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Geräteschuppen ausserhalb vom Bebauungsplan

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Geräteschuppen ausserhalb vom Bebauungsplan

Beitragvon Farmer 105 » Do Jul 06, 2006 8:21

Möchte einen Geräteschuppen bauen, jedoch liegt das dafür in Frage kommende Stück ausserhalb des Bebauungsplans (direkt daneben ist Bauland und bebaut, Scheune Schuppen).
Kennt jemand ne Möglickeit wie ich das offiziell genemigt bekomme?
Es gibt ja diese Regelung nach Lbo §62, eine Schuppen bis 100m², auch im Außenbereich, nach dem genehmigungsfreien Verfahren zubauen, jedoch nur für Vollerwerbslandwirte, oder gibts da vielleicht noch ne Sonderreglung?

Gruß Daniel
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Beitragvon fendt311lsa » Do Jul 06, 2006 8:42

Meines Wissens muß man nicht Vollerwerbslandwirt sein, um ein entsprechendes genehmigungsfreies Gebäude errichten zu können.

In der bayerischen Bauordnung heißt es dazu unter § 63 Abs. 1 Nr. 1:

"c) freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinn der § 35 Abs. 1 Nr. 1* und § 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, höchstens 100 m² Grundfläche und höchstens 140 m² überdachte Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind"

Was das Landesrecht anderer Bundesläner vorsieht weiß ich allerdings nicht.

Interessant wäre in diesem Zusamenhang auch die Frage, was passiert, wenn man ein derartiges genehmigungfreies Gebäude (zu ldw. Zwecken) errichtet und es später umnutzen möchte (z.B. in Form von Vermietung oder als Lagerhalle), weil man es zu ldw. Zwecken nicht mehr braucht oder der Betreibe aufgegeben wird.
Hat hierzu jemand Informationen?
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Beitragvon countryman » Do Jul 06, 2006 10:06

das alles hängt vom Bundesland ab und auch von der Stimmungslage der örtlichen Baubehörde...ich habe gerade eine Maschinenhalle 20*30 am Ortsrand genehmigt bekommen, im Außenbereich. Bin zwar Vollerwerbler aber es reicht definitiv dass die lw. mit ernsthafter wirtschaftlicher Absicht geführt wird. Also auch ein kleiner Nebenerwerb, nicht aber reine Hobby-Lw, die ein Zuschussgeschäft ist.
Genehmigungsfreies bauen ist auch nach Bundesland unterschiedlich.
Umnutzungen müssen immer genehmigt werden. Also entweder dann wenn der Rahmen der Genemigungsfreiheit gesprengt wird, oder bei genehmigten lw. Gebäuden wenn der Rahmen der erteilten Genehmigung überschritten wird.

Fazit: Im Außenbereich kann die Behörde lw. Bauten kaum verhindern, im Innenbereich außerhalb von Bebauungsplänen ist es Ermessenssache, in ausgewiesenen Wohngebieten hast du dagegen schlechte Karten.
Ran an den Speck, erstmal Genehmigung beantragen :-)
Oder eine Voranfrage, lief bei mir so positiv, dass ich diese zurückziehen konnte und gleich Genehmigung beantragen.
Grüße, Dietrich
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Beitragvon wwkauz1 » Do Jul 06, 2006 12:31

Meine Erfahrung dazu:

Rheinland-Pfalz
Termin mit Bauamt und persönliches Gespräch suchen. Meiner Erfahrung nach machne die Herren im Rahmen ihrer Befugnisse vieles möglich. Siehe dazu auch den Thread "Wo lagert Ihr Euer Holz"

Gespräche bringen oft mehr als alles andere!

Gruß
http://www.brennholzkontor.com
http://www.bundesverband-brennholz.de
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Beitragvon Favorit » Do Jul 06, 2006 19:21

Hi,

ein "Bienenhaus" sollte immer gehen... :lol:
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Beitragvon wwkauz1 » Do Jul 06, 2006 21:59

Bei uns in Rhld-Pfalz gehen immerhin ganze 10m3 umbauter raum. Immerhin 2x2x2,5 Meter!

Ist doch Top als Geräteschuppen für Spaten, Schaufel und Rechen, oder?
http://www.brennholzkontor.com
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Beitragvon Murkser » Fr Jul 07, 2006 10:06

Hallo

bei uns gehen immerhin 1,5qm(für nicht Landwirte)
Der MURKSER
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