hallo, ich hätte mal ne Frage an die Jäger. Darf man Füchse jagen, fangen, töten, was auch immer?
Das Mistviech hat alle meine Hühner gemorchelt, bis auf eins.Aber nicht nur meine, sondern er zieht mordend durch das Dorf.
Aktuelle Zeit: Mi Mai 27, 2026 18:15
Shrotty hat geschrieben:hallo, ich hätte mal ne Frage an die Jäger. Darf man Füchse jagen, fangen, töten, was auch immer?
Das Mistviech hat alle meine Hühner gemorchelt, bis auf eins.Aber nicht nur meine, sondern er zieht mordend durch das Dorf.
§ 13
Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd
(4) Die untere Jagdbehörde kann Eigentümerinnen, Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, oder den von ihnen Beauftragten die Ausübung der Jagd auf Wildkaninchen, Füchse, Steinmarder und andere Wildtierarten des Nutzungs- oder Entwicklungsmanagements und die Aneignung der gefangenen oder erlegten Tiere für eine bestimmte Zeit auch ohne Jagdschein genehmigen. Die Genehmigung nach Satz 1 setzt voraus, dass die Empfängerin oder der Empfänger der Genehmigung die erforderliche Artenkenntnis besitzt, im Falle einer Beschränkung auf die Fangjagd über einen Sachkundenachweis nach § 32 verfügt und bei Einbeziehung einer Jagdausübung mit Schusswaffen nach § 17 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesjagdgesetzes ausreichend versichert ist. Die waffenrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.
§ 32
Ausübung der Fangjagd mit Fallen
(4) Für Eigentümerinnen, Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, genügt für eine im Rahmen des § 13 Absatz 4 erlaubte Fangjagd ein Fallensachkundenachweis. Dieser ist zu erteilen, wenn die volljährige Bewerberin oder der volljährige Bewerber an einem mindestens 20 Stunden umfassenden Fallenlehrgang einer auf Grund der Vorschriften der Jägerprüfungsordnung anerkannten ausbildenden Person oder der Jagdschule des Landesjagdverbandes teilgenommen hat. Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Erteilung von Sachkundenachweisen, insbesondere das Verfahren zu regeln.
Badener hat geschrieben:In BaWü:
Die Behörde muss der Fallenjagd zustimmen. Das kann sie zwar theoretisch auch bei Privatpersonen im befriedeten Bezirk. Macht sie aber nicht.
Ich kenne keine untere Jagdbehörde die das erlauben würde ohne Jagdschein. Was will man denn auch mit dem gefangenen Tier machen. Die Tötung beispielsweise ist nicht so einfach tierschutzkonform von einem Privatmann legal zu bewerkstelligen.
http://www.kjv-bk.de/wp-content/uploads ... W-2016.pdf
Grüße
P.S. ist eben Theorie und Praxis
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