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Genehmigungsfreie Scheune/Halle in Bayern

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Genehmigungsfreie Scheune/Halle in Bayern

Beitragvon baum5891 » Mo Okt 04, 2010 21:01

Servus,

bin zur Zeit am überlegen weil uns die überdachte Fläche ausgeht. Es wird mehr Lagerraum für Maschinen, Holz, Hackschnitzel usw benötigt.

Bin Landwirt im Nebenerwerb und will evtl eine genehmigungsfreie Halle bauen.
Wenn ich richtig informiert bin sollte das in Bayern mit max. 100m² Bruttogrundfläche und 140m² Dachfläche möglich sein.

Wer von euch hat dies schon gemacht???
Welche Größe, Dacheindeckung, Baupläne, Bilder, Kosten, Meinungen und Anregungen einfach rein in den Thread, bin für alles dankbar.

MFG
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Re: Genehmigungsfreie Scheune/Halle in Bayern

Beitragvon Markus K. » Mo Okt 04, 2010 21:08

Auf einer österreichischen Seite habe ich das hier gefunden, das Weihenstephaner Bauprogramm könnte auch was sein.

gruß
Markus
Gruß Markus

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Re: Genehmigungsfreie Scheune/Halle in Bayern

Beitragvon installman2 » Mo Okt 04, 2010 21:27

Hallo,
bei uns auf der Gemeinde darf man nur eine Halle/Scheune (umbauten Raum) mit 75m3!!!! ohne Genehmigung bauen.

Hier mal drei Links:
http://www.bau.net/forum/planung/4370.htm
halle-bauen-t45048.html
http://www.laumer.de/holzbau/genehmigun ... halle.html

mfg
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Re: Genehmigungsfreie Scheune/Halle in Bayern

Beitragvon abu_Moritz » Mo Okt 04, 2010 21:38

baum5891 hat geschrieben:Wenn ich richtig informiert bin sollte das in Bayern mit max. 100m² Bruttogrundfläche und 140m² Dachfläche möglich sein.


guggst du in der LBO für Bayern, dann weißt es sicher,
egal ist was in anderen Bundesländern oder Österreich gilt!
Statik brauchst übrigends immer, dabei kann ich dir helfen ;-)
Gruß Jo


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wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: Genehmigungsfreie Scheune/Halle in Bayern

Beitragvon Markus K. » Mo Okt 04, 2010 21:49

Hier mal der Link zur BBo, beachte den Artikel 63.
Gruß Markus

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Re: Genehmigungsfreie Scheune/Halle in Bayern

Beitragvon otto1 » Mi Okt 06, 2010 15:47

Hallo baum,

folgendes Gebäude kann "Gemehmigungsfrei" errichtet werden (s. Art 57 BayWG)

freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinn der § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, höchstens 100 m² [/b]Brutto-Grundfläche und höchstens 140 m² überdachte Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind.

=> Du must landwirtschaftlich "Privelegiert" sein => am zuständigen Landwirtschaftsamt erfragen ( das wäre z.b nur wichtig, wenn zu befürchten ist, dass dich jemand während der Baufase anzeigt) die Prüfen dann in etwa folgendes: bereits vorh. Unterstellmöglichkeiten am Betrieb, ist ein Hofnachfolger vorhanden, min. 3 ha Bewirtschaftungsfläche, zusätzlicher Bedarf

=> Das Gebäude darf nicht im Überschwemmungsgebiet oder Wasserschutzgebiet errichtet werden
=> Evtl. brauchst du eine Ausnahme von der unteren Naturschutzbehörde z.b. wenn sich die geplante Halle in einem Naturpark befindet
=> Allgemeine Anforderungen z.b. Baustatik, Feuerschutz, Anlagenverordnung etc. müssen in Eigenverantwortung eingehalten werden
=> Grenzabständ zu Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden ( am besten so: die 4 Seitenwände dürften beim Umklappen nicht auf das Nachbargrundstück ragen)
=> Diese Genehmigungsfreiheit gilt für alle landwirtschaftlich "privelegierten" Betriebe in und außerhalb von Ortschaften
=> Bist du nicht privelegiert so kannst du nur innerhalb geschlosser Ortschaften bauen und das auch nur mit Baugenehmigung

Wenn du das alles beachtest, dann dürfte es wohl keine Probleme mit dem Bau geben.
Gruß
otto1
 
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