Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 4:08

Gesetzliche Vorschriften zu Breite und Länge von Schleppern

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
11 Beiträge • Seite 1 von 1
  • Mit Zitat antworten

Gesetzliche Vorschriften zu Breite und Länge von Schleppern

Beitragvon johndere15 » So Aug 03, 2008 16:23

Hallo zusammen,

wir haben bei uns grad ne rege Diskussion, wie weit die Anbaugeräte vorne am Schlepper sein dürfen.
Konkretes Beispiel: Frontgewicht und zusätzlich der Streuer für Saatgut vorne dran. Ist das legal?

Wie weit dürfen die Geräte vorne am Schlepper rausragen? Kennt jemand grad entsprechenende Gesetzestexte?

Danke und schönen Sonntag noch.

Andreas
johndere15
 
Beiträge: 34
Registriert: Mi Jan 31, 2007 16:37
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Same Argon » So Aug 03, 2008 16:34

Hallo Andreas,

ich bin mir nicht ganz sicher aber meine zu wissen das es max. 7m von Lenkradmitte nach vorne gehen darf. Kann aber auch sein mit Begleitperson bei schlecht einsehbaren Kreuzungen.


Gruß Same A.
Benutzeravatar
Same Argon
 
Beiträge: 1832
Registriert: Sa Okt 06, 2007 18:18
Wohnort: Ba - Wü
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Stefan 19 » So Aug 03, 2008 16:49

Wenn der Abstand von Lenkradmitte zu Fahrzeugvorderkante größer als 3,50m ist, ist das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nur mit Begleitfahrzeug zulässig.
Stefan 19
 
Beiträge: 159
Registriert: Mi Mai 23, 2007 20:48
Wohnort: traunstein
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Willi17 » So Aug 03, 2008 22:48

Also mache gerade LKW Führerschein und kenne folgende Daten.
max. länge 18 Meter mit Ladung höchstens 20,75 meter.

Vorne darf die Ladung höchstens ab einer höhe von 2,5 meter höhe 0,5 meter überstehen

Höhe der Ladung von Landmaschienen ist unbegrenzt, soweit es den Straßenverkehr nicht behindert, sonst gilt 4 meter.

Breite is 2,55 meter und landw. Arbneitsgeräte 3 Meter, kenntlich zu machen durch Warntafeln! 2,60 ist erlaubt bei Kühlaufbauten

Wenn es weiterhilft :-) Gruß willi
Benutzeravatar
Willi17
 
Beiträge: 56
Registriert: Di Feb 20, 2007 21:34
Wohnort: Suttrup
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon LifeisAremiX » So Aug 03, 2008 23:41

ja an die 3,5m kann ich mich auch erinnern!
naja ich fahre auch häufiger mitm frontgewicht + packer vorne am frontgewicht rum... aber nur ganz selten auf hauptstraßen usw. trotzdem nen gefährliches spiel ansich... wenn mal was passiert ist der ärger groß... und man sieht wenig wenn man auf eine straße will... geht alles ziemlich weit nach vorne

mfg
LifeisAremiX
 
Beiträge: 114
Registriert: Fr Nov 23, 2007 0:16
Wohnort: Niedersachsen - Nordhannover
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon johndere15 » So Aug 10, 2008 10:11

Hallo zusammen,

erstmal danke an alles. Tja, jetzt haben wir ja viele Meinungen. Ich mach nämlich auch grad den CE und mein Fahrlehrer hat was von 2,5m ab der Lenkradmitte gesprochen.

Hat den niemand die StVO zur Hand? Werd heute mittag mal versuchen im Internet was drüber zu finden.

Gruß

Andreas
johndere15
 
Beiträge: 34
Registriert: Mi Jan 31, 2007 16:37
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon johndere15 » So Aug 10, 2008 10:24

Hier mal was nettes, leider aus der Schweiz:

http://www.strickhof.ch/index.php?id=1608
johndere15
 
Beiträge: 34
Registriert: Mi Jan 31, 2007 16:37
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon countryman » So Aug 10, 2008 10:25

Hat den niemand die StVO zur Hand


besser: "Landwirtschaftliche Fahrzeuge..." von www.aid.de.
Gehört auf jeden Hof.
3.5m ab Lenkrad ist mir auch geläufig. Keine Ahnung ob du in der STVO/STVZO/FZV was findest, die sind aber auch online einsehbar. Es gibt aber auch noch eine Richtlinie für Anbaugeräte, alles sehr komplex, in der obigen Broschüre ist das Relevante lesbar aufbereitet.
http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15045
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Rubin » So Aug 10, 2008 10:32

Frontanbau
Der waagerechte Abstand zwischen dem am
weitesten vorn befindlichen Teil von Frontanbaugeräten
zum Mittelpunkt des Lenkrades
darf nicht mehr als 3,5 m betragen
(Merkblatt für Anbaugeräte des Bundesministers
für Verkehr).
Wird dieses Maß in Einzelfällen überschritten,
muss durch geeignete betriebliche
Maßnahmen die an Hofausfahrten,
Straßeneinmündungen und -kreuzungen auftretende
Sichtfeldeinschränkung ggf. ausgeglichen
werden. Dies kann z. B. dadurch
geschehen, dass eine Begleitperson dem
Fahrzeugführer die für das sichere Führen
erforderlichen Hinweise gibt (Merkblatt für
Anbaugeräte des Bundesministers für Verkehr).
Benutzeravatar
Rubin
 
Beiträge: 598
Registriert: Fr Dez 16, 2005 16:53
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Klaus0r » So Aug 10, 2008 10:45

wie ist das mit frontlader mit/ohne arbeitswerkzeug . Wenn ich mit silozange fahre , habe ich immer frontlader ob aber die sicht nach vorn ist nie sehr schön . Wen ich ohne anbaugeräte fahre , dann lass ich den frontlader unten damit die übersicht besser ist . Aber mir kommen manchmal leute entgegen die meinen das ich dann Frontlader auch oben haben muss . Aber ich habe dann Fahrscheinwerfer zusätzlich im Dach eingeschaltet . Was ist nu richtig Frontlader oben oder unten ? Bitte keine komentare wie abbauen *g*
Klaus0r
 
Beiträge: 233
Registriert: So Jan 06, 2008 15:22
Wohnort: Großsander
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Rubin » So Aug 10, 2008 11:16

Frontlader ist mind. 2m über der Fahrbahn zu führen.
Benutzeravatar
Rubin
 
Beiträge: 598
Registriert: Fr Dez 16, 2005 16:53
Nach oben


Antwort erstellen
11 Beiträge • Seite 1 von 1

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki