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packitucano hat geschrieben:Ich bin 14 1/2 und habe mal gehört das man mit 15 den Rollerschein machen darf (45kmh) braucht man da eine Sondergenemigung. Und darf man dann auch mit dem Traktorfahren (T).Nicht das jetzt wieder viele denken das ich nur ein Treckergeiler Bursche bin. Weil ich bin dann ja auf den Roller angewiesen weil ich jeden Tag zur schule muss bzw. zum Bahnhof, und es wäre dann besser wen der T auch gleich mit dabei wäre weil ich bei einem Bekannten helfe der Bauer ist.
Heggo hat geschrieben:mal ne Frage:
darf man mit nem Stufenlosen der auf 50 km/h zugelassen ist, die Praktische Prüfung machen?