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Garantie und Gewährleistung bei gebr. Maschinen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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9 Beiträge • Seite 1 von 1
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Garantie und Gewährleistung bei gebr. Maschinen

Beitragvon gerd gerdsen » So Mär 16, 2008 11:19

bin ja noch immer auf der suche nach einem 100 er, und das ist schwierig genug, weil man kann halt nicht rein schauen . wie weit haften firmen für ihre gebrauchtmaschinen ? früher stand da gerne mal im zustand gekauft wie besehen, ist das überhaupt so zulässig ?
manchmal scheint mir auch die betriebsstunden angabe recht fahrlässig, wenn die extrem wenig stunden auf dem zähler haben und das dann so im kaufvertrag stehen würde und man im nachhinein beweisen könnte das das nicht stimmt ?
anders rum gibts auf verschleißteile, wie zb bremsen und kupplung nie garantie, was ist mit den hauptkomponenten wie achsen getriebe und motor ?
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Beitragvon maxum » So Mär 16, 2008 17:09

wir ham uns erst nen traktor kauft da hats dann keißen ich sag jetz mal 2600 stunden laut zähler und wegen garantie machen die firmen des meist so dass sie sagen der traktor oder die maschine war bei lieferung betriebsbereit (einsatzbereit) dann wird alles durchgangen und des wars dann au scho
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Beitragvon hans g » So Mär 16, 2008 19:33

1 jahr garantie muss der händler geben :!:
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Beitragvon gerd gerdsen » Mo Mär 17, 2008 8:20

hans g hat geschrieben:1 jahr garantie muss der händler geben :!:

aber was beinhaltet die garantie ?
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Beitragvon Takar » Mo Mär 17, 2008 8:41

Hallo

Mein Händler macht das so, ein Jahr Garantie auf gebrauchte Maschinen aber nur für die Monteurstunden, die Ersatzteile muß man selbst bezahlen.

Verschleißteile sind von dieser Garantie ausgenommen.

Frank

P.S. Wenn man volle Garantie möchte, dann muß man halt eine NEUE Maschine kaufen. :wink:
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Beitragvon hans g » Mo Mär 17, 2008 9:55

gerd gerdsen hat geschrieben:
hans g hat geschrieben:1 jahr garantie muss der händler geben :!:

aber was beinhaltet die garantie ?

dass das teil 1 jahr funktioniert ,ohne irgendwelche ausschlüsse.
wie das dann in der praxis aussieht,habe ich noch nicht erfahren.
hans g
 
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Beitragvon MF-133 » Di Mär 18, 2008 13:17

Die Gebrauchtwarengarantie gilt nur für Privatkunden, nicht für Gewerbetreibende (Bauer mit Recht auf grüne KFZ-Nummer= Gewerbetreibender). Garantien auf gebrauchte Sachen für Gewerbetreibende sind eine freiwillige Leistung des Händlers und fallen nicht unter das EU-Garantierecht.
Oft sichern sich Händler noch durch Klauseln im Kaufvertrag ab (Verkauf im Auftrag, instandsetzungbedürftig, zu Exportzwecken usw.)
Ohne Übernahmegarantie von hm, 14 Tagen oder so würde ich aber keinen Schlepper kaufen. Außerdem dürfen Mängel auch bei gebrauchten Sachen nicht verschwiegen werden.
Aber das, was manche denken, haha, 30 Jahre alter Bock, eine Million Stunden und dann noch 1 Jahr Garantie... das gibts nicht. MFG
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Beitragvon hans g » Di Mär 18, 2008 14:40

hans g hat geschrieben:
gerd gerdsen hat geschrieben:
hans g hat geschrieben:1 jahr garantie muss der händler geben :!:

aber was beinhaltet die garantie ?

dass das teil 1 jahr funktioniert ,ohne irgendwelche ausschlüsse.
wie das dann in der praxis aussieht,habe ich noch nicht erfahren.


hab mich mal schlau gemacht----auch bei landmaschinen gibts mittlerweile eine gebrauchtmaschinenversicherung,die reparaturen zu bestimmten bedingungen übernimmt.
hans g
 
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Beitragvon celtis436RX » Mi Mär 19, 2008 15:06

Wir waren auch auf der Suche nach nem Gebrauchten in der PS Klasse musste aber schnell gehen da der andere kaput war. Wir hatten uns nen Celtis ausgesucht mit 300 Stunden Bj. 05 stand bei nem Gebrauchtmaschienen Zentrum. da hätten wir keine Garantie bekommen. Und da wir bei unserem Celtis mit 300 Stunden nochmal ein Paar Probleme hatten haben wir den nicht genommen. Wir haben uns noch nen neuen Celtis gekauft. Der war zwar schon gebaut aber zählte noch als Neumaschiene und da gabs noch Werksgarantie drauf.
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