Ich fahre ja öfters mit meinem Gabelstapler vom Hof zur Maschinenhalle am Ortsrand und zurück über ca. 50 m wenig befahrene öffentliche Straße.
Es handelt sich um einen neueren Linde Elektrostapler, allerdings ohne Beleuchtung und Blinker, er hal lediglich Arbeitsscheinwerfer.
Wie ist eigentlich die rechtliche Lage beim Befahren von öffentlichem Verkehrsraum mit dem Gabelstapler?
Was muss er erfüllen? welche Höchstgeschwindigkeit? versicherungstechnisch etc.