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Genemigungsfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Genemigungsfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude

Beitragvon Allgäuer » Mo Jun 15, 2009 14:41

Hallo

wir haben unser landwirtschaftliches Grundstück ( Bayern - Allgäu)
seit vielen Jahren schon an einen priviligerten Landwirt mit Schafzucht
verpachtet.
2003 hat dieser Landwirt mit unser Einverständnis auf diesen Grundstück
ein Genehmigungfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude
zum Einstellen von Maschinen und im Winter auch für Schafe
mit Einverständnis des Landratsamtes-Forst-Landwirtschaftsamt-Gemeinde
errichtet.
Jetzt gibt dieser Landwirt aus Altersgründen die Landwirtschaft auf
und wir gedenken unsere landwirtschaftliche Fläche selber als
Hobby weiter zu betreiben.
Meine Frage währe jetzt,
muß ich wegen dem Gebäude eine landwirtschaftliche Nummer beantragen
oder reicht es aus, das ich den Behörden mitteile in Zukunft
meine landwirtschaftliche Fläche wie Gebäude selber mit
Schafhaltung nutzen werde?

Vielen Dank schon mal im voraus

Peter
PS
Eigene Erfahrung mit Schafhaltung vorhanden
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Beitragvon aldersbach » Di Jun 16, 2009 7:42

Das Gebäude steht ja seit nunmehr sechs Jahren unbeanstandet - da brauchst Du erst mal gar nichts machen. Gedanken würde ich mir jedoch über die Themen LKK (Landw. Krankenkasse) und LAK (Landw. Alterskasse) machen. Wie groß ist das Grundstück denn? Wenn es über der derzeitigen Mindestgröße von 8 ha liegt dann solltest Du aufpassen dass Du nicht in die Fänge dieser Abzocker kommst.
aldersbach
 
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Beitragvon Allgäuer » Do Jun 18, 2009 8:58

Danke für die Antwort,
bin unter 8 ha zu bewirtschafteten Fläche.

VG
Peter
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Re: Genemigungsfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude

Beitragvon Allgäuer » Do Jan 07, 2010 11:23

Hallo

wir haben in der Zwischenzeit selber 30 Mutterschafe, Betriebsnummer vorhanden und Prämienanträge sind genemigt,
es macht einfach nur Freude einen kleinen Hobbybetrieb in der Landwirtschaft zu führen.

Da der Stall etwas abseits vom Wohngebiet liegt, habe ich mir einen kleinen Ruheraum(kein Aufenthaltsraum) für das Umkleiden
ausgebaut.
Die Lammzeit hat auch schon begonnen und es muß immer wieder Biestmich und Kuhmilch für die Lämmer gewärmt werden,
Wasser für die Schafe aufgetaut werden.
Habe da bisher so einen kleinen Gasofen, aber halt nichts ganzes und nichts halbes.
Feuerungsanlagen darf ich in ein genehmigunsfreies landwirtschaftliches Gebäude ja nicht einbauen,
wie schaut es mit einer Kleinfeuerungsanlage, aloso einfachen Holzofen aus, dürfte ich so einen einbauen?
Währe halt eine super Erleichterung, nicht nur was das Aufwärmen der Milch und des Wassers anbelangt,
sondern in so ne kalte Klame-Stallkleidung zu zwengen,
ist dann doch auch nicht immer so angenehm.
Brandsicherheit wird oder würde natürlich ganz groß geschrieben werden!!

Kurzfassung meiner Frage:

Darf in ein genehmigungsfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude eine Kleinfeuerungsanlage eingebaut werden??

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Peter
PS
Ein gutes und gesundes Jahr an alle hier, mit super viel Glück im Haus und Stall
Allgäuer
 
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Re: Genemigungsfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude

Beitragvon DHP-Kurt » Do Jan 07, 2010 20:08

Allgäuer hat geschrieben:Kurzfassung meiner Frage:

Darf in ein genehmigungsfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude eine Kleinfeuerungsanlage eingebaut werden??


leider NEIN. Solche genehmigungsfeie Gebäude dürfen nur zur Lagerung der Ernteerzeugnisse dienen (Heu o.Ä.)
Ich kann zwar nur für Sachsen sprechen, aber ich denke im Allgäu ist die Landesbauordnung ähnlich geregelt.
Es grüßt freundlich der Kurt.
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Re: Genemigungsfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude

Beitragvon hawatsch » Do Jan 14, 2010 16:47

Hallo!

Wer viel fragt wird weit gewiesen......
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Re: Genemigungsfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude

Beitragvon CarpeDiem » Do Jan 14, 2010 19:30

Stell doch neben das Gebäude einen Wohncontainer und mach dort dein Feuerchen, wie auf den Baustellen.
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