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Genehmigung

Windenergie wird schon seit Jahrtausenden vom Menschen genutzt.
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Genehmigung

Beitragvon Tutorial » Di Mai 02, 2017 17:37

Hallo,
ich hab mich hier neu angemeldet weil ich im Netz nach Antworten zu meiner Frage gesucht habe.
Und zwar hat sich vor kurzem ein Windparkplaner bei mir gemeldet und meinte er hätte Interesse u. a. an ein paar meiner Flächen zwecks Windrad Aufstellung. Die Räder sollen bis zu 250 m hoch werden. Das zum Einstieg.
Jetzt hat er aber auch gesagt, dass die Flächen vom hiesigen Kreis keine ausgewiesenen Windvorrangflächen sind, und der Planer gegen den Kreis angehen wolle um die Räder durch zu drücken.
Dazu meine Fragen
1. Kann er so etwas erreichen, wenn der Kreis das vom Prinzip her nicht möchte?
2. Wenn ich noch einmal eine Genehmigung für einen Stall oder eine Halle möchte, müsste ich mir dann Gedanken machen ob der Kreis das dann kritisch sieht?

Sollte man sich daher auf so was einlassen, oder lieber gleich beenden?
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Re: Genehmigung

Beitragvon Hagenlüke » Mi Mai 03, 2017 18:05

Hallo,

grundsätzlich solltest du wissen, das mit Standortrechten für Windkraftanlagen richtig richtig viel Geld verdient wird. Makler nehmen für ein Standortrecht schnell 200.000€ und mehr pro Standort! Das heißt selbst wenn die Chance bei 1:20 liegt, ist dein Standort hoch interessant.
Zur Genehmigung selber muss man wissen, das Windkraftanlagen(WKA) im Außenbereich grundsätzlich ein privilegiertes Bauvorhaben sind und genehmigt werden müssen, wenn alle Vorgaben wie Bauabstände, Lärm, Schattenbelastung, Artenschutz usw eingehalten werden. Anders sieht es aus, wenn eine Kommune spezielle Flächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen hat, nur in diesem Fall kann die Behörde eine Genehmigung in anderen Außenbereichen untersagen.
Einige Planer spekulieren auf eine nicht Ordnungsgemäße Flächenausweisung und klagen gegen diese. In dem Moment, wo die Flächenausweisung durch ein Gericht gekippt wird, gilt dann wieder das privilegierte Bauvorhaben und WKAs müssten auch bei dir genehmigt werden.
Erkundige dich also als ersten einmal ob in deiner Kommune Flächen ausgewiesen sind und Unterschreibe auf keinen Fall voreilig einen Vertrag!!!
Ich habe das Gefühl in der Branche gibt es mittlerweile mehr schwarze als weiße Scharfe.
Darf ich fragen aus welcher Region du kommst?

Gruß Andreas
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Re: Genehmigung

Beitragvon Tutorial » Mi Mai 03, 2017 20:26

Danke schon einmal für die Antwort. Also, es gibt ein Angebot seitens der Firma je Windrad, welches sich aufschlüsselt in Standort und Baulast. Die Zahlungen wären jährlich; aber weit weg von 200k
Mir schwebt etwas vor, dass die Kommunen Windvorrangflächen ausweisen mussten. Es bestand seinerzeit auch schon einmal die Überlegung u. a. meinen Standort dafür zu nehmen, wurde später aber wieder verworfen.
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Re: Genehmigung

Beitragvon Winchester » Do Mai 04, 2017 12:39

Nein das sind Vorverträge von den Investoren, die aber sehr oft weiter verkauft werden, hat Dich aber nicht viel zu interessieren.
Sie wollen sich damit den Standort sichern.
Je WKA sind es meist, zwischen 18-25 tausend euronen pro Jahr.
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Re: Genehmigung

Beitragvon T5060 » Do Mai 04, 2017 13:00

Winchester hat geschrieben:Je WKA sind es meist, zwischen 18-25 tausend euronen pro Jahr.


In echten Euro € sind es heute eher 40 - 60k pro Jahr.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Genehmigung

Beitragvon Hagenlüke » Do Mai 04, 2017 13:18

Nicht dass es hier nun zu Verwechselungen kommt, du als Besitzer bekommst eine jährliche pacht, ja nach Standort und Anlagengröße von 15.000-60.000€ pro Jahr, deshalb die Frage woher du kommst. Das Unternehmen, welches sich deinen Standort sichert, wird die Rechte für den Standort für rund 200.000€ an einen potentiellen Investor verkaufen. Die Leute, die über Land ziehen und sich die Standorte sichern sind also meistens Makler und verdienen mit sehr wenig Aufwand häufig sehr viel Geld.
Gruß Andreas
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Re: Genehmigung

Beitragvon Tutorial » Do Mai 04, 2017 16:19

Der Standort ist in Niedersachsen. Die Firma die das machen will, möchte mit den Landeignern Verträge ausarbeiten und dann eigenständig projektieren, Anträge stellen, besagtes mit dem Kreis versuchen auszuhandeln.
Der Erstkontakt, ja da hat ein Makler an der Türe geklingelt und grundsätzlich die Bereitschaft angefragt. Direkt im Anschluss kam die Firma.
Nur für einmal Guten Tag sagen und fragen ob ich Interesse hätte, kassiert der Makler soviel Kohle?!?! Ich hab eindeutig den falschen Job :oops:

Ich bin mir halt nicht schlüssig, in wie weit die es versuchen wollen oder können, beim Landkreis einen Fehler in deren Beschlüssen anfechten zu können. Ich hab bis dato noch nie gehört, dass Privatfirmen dies bzgl. geklagt hätten.
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Re: Genehmigung

Beitragvon Hagenlüke » Do Mai 04, 2017 17:06

Du solltest wirklich zunächst mal bei deiner Kommune anfragen, ob bei euch Vorrangflächen für die Windkraft ausgewiesen sind, bzw ob dieses in naher Zukunft geplant ist. Wenn ja und du liegst in seiner solchen Fläche, dann solltest du das dringend nutzen, aber nicht mit der ersten Firma, die bei dir an der Tür klingelt! Sind keine Flächen ausgewiesen und deine Flächen wären für den Bau von Windkraftanlagen geeignet, solltest du auch mit der Planung starten, ich bin jedoch immer mehr für eine Planung in eigener Hand mit etwas fachlicher Unterstützung, das abtreten von Standort-Rechten ist für mich immer höchstens die zweite Wahl.
Wenn es denn dann so weit sein sollte, können wir dazu auch gerne noch mal privat schreiben.
Wenn Flächen ausgewiesen sind du liegst nicht in diesen Flächen, dann ist deine Sorge nicht ganz unberechtigt, dass ein Gerichtstreit gegen die Kommune sich eventuell auf spätere Bauvorhaben von dir negativ auswirken könnte.
Gruß Andreas
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Re: Genehmigung

Beitragvon Tutorial » So Dez 17, 2017 13:45

So, das Thema hat jetzt eine Zeit geruht.
In unserem Dorf gibt es keine ausgewiesenen Windflächen, wohl aber in unserer Samtgemeinde; dort ist auf Samtgemeindeebene ein anderer Ort vorgesehen und Flächen sind dort ausgewiesen.
In der Nachbar Samtgemeinde, welche an unseren potenziellen Windbereich angrenzt, ist aber schon seit Jahren ein Windpark entstanden.

Ist die Frage, gelten ausgewiesene Flächen auf Gemeindeebene oder Samtgemeindeebene?

Besteht als das Privileg? Die Planer argumentieren, dass ein Fehler im Raumordnungsprogramm vorliegt, und das Verfahren einklagbar wäre, sie sich aber dem Kreis einen Vergleich anbieten möchten.

Verträge wurden uns nun auch vorgelegt für die Eigentümer, und die hören sich nicht ganz schlecht an.
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Re: Genehmigung

Beitragvon stamo » So Dez 17, 2017 13:58

Nach den Erfahrungen hier vor Ort würde ich empfehlen, die Vorverträge zu befristen. Wenn nach z.B. 10 Jahren kein Windrad steht, verfällt die Abmachung. Hier zieht sich das ganze schon ewig hin, wegen Gutachten hier, Gutachten da, neues EEG... Die Projektierer brauchen den Druck, um euren Windpark bevorzugt abzuschließen.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Genehmigung

Beitragvon Tutorial » So Dez 17, 2017 14:08

Eine Befristung haben wir drin. Die beläuft sich auf Sechs Jahre. Nach vier Jahren sind Fixzahlungen in Höhe X an die Eigentümer zu leisten
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Re: Genehmigung

Beitragvon bauer hans » So Dez 17, 2017 23:33

hier wars so,dass der investor im auftrag des landeigentümers geklagt hatte,die gemeinde,der kreis dagegen geklagt hatten,das ovg münster jetzt die genehmigung erteilt hat.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Genehmigung

Beitragvon T5060 » So Dez 17, 2017 23:53

Die neuen Konditionen sind deutlich schlechter.
Ihr müsst neu denken.
Ich kenne Verträge die wurden zu alten Konditionen storniert
oder zur Hälfte neugefasst, also rd. 3 % vom Umsatz.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Genehmigung

Beitragvon Tutorial » Mo Dez 18, 2017 15:59

Weißt du auf welcher Grundlage geklagt wurde?
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Re: Genehmigung

Beitragvon bauer hans » Di Dez 19, 2017 8:49

Tutorial hat geschrieben:Weißt du auf welcher Grundlage geklagt wurde?

die gemeinde hatte vorrangflächen ausgewiesen,allerdings ist der jetzt vom ovg zugelassene standort ausserhalb der vorrangflächen.
zitat:
die belange des natur- und anliegerschutzes sind gewährleistet bzw. werden durch eine wka nicht über die maßen beeinträchtigt.
ohne gewähr.
wir schaffen uns :mrgreen:
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