@ Schweinchen
Ich kann auch mit Klasse B einen Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht fahren. Das hängt allerdings von der Größe des Zugfahrzeuges ab.
Wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet, darf ich den Anhänger mit Klasse B fahren. Anders als bei der Pkw-750kg-Anhänger-Kombination (max. 4,25t)darf das Gespann aber das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten.
Beispiel:
Geländewagen mit 2t Leergewicht + Anhänger 1,4t zul.Gesamtgewicht wäre mit Klasse B erlaubt