Manfred hat geschrieben:Ich würde davon eher abraten.
Du haftest mit deiner Einlage.
Und Gewinne aus der Einlage als Kommanditist sind nicht als Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer sondern als Gewerbeeinnahmen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Danke, das was mir so nicht bekannt. Wenn das der Fall ist relativiert das die Sache wieder deutlich.
Bin zwar aktuell schon Kommanditist in einer GmbH und Co.KG, mit dem Steuerlichen Aspekt habe ich mich da aber noch nicht beschäftigt, da werden nie große gewinne zu erwarten sein, das hat andere zwecke


Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet