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Gerätehallenbau - max. Größe ohne Plan

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Gerätehallenbau - max. Größe ohne Plan

Beitragvon os2205 » Mi Jun 17, 2009 10:04

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken demnächst auf einen Acker in Dorfnähe eine kleine Gerätehalle zu bauen.

Dabei möchte ich große Formalitäten wie offiziellen Plan erstellen und diesen genehmigen vermeiden.

Weiß jemand von Euch, wie groß die Halle max. sein darf, ohne daß man einen Plan braucht?
Standort ist in Bayern.
Habe nebenberuflich die Landwirtschaft.

Gibt es hierfür vielleicht Beschränkungen, wenn man schon an einer anderen Stelle eine weitere Halle hat?


Besten Dank für die Antworten
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Beitragvon Rübezahl » Mi Jun 17, 2009 12:15

Da wirst du leider Pech haben. das fällt unter § 34 oder 35 der Landes Bauordnung "Bauen im Außenbereich"....2 oder 3 Kubikmeter darf man ohne Genehmigung bauen, mehr aber auch nicht.....DU wirst um ein ordentliches Genehmigungsverfahren nicht herum kommen....
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Beitragvon Johny B. Good » Mi Jun 17, 2009 14:57

ich glaube das stimmt so nicht

soweit ich weis ist eine halle bis zu 100m² Genehmigungsfrei

ob sich die 100m² auf die bodenfläche oder auf die dachfläche beziehen weis ich im moment nicht genau, da müsst ich nachfragen.
http://www.egglhof.de
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Beitragvon kleinlandwirt » Mi Jun 17, 2009 21:10

guckst du http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/ba ... nung63.htm

Gruß Franz
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Beitragvon os2205 » Do Jun 18, 2009 6:33

Vielen Dank für die Antworten.

Im entsprechenden Gesetzestext ist es eindeutig geregelt:
c.) Freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land-
oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinn des § 35 Abs.1 Nr.1
und § 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind,
höchstens 100 m2 Grundfläche und höchstens 140 m2 überdachte
Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum
vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind


Ich spiele mit dem Gedanken auf diese Halle eine Photovoltaikanlage zu errichten.
Meint Ihr, daß dies Einfluss auf die Ausnahme von der Genehmigungspflicht hat?
Immerhin steht im obigen Gesetzestext: nur zur Unterbringung von ....


Gruß

OS
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Beitragvon kalumet » Do Jun 18, 2009 18:11

Der einfachste Weg ist der zum Landratsamt und fragen und immer wieder nachfragen.
Habe selber in Ortslage eine solche 100 m2 Halle errichtet. Zuerst ging es nicht, weil von jeder Seite 6m Abstand zu bestehenden Gebäuden eingehalten werden sollten. Dann wurde ein weiterer Sachbearbeiter hinzugezogen, dann ging es auf einmal doch.
Ob das aber auch im Aussenbereich möglich ist, weiß ich nicht.
Nachfragen, hartnäckig bleiben.

Gruss
Hans
kalumet
 
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