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Führerscheine Klasse T und L

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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Walter P. » Fr Dez 21, 2012 11:03

Nach der entscheidenden Sitzung im Bundesrat am 14.12.2012 wurde nun endgültig entschieden, dass im KLasse T der zukünftige Führerschein AM und natürlich der L enthalten sind. Da hier im Forum mehrere Threads mit den Führerscheinen laufen könnt Ihr unter http://www.walters-fahrschui.de/t.htm alles einsehen. Ich hoffe das alle Unklarheiten beseitigt wurden. Sonst könnt Ihr mich gerne fragen. Walter
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Milchtrinker » Fr Dez 21, 2012 12:56

... was ist Führerscheinklasse "AM" ???
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Walter P. » Sa Dez 22, 2012 7:13

Habs mir fast gedacht. Du hast recht Milchtrinker. Was ist die neue Klasse AM. Sie ist entstanden aus der Zusammenlegung der alten Klassen M (50er Roller) und der Klasse S (z.B. Quad und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Wie bei uns üblich ist mal wieder ein nahezu unüberschaubarer Vorrausetzungsparagraph entstanden :

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) - DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /- VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

1)Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm
2)Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
3)Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
4)vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Mindestalter: 16 Jahre, Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: - Ausbildung: Theorie und Praxis ; Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung 30min Prüfungsfahrt, Prüfung mit zweirädrigem Prüfungsfahrzeug, 4rädrig nur bei körperlicher Behinderung
"bbH" bauartbestimmte Höchstgeschgewindigkeit ( also vom Hersteller vorgegeben nicht was so der eine oder andere aufgrund seiner Ingenieurskünste aus dem Roller rausholt :wink: )
Walter P.
 
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Forstwirt6 » Sa Dez 22, 2012 19:54

finde da net den sinn drin da ja schon die klassen bei der klasse B dabei sin
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Jaaan! » Sa Dez 22, 2012 20:47

Hallo,
habe gehört das man ab nächstes Jahr mit 16 schon 50 Kmh Schlepper fahren darf anstand 40 Kmh stimmt das ?
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon mf4255 » So Dez 23, 2012 9:16

Jaaan! hat geschrieben:Hallo,
habe gehört das man ab nächstes Jahr mit 16 schon 50 Kmh Schlepper fahren darf anstand 40 Kmh stimmt das ?


Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht der Fall sein wird.

Mfg MF4255
Immer weiter.
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Jaaan! » So Dez 23, 2012 10:57

Ja wäre ganz gut gewesen unser Schlepper laufen alle 50 Kmh ...
Oder so das man an einen 50 Kmh Schlepper einen Magnetaufkleber mit 40 Kmh machen darf und mit diesem eigentlich 50 Kmh schnellen Schlepper Ungedrosselt 40 KmH fahren darf ? Also mit 16 Jahren ?
Denke das stimmt auch nicht aber ich wollte mal fragen .
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Walter P. » So Dez 23, 2012 11:39

Zum Forstwirt6 : Im Autoführerschein sind die Klassen schon enthalten. Darum ging es ja nicht. Sondern ursprünglich hatte man im Klasse T ab 19.1.2013 den Roller + S-Schein NICHT mehr automatisch mit erteilen wollen. Da ja der Klasse T ein DEUTSCHER Führerschein ist und kein EU-Führerschein war es auch nur möglich beim T selbst (Deutschland) zu entscheiden. Beim B sollte die automatische Erteilung der Klassen M + S eigentlich auch fallen nur das hätte die EU entscheiden müssen. Und dies ging eben nicht. Das Problem ist nun mal das Klasse B und T Kandidaten zu Ihrem Führerschein eine weitere Fahrerlaubnis erhalten OHNE irgendein Fachwissen oder Fahrkünste nachweisen zu müssen. Es sind schon diverse Unfälle passiert weil Klasse B Inhaber zackig Roller gefahren sind und sich ordentlich hingelegt haben weil sie eben NICHT über die nötigen Grundkenntnisse verfügen. Die Bewerber, die z.B. den Rollerschein solo mit 16 Jahren machen, müssen Theorie und Praxis sowie Prüfungen machen und zahlen um die 500,- Euro für den Rollerschein. Ich persönlich bin gegen die automatische Erteilung der Klassen M/S oder in Zukunft der Klasse AM. Nicht wegen der paar Kröten die man als Fahrlehrer bei diesen Führerscheinen verdient sondern weil eben die Führerscheine erteilt werden ohne das der Bewerber entsprechende Kenntnisse nachweist. Und damit sind weitere Unfälle vorprogrammiert. Das man nun doch wieder umgeschwenkt ist, ist auch verständlich. Es gibt aus meiner Sicht keine wirklich plausible Erklärung B Leuten den AM zu schenken und Klasse T Leuten den AM zu verweigern. Daher ist es nur logisch alle gleich zu behandeln.
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Forstwirt6 » So Dez 23, 2012 21:04

ok danke für die antwort das mit den unfällen hatte ich nämlich auch im hinterkopf
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Weinbauer » So Dez 23, 2012 21:26

Walter P. hat geschrieben:Zum Forstwirt6 : Im Autoführerschein sind die Klassen schon enthalten. Darum ging es ja nicht. Sondern ursprünglich hatte man im Klasse T ab 19.1.2013 den Roller + S-Schein NICHT mehr automatisch mit erteilen wollen. Da ja der Klasse T ein DEUTSCHER Führerschein ist und kein EU-Führerschein war es auch nur möglich beim T selbst (Deutschland) zu entscheiden. Beim B sollte die automatische Erteilung der Klassen M + S eigentlich auch fallen nur das hätte die EU entscheiden müssen. Und dies ging eben nicht. Das Problem ist nun mal das Klasse B und T Kandidaten zu Ihrem Führerschein eine weitere Fahrerlaubnis erhalten OHNE irgendein Fachwissen oder Fahrkünste nachweisen zu müssen. Es sind schon diverse Unfälle passiert weil Klasse B Inhaber zackig Roller gefahren sind und sich ordentlich hingelegt haben weil sie eben NICHT über die nötigen Grundkenntnisse verfügen. Die Bewerber, die z.B. den Rollerschein solo mit 16 Jahren machen, müssen Theorie und Praxis sowie Prüfungen machen und zahlen um die 500,- Euro für den Rollerschein. Ich persönlich bin gegen die automatische Erteilung der Klassen M/S oder in Zukunft der Klasse AM. Nicht wegen der paar Kröten die man als Fahrlehrer bei diesen Führerscheinen verdient sondern weil eben die Führerscheine erteilt werden ohne das der Bewerber entsprechende Kenntnisse nachweist. Und damit sind weitere Unfälle vorprogrammiert. Das man nun doch wieder umgeschwenkt ist, ist auch verständlich. Es gibt aus meiner Sicht keine wirklich plausible Erklärung B Leuten den AM zu schenken und Klasse T Leuten den AM zu verweigern. Daher ist es nur logisch alle gleich zu behandeln.


naja, früher ging das alles mit der klasse 3. bis. 1.4.1980 (oder etwas später) waren noch die kleinkrafträder drin. meine meinung: zum teil sind die änderungen sinnvoll. vieles sind aber einfach zugeständnisse an die EU bzw. der versuch 27 meinungen unter einen hut zu bringen. ist nicht nur beim führerscheinrecht so. und es kostet den erwerber geld. als fahrlehrer muss ich dir sicher nicht erzählen, was klasse 3 gekostet hat und was heute klasse B kostet. umfang und preis klaffen weit auseinander (auch inflationsbereinigt).
Zuletzt geändert von Weinbauer am Fr Jan 11, 2013 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Walter P. » Mo Dez 31, 2012 6:24

Für uns als Fahrschulen sind die vielen Klassen eine Katastrophe. Ich muss einen Fuhrpark unterhalten der z.T. nur wenig genutzt wird. Mindestens 1 Mofa, Roller, 125er, A2 (48 PS), A offen, Traktor KLasse T, Anhänger BE, in Kürze ein weiterer Anhänger für B96, PKW. Daher lieber Weinbauer ist die Steigerung von damals zu heute was die Kosten den Führerscheines betrifft wirtschaftlich nicht zu vertreten. Das soll heissen der Führerschein ist viel zu billig. Ich weiss, jetzt kommt von etlichen Personen ein Aufschrei. Nur : 30,-Euro brutto - 19% Ust = rund 25,- Euro netto. Ein Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis erhält im Schnitt 10,- Euro die Stunde brutto !!! Das wars. Bleiben mir als Unternehmer etwa 10,- Euro. Davon gehen alle Kosten runter. Also wenns gut läuft, sich keiner mit dem Moped hinlegt usw. sinds dann vielleicht 5,- Euro/Stunde, die dann noch zu versteuern sind. Ein junger Fahrlehrer kommt auf ca. 7.60 netto die STunde. Und dies für diesen verantwortungsvollen Job. Also wenn er 6 Tage die Woche arbeitet und dann auch abends wo alle bei der Familie sitzen oder mit den Kumpels abhängen kann er auf etwa 1500,- netto kommen. Aber nur mit diesen familienfeindlichen Arbeitszeiten. Die habt Ihr als Landwirte natürlich auch. Jeder Fliesenleger lacht uns aus. Der kriegt 30,- Stunde plus, plus...... Aber ich bin gerne Fahrlehrer und daher nimmt man vieles in Kauf.
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Neo-LW » Mo Dez 31, 2012 7:40

Moin,

die EU-Bürokrtie lässt grüßen.

Wir haben damals in der Schule díe alte Klasse 4 für (erinnerte) 30,- DM abgelegt.

Damit konnten wir Kleinkrafträder und Trecker fahren.

Die aktuelle Differenzierung ist doch Irrsinn.

Welcher Dorf-Sheriff will denn das noch durchblicken ?

Dann kommen noch die E-Geschichten hinzu.


Oli
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon Weinbauer » Fr Jan 11, 2013 18:19

Walter P. hat geschrieben:Für uns als Fahrschulen sind die vielen Klassen eine Katastrophe. Ich muss einen Fuhrpark unterhalten der z.T. nur wenig genutzt wird. Mindestens 1 Mofa, Roller, 125er, A2 (48 PS), A offen, Traktor KLasse T, Anhänger BE, in Kürze ein weiterer Anhänger für B96, PKW. Daher lieber Weinbauer ist die Steigerung von damals zu heute was die Kosten den Führerscheines betrifft wirtschaftlich nicht zu vertreten. Das soll heissen der Führerschein ist viel zu billig. Ich weiss, jetzt kommt von etlichen Personen ein Aufschrei. Nur : 30,-Euro brutto - 19% Ust = rund 25,- Euro netto. Ein Fahrlehrer im Angestelltenverhältnis erhält im Schnitt 10,- Euro die Stunde brutto !!! Das wars. Bleiben mir als Unternehmer etwa 10,- Euro. Davon gehen alle Kosten runter. Also wenns gut läuft, sich keiner mit dem Moped hinlegt usw. sinds dann vielleicht 5,- Euro/Stunde, die dann noch zu versteuern sind. Ein junger Fahrlehrer kommt auf ca. 7.60 netto die STunde. Und dies für diesen verantwortungsvollen Job. Also wenn er 6 Tage die Woche arbeitet und dann auch abends wo alle bei der Familie sitzen oder mit den Kumpels abhängen kann er auf etwa 1500,- netto kommen. Aber nur mit diesen familienfeindlichen Arbeitszeiten. Die habt Ihr als Landwirte natürlich auch. Jeder Fliesenleger lacht uns aus. Der kriegt 30,- Stunde plus, plus...... Aber ich bin gerne Fahrlehrer und daher nimmt man vieles in Kauf.


ich habe das nicht als kritik an den fahrlehrern gemeint (falls es so von dir aufgefasst worden sein sollte). ich habe nie behauptet, dass ihr mehr in der kasse habt. aber ich habe geschrieben, dass die bürokratie ein problem ist und vermeidbare kosten verursacht - für beide seiten. da scheinen wir zwei uns sehr einig. ;)
aber etwas sparen geht doch: ich wohne ländlich, die zwei fahrschulen hier, welche alle klassen ausbilden, besitzen nur 2 pkw, einen hänger und 3 motorräder/kleinkrafträder. traktor, lkw und bus wird angemietet. er hat mir sogar erklärt, dass er hier günstiger fährt und erst noch einen modernen fuhrpark besitzt. es gibt zwar in 25 km entfernung eine fahrschule mit eigenem gerät (bis auf schlepper). aber ehrlich: was soll ein CE oder D anwärter auf einem SK und O303 lernen?
noch was zur bezahlung und verantwortung: da sind viele beruf unterbezahlt. elektriker (falscher anschluss und tod), heizungsmonteure, schornsteinfeger, pflegepersonal, BKF und und.
aber hast schon recht: beruf sollte, bei langfristiger tätigkeit, eine berufung sein.
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon JonnySchorsch » So Jan 20, 2013 15:44

Hallo,
also ich muss mir wieder mal an den Kopf Fassen was mit dem Führerscheinrecht abläuft. Das die Klasse BE nicht in Klasse T enthalten ist ist ja jedem bekannt und ein viel disskutiertes Thema. Allerdings mit der neuen Regelung was Anänger angeht und der zusätzlichen Schlüsselzahl 96 wird das ganze wieder neu durchgemischt und plötzlich hat man doch wieder keine Bedenken die Leute ohne klassenspezifische Ausbildung loszuschicken.
Die Zweckbindung bei L und T ist meiner Meinung nach auch sinnlos. Ich würde es sehr begrüßen wenn der T-Führerschein aufwändiger und teurer wird, dafür aber diese sch*** Zweckbindung wegfällt. Wo ist denn die Logik wenn ein ein T-Besitzer mit 40t Gesamtmasse rumfahren darf, aber sobald Ziel der Fahrt eine BGA oder ein Gewerbebetrieb ist darf er wieder nicht? Wer eine Ausbildung für ein Fahrzeug absolviert der sollte dieses auch fahren dürfen und zwar unabhängig davon ob es nun LoF oder nicht ist. Das A und O ist doch die Ausbildung, und nicht ob das Fahrsilo nun auf einem Milchviehbetrieb oder bei einer BGA liegt.
Ich persönlich sehe es aber sowieso als eine Frage der Zeit bis sich bei L und T einiges ändert. 16jährige mit Riesengespannen sind dem Gesetzgeber schon lange ein Dorn im Auge. Und wer beruflich große Schleppergespanne bewegt der kommt ja oft ohnehin nicht um die Klasse C+CE herum.
Ich hatte jetzt auch erst einen Fall den ich selbst kaum glauben konnte:
Ich habe einen Oldtimertraktor. Wie bekannt ist fällt dieser wenn er außerlandwirtschaftlich genutz wird nichtmehr unter die Klasse T. Zum Glück aber hat er noch unter 3,5t zGG und kann somit mit B gefahren werden. Hänge ich jetzt einen 0,75t Anhänger an ist immernoch alles gut. Ziehe ich aber einen Anhänger der so dimensioniert ist dass das zGG des Zuges 3,5t (oder wie auch immer jetzt Kl. BE definiert wird) übersteigt, habe ich ein Problem. Die Regelung der Klasse C1E besagt, das der Anhänger eine Gesamtmasse haben muss die das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Da ein Traktor dieser Leistungsklasse aber nur 1,5-2t wiegt, ist dies schon bei einem "Gummiwagen" nichtmehr gegeben. Laut dem genialen EU-Führerscheinrecht muss ich also allen ernstes die großtmöglichste Klasse C+CE erwerben um einen lächerlichen Trecker mit 20PS zu fahren (wohlgemerkt mit 20 Sachen).

Ich sehe ein das einen ordentliche Fahrausbildung ein Muss ist (habe erst das letzte halbe Jahr sehr viel meiner Freizeit mit Führerscheinen verbracht was mich sehr viel Geld gekostet hat) aber bei solchen Beispielen da zweifele ich ich doch sehr an der Geistesgegenwärtigkeit der Verantwortlichen.
mfG JonnySchorsch
.......................
"Die Landwirtschaft ernährt die Welt, viel mehr aber noch Fendt, die BayWa und Monsanto."
(Zitat meines Berufsschullehrers)
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Re: Führerscheine Klasse T und L

Beitragvon JonnySchorsch » Di Jan 29, 2013 18:54

Hallo,
ich muss mich berichtigen.
Die Schlüsselzahl 96 zu erwerben ist aufwändiger als ich angenommen hatte. Hierbei tut sich allerdings gleich das nächste Problem auf. Laut Auskunft meiner Fahrschule ist B96 ganze ! 100€ ! günstiger als BE. Einziger Vorteil ist das man keine praktische Prüfung braucht was prinzipiell eigentlich nichts bringt außer für Leute die sich vor Prüfungen einsch***en.
mfG JonnySchorsch
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