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Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Krone BigX » So Apr 03, 2022 10:37

Moin Moin,

wir haben bei uns im Betrieb einen Schlepper laufen. Um unseren Bagger zu transportieren, leihen wir uns vom befreundeten Erdbauer nebenan immer einen Tieflader. Damit fahren wir den Bagger hier bei uns im Umkreis. Bisher passte alles, Gewicht und Breite.
Nun bekommen wir einen neuen Bagger, dieser wird dann allerdings 2,75m breit sein. Wir brauchen für das Gespann dann eine Genehmigung für Überbreite und evtl. auch für Überhöhe. Hat schon einmal jemand für so ein Gespann eine Genehmigung beantragt?


Für den Schlepper benötigen wir eh noch eine Genehmigung, da der Schlepper Bauartbedingt 2,80m breit ist. Wir fahren gewerblich, da ist bei 2,55m Breite legal Ende, alles darüber braucht eine Genehmigung.

Vielleicht kennt sich jemand ja aus mit so einem Fall.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Obelix » So Apr 03, 2022 12:41

Da hat es, meine ich gelesen zu haben, kürzlich Verschärfungen gegeben zu haben.
Weil das mit den Traktoren / Kippmulden breiter 2,50 m missbraucht wurde und
im gewerblichen Baustellenverkehr ausgeartet ist bzw. zu Wettbewerbsverzerrungen
geführt hat.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Krone BigX » So Apr 03, 2022 13:15

Das ist in dem Sinne keine Verschärfung. Es dürfte eigentlich bekannt sein, das Fahrzeuge die gewerblich genutzt werden, nur 2,55m breit sein dürfen. Da mag es vielleicht Sonderregelungen gegeben haben, ich weiß es nicht. Oder man hat es geduldet. Hier fahren auch viele Schlepper mit Mulden umher, da gerade die Autobahn ausgebaut wird, verteilen die den Boden hier in der Region. Ich bezweifele das es da Genehmigungen gibt, da das Fahrzeug breiter als 2,55m ist.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Bonschedose » So Apr 03, 2022 14:03

moin,
das beste ist einfach mal bei Deinem zuständigen Straßenverkehrsamt anrufen und Dein Anliegen vortragen, dort sind die Leute die es genehmigen müssen und am besten Bescheid wissen und Dir sagen welche Auflagen Du erfüllen musst. Die können Dich auch beraten welche Art von Genehmigung, Einzel- oder langfristige Genehmigung, für Dich von Vorteil ist. Auch ist wichtig in welchem Umkreis Du fährst und dabei evt. auch Kreis-oder Ländergrenzen überschreitest. Sicherlich gibt es von Region zu Region andere Vorschriften, Gehnemigungsverfahren und Gebührenordnungen
Hier läufst Du Gefahr 5 Antworten mit 10 Meinungen zu erhalten.
Wäre schön wenn Du später mal Deine Erfahrung hierzu mitteilst.

Gruß Heiko
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon freddy55 » So Apr 03, 2022 18:13

So wie ich das sehe ist das aber nur überbreite Ladung, und somit Schwertransport.

.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon 240236 » So Apr 03, 2022 19:02

Was ist das für ein Schlepper, der bauartbedingt 2,8m breit ist?
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Krone BigX » So Apr 03, 2022 19:36

Fendt 900. Dieser ist aktuell 2,80m breit. Gut andere Felgen mit anderer Spurweite und 580er Reifen, sollte der auch auf 2,50m Breite zu kriegen sein. Nur das macht doch keinen Sinn, einen 300PS Schlepper mit solchen Reifen auszustatten. Zumal der Schlepper auch im Gelände läuft und da sind die 710er von Vorteil.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon countryman » So Apr 03, 2022 19:45

https://www.agrarheute.com/technik/traktoren/stvzo-ausnahme-breit-duerfen-traktoren-anhaenger-590444

Die rechtliche Einschätzung des Herrn Schauer halte ich für fragwürdig, wenn der dt. Gesetzgeber ausdrücklich gewerbliche Fahrten von der "Kann-Bestimmung" in der EU Richtlinie ausschließt. Fazit: Nur die zuständige Behörde wird dir sagen können, ob Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Für den Baggertransport dürfte dies weniger ein Problem sein - da geht es um Ladung und nicht das eigentliche Fahrzeug.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Neo-LW » So Apr 03, 2022 20:02

Moin,

Krone BigX hat geschrieben:Fendt 900. Dieser ist aktuell 2,80m breit. Gut andere Felgen mit anderer Spurweite und 580er Reifen, sollte der auch auf 2,50m Breite zu kriegen sein. Nur das macht doch keinen Sinn, einen 300PS Schlepper mit solchen Reifen auszustatten. Zumal der Schlepper auch im Gelände läuft und da sind die 710er von Vorteil.


Den Trecker mit schmalen Rädern hintransportieren,
und dann die Breitreifen dranschrauben.
In der Formel 1 haben die nur eine Radmutter in der Mitte.
Muss man halt die Achsen umbauen.


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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Landwirt 100 » So Apr 03, 2022 20:28

Da spricht der Praktiker ;-)
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Barbicane » So Apr 03, 2022 21:17

Für überbreite Fahrzeuge braucht man eine Ausnahme nach §70 StVZO.
Dazu braucht's ein Gutachten vom TÜV welches bei der Zulassungsstelle vorgelegt- und an die obere Verwaltungsbehörde weitergeleitet wird.

Wenn die Überbreite und Überhöhe nur aufgrund der Ladung vorliegen, genügt eine Ausnahme nach §46 StVO, welches die Zulassungsstelle alleine genehmigen kann.

In deinem Fall wird für das Gespann beides fällig sein.
Sollte aber kein Problem darstellen.

Wenn's bei Gewichten und Achslasten knapp werden könnte, würd ich das vorher nochmal genau prüfen und gegebenenfalls mit abnehmen lassen.

Schau mal in's Beiblatt vom Schlepper, ob die Überbreite für den solo schon allgemein genehmigt ist.
Dann musst da zumindest nix machen.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon eifelrudi » Mo Apr 04, 2022 7:45

Im gewerblichen Bereich gilt wohl folgende Regelung:
Für das Fahrzeug muss es ab Werk eine Ausführung geben, die nur 2,55 m breit sein darf. Dann sind breitere Reifen und Kotflügel wohl bei Eintragung ab Werk genehmigungsfrei. Und nur diese. Außerdem sind Autobahnen, evt. auch Kraftfahrstraßen Tabu. Alles andere was breiter ist braucht eine Genehmigung nach § 70 und Co. da es sich um einen " Schwerlasttransport" ( Überbreite, Länge oder Gewicht) handelt.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Barbicane » Mo Apr 04, 2022 11:27

Das mit den 2,55m Grundmaß gilt für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger im LoF Bereich.
Die brauchen wenn der beschriebene Fall vorliegt bis 3m keine besondere Ausnahme.
Jedoch über 2,75m Fällen extra Kennzeichnung dafür.

Für nicht LoF wird über 2,55m eine Ausnahmegenehmigung benötigt, egal ob das Fahrzeug auch mit 2,55m lieferbar wäre.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Krone BigX » Mo Apr 04, 2022 17:49

So Neuigkeiten,

ich habe heute morgen mit dem Landkreis gesprochen. Habe dem netten Herrn mein Anliegen geschildert. Er sagte ich benötige ein Gutachten nach §70 Stvzo und eine Bescheinigung von der Versicherung. Beides sollte ich ihm vorlegen, dann bekomme ich ein Formular, das müsste ich ausfüllen, dann bearbeitet er das und es gebe die Genehmigung. Bei der Breite sollte es kein Problem sein, die Genehmigung Deutschlandweit zu bekommen, so sagte er.
Daraufhin habe ich mich mit dem TÜV in Verbindung gesetzt. Ich hatte Glück, der Prüfer, welcher solche Abnahmen tätigt, war in der Nähe und erklärte sich bereit, sich den Schlepper mal anzuschauen. Er nahm alle wichtigsten Daten und Maße auf. Das ganze dauerte ca. 10min. Dann war er durch, das Gutachten käme mit der Post, so sagte er.
Entscheidend ist die Breite. Ab 2,75m benötigt der Schlepper Warntafeln und zusätzlich Seitenbegrenzungsleuchten an den Kotflügeln. Auch darf das Maß von Außenkante Kotflügel bis zur Rückleuchte ein gewisses Maß nicht überschreiten. Das war hier alles ok, die Breite lag bei genau 2,75m, so werden keine Warntafeln benötigt.
Auf Nachfrage wegen der Aktion mit dem Tieflader sagte er nur, wenn der Tieflader die 70er Genehmigung hätte, wäre es einfach. Er sagte das wäre dann kein Problem für den Zug eine Genehmigung zu bekommen. Einzig er wolle vom Hersteller eine Bescheinigung über die Anhängelast haben. Die wird der Händler aber wohl besorgen können.
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Re: Genehmigung Schlepper+Tieflader Überbreite

Beitragvon Krone BigX » So Apr 17, 2022 10:18

Die 70er für den Schlepper liegt nun vor. Der Schlepper ist mit 2,75m breite eingetragen, so benötigt er keine Warntafeln etc. Muss die Genehmigung nun auf den Halter (in diesem Falle Privatperson) oder den Betrieb, der den Schlepper nutzt ausgestellt werden? Leider ist der nette Mann beim Amt die nächsten Wochen nicht da, seine Vertretung ist da sehr sparsam mit Auskünften.
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