen fahren ohne Führerschein belangt wirds halt teuer.... wie handhabt ihr das? Habt ihr ce oder lehnt ihr das ab...
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Re: FS Frage

Beitragvon Falke » Mi Jul 16, 2014 14:12

Keine 2000 € Umsatz p.a. aus 7,5 ha Wald scheinen mir wenig. Bei einem durchschnittlich bestockten Wald sollte nachhaltig auch das Doppelte 'drin sein ...

Ich bewirtschafte knapp mehr Wald mit zwei Traktoren (Steyr 545, 8055A) mit je einem hzGG von 3,5 t - die dürfte auch meine Frau mit FS B fahren
(sie traut sich aber nicht ...)

Obwohl wir in Ö. diese Probleme ja nicht haben, würde es mich dennoch interessieren, ob ein Transport mit grüner Nummer zu einer nicht-lof-Stelle
ohne Bezahlung/Verrechnung legal oder illegal ist. Wo kein Geld fließt, kann ja auch keine Steuer hinterzogen werden, oder?

P.S.: gogotet kann ich nur Recht geben! Ich selbst auch auch CE. :prost:

A.
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Re: FS Frage

Beitragvon Ugruza » Mi Jul 16, 2014 20:37

Falke hat geschrieben:Keine 2000 € Umsatz p.a. aus 7,5 ha Wald scheinen mir wenig. Bei einem durchschnittlich bestockten Wald sollte nachhaltig auch das Doppelte 'drin sein ...

Ich bewirtschafte knapp mehr Wald mit zwei Traktoren (Steyr 545, 8055A) mit je einem hzGG von 3,5 t - die dürfte auch meine Frau mit FS B fahren
(sie traut sich aber nicht ...)

Obwohl wir in Ö. diese Probleme ja nicht haben, würde es mich dennoch interessieren, ob ein Transport mit grüner Nummer zu einer nicht-lof-Stelle
ohne Bezahlung/Verrechnung legal oder illegal ist. Wo kein Geld fließt, kann ja auch keine Steuer hinterzogen werden, oder?

P.S.: gogotet kann ich nur Recht geben! Ich selbst auch auch CE. :prost:

A.


Ich meine auch, dass bei deiner Fläche mehr als 2000pa drin sein sollten. Obwohl es ja wohlgemerkt Umsatz ist, nicht Gewinn. Die Maschinen (wenn ehrlich gerechnet), fressen doch einiges davon auf. Auch Betriebsstoffe und Adi's berühmte Doppelbrote wollen bezahlt werden. Also reich wirst bei der Fläche nicht, ein nettes Zubrot ist es aber allemal.

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