Möchte einen Geräteschuppen bauen, jedoch liegt das dafür in Frage kommende Stück ausserhalb des Bebauungsplans (direkt daneben ist Bauland und bebaut, Scheune Schuppen).
Kennt jemand ne Möglickeit wie ich das offiziell genemigt bekomme?
Es gibt ja diese Regelung nach Lbo §62, eine Schuppen bis 100m², auch im Außenbereich, nach dem genehmigungsfreien Verfahren zubauen, jedoch nur für Vollerwerbslandwirte, oder gibts da vielleicht noch ne Sonderreglung?
Gruß Daniel
