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Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Beitragvon Fendt 308 ci » Fr Dez 10, 2021 21:04

Ich fahre ja öfters mit meinem Gabelstapler vom Hof zur Maschinenhalle am Ortsrand und zurück über ca. 50 m wenig befahrene öffentliche Straße.
Es handelt sich um einen neueren Linde Elektrostapler, allerdings ohne Beleuchtung und Blinker, er hal lediglich Arbeitsscheinwerfer.
Wie ist eigentlich die rechtliche Lage beim Befahren von öffentlichem Verkehrsraum mit dem Gabelstapler?
Was muss er erfüllen? welche Höchstgeschwindigkeit? versicherungstechnisch etc.
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Re: Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Beitragvon Trecker-fahrer » Fr Dez 10, 2021 21:32

Hat 5s googeln gedauert.
https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit ... senverkehr
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Re: Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Beitragvon ICH BIN'S » Sa Dez 11, 2021 1:23

Hallo,

Beleuchtung gemäß StzVo
Wenn über Betriebshaftpflicht max 20Km/h, muß durch offizielle Stelle bestätigt sein, dass der Stapler nicht schneller läuft. Heißt, vom Linde-Händler bestätigen lassen und dann damit zum TüV. Außerdem 3 Schilder mit 20 Km/h sowie jeweils links und rechts Name, Adresse und Ort des Besitzers, auch mit Telefonnummer.
Über 20 km/h brauchst du eine eigene Haftpflichtversicherung, KFZ-Zulassung, alle 2 Jahre TüV. Beschilderung bleibt gleich, außer die Geschwindigkeitsangabe. Läuft er 20 oder mehr, dann ein Schild mit 25 Km/h.

MfG
Früher hatte ich Zeit und Geld. Jetzt habe ich Landwirtschaft...
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Re: Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Beitragvon wastl90 » Sa Dez 11, 2021 9:43

Kann ich nur so bestätigen. Ich muss eine kleine Ortsverbindungsstraße kreuzen weil auf beiden Seiten ein Gebäude ist. Dort fährt zwar kein Auto bis auf 4 Nachbarn aber man muss eben. Bei Linde gibts bereits ein fertiges Stvo Paket, ich weiß allerdings nicht ob das Nachrüstbar ist. Die Adresse habe ich mit großen Aufklebern angebracht.
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Re: Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Beitragvon Neo-LW » Sa Dez 11, 2021 9:49

Moin,

meine (erweiterte) Privathaftpflicht zahlt für Schäden durch meine Baumaschinen
bis 20 km/h.

Ich hatte vor 15 Jahren mal mit dem Gedanken gespielt, meinem Atlas-Bagger ein
Nummernschild zu verpassen. Aber so war es preiswerter.


Olli
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Re: Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Beitragvon countryman » Sa Dez 11, 2021 10:03

Hier ist die Sache nochmal erklärt:
https://www.willenbrock.de/de/Ueber-Willenbrock/Magazin/Wissen/

Stapler waren bis 2003 rechtlich LKW, das heißt für jeglichen Straßenbetrieb >6 km/h wäre eine vollständige Zulassung mit Nummernschild usw. erforderlich gewesen. Erst seitdem sind sie Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichgestellt, eine Zulassung ist also bis 20 km/h bbH nicht mehr erforderlich.
Wohl aber eine Betriebserlaubnis vom Hersteller oder per Einzelabnahme!
Einschluss in eine bestehende Haftpflicht sollte wie erwähnt nicht vergessen werden, bei lof Betriebshaftpflicht meist ohne messbaren Aufschlag möglich.
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Re: Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Beitragvon Flozi » So Dez 12, 2021 9:12

Hy
Weis jetzt nur bei unserem Betrieb das komplette Lichtanlage nachgerüstet wurde, ein Zinkenschutz zum aufstecken gibt es bei Leerfahrt, Aufkleber km/h kann ich jetzt nicht genau sagen was drauf ist.

Firmenaufkleber kamen drauf.

Wurde nachgerüstet weil eine neue Lagerhalle gegenüber gebaut wurde und er nur die Strasse überqueren muss, fahre leider nicht damit und weiß nicht mehr dazu.
Viele Grüße Flozi
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Re: Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Beitragvon Barbicane » So Dez 12, 2021 21:28

Wie schon geschrieben wurde, langt es nicht unbedingt Lichter dranzuschrauben, falls der Stapler schneller als 6km/h fährt.

Selbst ein zulassungsfreier 20km/h Stapler benötigt zwingend eine Betriebserlaubnis welche von der Zulassungsstelle genehmigt wurde.
Und da wird's interessant, weil durch Sichtfeldeinschränkung und die vorstehende Gabel (auch mit Abdeckung) eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Und diese Ausnahme zu bekommen ist -zumindest in Bayern- fast unmöglich geworden weil die Unfallhäufigkeit und Schwere in dem Bereich enorm zugenommen hat.

Über 20km/h muss der Stapler sowieso zugelassen werden.
Drum gehen die nur selten schneller.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Gabelstapler Verkehrstauglichkeit

Beitragvon Fendt 308 ci » So Dez 12, 2021 21:58

Danke für die ausführlichen Antworten.

Also muss ich bei Linde mal anfragen zwecks Betriebserlaubnis und Beleuchtung zum Nachrüsten.
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