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Genehmigungsfreier Schuppen in NRW

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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12 Beiträge • Seite 1 von 1
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Genehmigungsfreier Schuppen in NRW

Beitragvon Schweine Bauer » Mo Apr 07, 2008 17:54

Hallo Leute
ich habe vor einen Unterstand für Maschinen und Stroh zu bauen
so 10 mal 6 Meter
Firsthöhe 4 Meter und eine Seite offen


Bin Hauptberuflich Landwirt aus NRW
und wollte nun wissen ob ich diesen Schuppen (Unterstand) ohne Genehmigung Bauen darf????????

hoffe ihr könnt mir weiter helfen !!!

mfg Manuel
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Beitragvon countryman » Mo Apr 07, 2008 18:29

NEIN!
Nur Viehhütten und kleine Gewächshäuser sind genehmigungsfrei.
Es dürfte für einen Landwirt aber kein Problem sein einen Schuppen im Außenbereich genehmigt zu bekommen. Einfach mal höflich am Bauamt anklopfen. Vorteil: Du kannst dann gleich vernünftig bauen, sprich mit 4m Einfahrtshöhe. Einfachkonstruktionen sind ja trotzdem möglich, z.B. mit Musterstatik vom KTBL.
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Beitragvon Rubin » Mo Apr 07, 2008 20:07

In NRW ist bis 30m^3 baugenehmigungsfrei. Da liegst du jedoch drüber.
Zuletzt geändert von Rubin am Mi Apr 09, 2008 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon frethi » Mo Apr 07, 2008 20:20

Moin,
bei uns (Niedersachsen) gibts auch eine "Bauanzeige" die man machen kann, dann brauch man nicht hinter einer Genehmigung hinterherlaufen.

Mfg
Wer mit Bananen bezahlt, ist von Affen umgeben!
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Beitragvon Schweine Bauer » Mo Apr 07, 2008 21:33

und wenn man nun die halle (schuppen) Schwarz baut ??
Sollte nämlich aus alten balken und alten dachpfannen gebaut werden die wir schon haben.....also nichts großes
was hat das für folgen ???
gibt es noch andere Lösungen ????
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Beitragvon countryman » Mo Apr 07, 2008 22:01

wen sie dir drauf kommen muss nachgenehmigt werden. Da Du prinzipiell bauen darfst wirst Du wahrscheinlich nicht abreißen müssen, aber Strafe zahlen und vor allem eine Statik nachreichen. Gerade das kann dann richtig teuer werden!
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Beitragvon Schweine Bauer » Di Apr 08, 2008 10:28

Danke

und wie teuer ist etwa eine genehmigung für so ein Bauvorhaben ????
Hat jemand schon Erfahrungen ????
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Beitragvon markus4006 » Di Apr 08, 2008 10:53

Hallo,
habe hier mal einen Ausschnitt der Landesbauordnung.
Siehe §65 Absatz 4

Gruß Markus
Dateianhänge
lbb.tif
(382.9 KiB) 78-mal heruntergeladen
Gruß Markus


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Beitragvon Schweine Bauer » Di Apr 08, 2008 20:56

Das stimmt ....das lohnt sich nicht wenn man dan angeschissen wird
Hast du ne Internet Seite, wo steht das man unter 100 m² keine statik braucht??????
mfg manuel
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Beitragvon Schweine Bauer » Di Apr 08, 2008 21:02

Hast du auch ne zeichnung abgegeben oder eine vom Architekten machen lassen ??????oder wie läuft das ?????
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Beitragvon steven09 » Mi Apr 09, 2008 6:43

Hallo,
unter folgendem Link ist die NRW Bauordnung einzusehen:
http://www.bauordnungen.de/html/nrw1.html#P65
--------------------------------------------
§ 65: Genehmigungsfreie Vorhaben

(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,

4. Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
-------------------------------------------
Können diese Grenzen nicht eingehalten werden, kann ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Die Bedingungen sind unter § 68: Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nachzulesen.
steven09
 
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Beitragvon steven09 » Mi Apr 09, 2008 19:57

Hi,
ich habe als Bauingenieur schon mehrfach Bauanträge und Statiken erstellt.
Ich finde es sehr ungewöhnlich, dass man nach Deiner Version eine Baugenehmigung und dann noch nach 3 Wochen erhält.
Ich bin schon sehr gespannt auf ein paar Bilder.

In meiner Region (Niedersachsen) kenne ich es so, dass bei einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Statik von einem Tragwerksplaner erstellt werden muss, der in der Ingenieurkammer eingetragen ist und auch für seine Statik haftet.
Ich halte das auch für sinnvoll.

Das die statische Berechnung der Querschnitte aus dem Internet auch zu Deinem Bauwerk passt könnte natürlich sein. Dort wurde aber sicherlich nicht die Aussteifung für die regionalen Windkräfte nachgewiesen.

Wahrscheinlich wird Deine Halle auch bei starkem Wind und Schnee halten, aber diese vorgehensweise im Forum zu empfehlen halte ich nicht für sinnvoll.
Gruß steven09
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