Hallo.
Wenn ich als Landwirt eine Gebrauchtmaschine verkaufe und eine Rechnung ausstelle wie ist das mit der Garantie also Gewährleistung ?
Als Händler muss man 2 Jahre Garantie geben.
Wie ist das wenn man als Landwirt verkauft ?
Aktuelle Zeit: Di Apr 07, 2026 19:24
Genau lesen. Aldersbach hat geschrieben, daß man die Gewährleistung beim Handel zwischen Unternehmer und Privat nicht ausschließen kann.schakschirak hat geschrieben:Schon aber Aldersbach hatte geschrieben die Gewährleistung kann man rechtlich nicht immer ausschliessen. Das wusste ich so nicht.
Darum hab ich geschrieben ich schreib die Klausel mit --ohne Gewährleistung-- zur Sicherheit einfach in den Vertrag mit rein. Schaden kann das nicht. Im schlimmsten Fall ist die Klausel ungültig.
Das mit dem gekauft wie besichtigt lass ich dann besser raus wie User 240236 geschrieben hat.
Nun, das scheint ja nicht das Einzige zu sein.schakschirak hat geschrieben:Schon aber Aldersbach hatte geschrieben die Gewährleistung kann man rechtlich nicht immer ausschliessen. Das wusste ich so nicht.
schakschirak hat geschrieben:Wenn ich als Landwirt eine Gebrauchtmaschine verkaufe und eine Rechnung ausstelle wie ist das mit der Garantie also Gewährleistung ?
Als Händler muss man 2 Jahre Garantie geben.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.schakschirak hat geschrieben:Hallo.
Wenn ich als Landwirt eine Gebrauchtmaschine verkaufe und eine Rechnung ausstelle wie ist das mit der Garantie also Gewährleistung ?
Als Händler muss man 2 Jahre Garantie geben.
Wie ist das wenn man als Landwirt verkauft ?
MikeW hat geschrieben:@schackschirak
Verkauf die Maschine nur mit Besichtigung vor Ort
Und als reparaturbedürftig, nicht einsatzfähig, Funktion nicht getestet, zur Ersatzteilgewinnung oder Wiederaufbau ..... oder oder
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