Hallo
wir haben unser landwirtschaftliches Grundstück ( Bayern - Allgäu)
seit vielen Jahren schon an einen priviligerten Landwirt mit Schafzucht
verpachtet.
2003 hat dieser Landwirt mit unser Einverständnis auf diesen Grundstück
ein Genehmigungfreies landwirtschaftliches Betriebsgebäude
zum Einstellen von Maschinen und im Winter auch für Schafe
mit Einverständnis des Landratsamtes-Forst-Landwirtschaftsamt-Gemeinde
errichtet.
Jetzt gibt dieser Landwirt aus Altersgründen die Landwirtschaft auf
und wir gedenken unsere landwirtschaftliche Fläche selber als
Hobby weiter zu betreiben.
Meine Frage währe jetzt,
muß ich wegen dem Gebäude eine landwirtschaftliche Nummer beantragen
oder reicht es aus, das ich den Behörden mitteile in Zukunft
meine landwirtschaftliche Fläche wie Gebäude selber mit
Schafhaltung nutzen werde?
Vielen Dank schon mal im voraus
Peter
PS
Eigene Erfahrung mit Schafhaltung vorhanden
