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Gespanngewicht korrekt berechnen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon Badener » Fr Mär 17, 2023 9:42

Hallo zusammen,

ich habe gestern Abend eine Folge "Achtung Kontrolle" angeschaut da haben sie ein Traktor- Güllefass-Gespann kontrolliert. Mal abgesehen das die Staatsdiener da übergenau sind und ich es fast schon als Schikane empfinde wie sie in dieser tollen Serie mit den Landwirten umspringen, sagte der eine dass man das zulässige Gespanngewicht so berechnen müsse:

Max. ZGG Güllefass sagen wir 26t
Max ZGG Traktor sagen wir 10t

Macht 36t soweit so gut. Nun meinte aber der Polizist man müsse nun die Stützlast noch abziehen also:
36t minus 4t Stützlast sind 32t maximales Gespanngewicht.

Was? Ist das wirklich so? Ist doch totaler Quark, wenn das Gespann komplett auf die Waage fahren kann dann würde ich meinen ZGG Traktor plus ZGG Fass = maximales Gespann Gewicht. Wenn die beiden Fahrzeuge einzeln gewogen werden, dann von mir aus tatsächliches Gewicht Traktor + tatsächliches Gewicht Anhänger (gekoppelt) plus Stützlast. Was im Umkehrschluss heißen würde maximales Gewicht Traktor < ZGG und Anhänger < ZGG minus Stützlast

Oder was meint ihr?
Hier noch der Link:
https://www.youtube.com/watch?v=UdlGiZyNK3U

Grüße
Zuletzt geändert von Badener am Fr Mär 17, 2023 10:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon Justice » Fr Mär 17, 2023 10:17

Ja. Der Polizist hat recht. 4t deines Güllefasses überträgt die Kugelkopfkupplung auf den Schlepper. Das ZZG des Schleppers ist ja Eigengewicht + Anbaugeräte/Stützlast. Dein angenommener Schlepper dürfte aber nur 6t auf der Waage haben + die 4t Stützlast wären dann die 10t ZZG. (Weis jetzt nicht, ob es so einen Schlepper tatsächlich gibt, tut aber nichts zur Sache.)

Achslasten und tatsächliches Gewicht sind aber eine gaaaaanz andere Sache.

PS: dein Erster begriff für die Polizisten ist nicht angebracht.
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon deutz450 » Fr Mär 17, 2023 10:51

Wie kommst du denn darauf ?
Bei Starrdeichselanhängern gelten die Achslasten laut EU Verordnung 2015/208 Anhang XXII als zGG, das Gewicht welches auf den Schlepper übertragen wird liegt nicht auf dem Fass.
Wenn das angenommene Fass 26 zGG hat darf es noch 4t auf den Schlepper übertragen, d.h. würde man das Fass abhängen wären es sogar 30t ! Diese 4 t müssen natürlich dem Schlepper zugerechnet werden, wenn der Schlepper 10t zGG hat und weder dieses noch die zulässige Achslast überschritten wird darf der Zug mit 36t unterwegs sein.

In dem verlinkten Video ist allerdings nicht zu sehen was genau bemängelt wird, es gibt wohl noch eine andere Version davon wo gezeigt was den Raubrittern nicht passt.
Zuletzt geändert von deutz450 am Fr Mär 17, 2023 10:57, insgesamt 3-mal geändert.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon Badener » Fr Mär 17, 2023 10:52

OK Hinweis verstanden und geändert ;)....

Ach jetzt habe ich es kapiert... Wenn man den Traktor abkuppelt und auf die Waage fährt muss er 4t Luft zum ZGG haben. Der abgekuppelte Anhänger darf aber nun nicht schwerer sein als der ZGG des Selbigen. Was ein Scheiß

Wie ist es dann bei Aufliegern? Die haben ja Aufsattellasten von 10t

Grüße
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon Badener » Fr Mär 17, 2023 10:55

deutz450 hat geschrieben:Wie kommst du denn darauf ?
Bei Starrdeichselanhängern gelten die Achslasten als zGG, das Gewicht welches auf den Schlepper übertragen wird liegt nicht auf dem Fass.
Wenn das angenommene Fass 26 zGG hat darf es noch 4t auf den Schlepper übertragen, d.h. würde man das Fass abhängen wären es sogar 30t ! Diese 4 t müssen natürlich dem Schlepper zugerechnet werden, wenn der Schlepper 10t zGG hat und weder dieses noch die zulässige Achslast überschritten wird darf der Zug mit 36t unterwegs sein.

In dem verlinkten Video ist allerdings nicht zu sehen was genau bemängelt wird, es gibt wohl noch eine andere Version davon wo gezeigt was den Raubrittern nicht passt.



Sorry war im ersten Teil bei 3:20 min
https://www.youtube.com/watch?v=E8o7zD_gSdw
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon deutz450 » Fr Mär 17, 2023 11:09

Ja jetzt wird es klarer, der Polizist hat Recht, in seinem Schein stehen die Werte inkl Stützlast, ansonsten wären die 24t nicht möglich, bei Tandemachse >1,80m max 20t +4t Stützlast. Wahrscheinlich schafft die Kiste auch keine 4t bei 50km/h, also sogar noch Glück gehabt.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon Justice » Fr Mär 17, 2023 11:10

Bei einer Kontrolle darf das abgehängte Fass Max. 26t haben. Da beist die Maus keinen faden ab.

Die Stützlast geht nur von den Achslasten ab.

Das ZGG des angenommenen Gespannes ist 32t.
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon deutz450 » Fr Mär 17, 2023 11:13

Nach EU-Recht: VO (EU) 2015/208 Anhang XXII
Für Fahrzeuge der Klassen R und S, die eine wesentliche Stützlast auf die Zugmaschine übertragen (Starrdeichsel-Anhängefahrzeuge und Zentralachs-Anhängefahrzeuge), gilt als zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs, die zu Zwecken der Typgenehmigung heranzuziehen ist, die Summe der maximal zulässigen Achslasten anstelle der entsprechenden zulässigen Gesamtmasse, die in der dritten Spalte von Tabelle 1 genannt wird.
Es wird also wie folgt definiert: Die für die Fahrzeugklasse maßgebliche Masse von Starrdeichselanhängern und Sattelanhängern bezieht sich nur auf die max. zul. Summe der Achslasten, da die Stützlast dabei vom ziehenden Fahrzeug aufgenommen wird.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon U406MZ » Fr Mär 17, 2023 11:15

Badener hat geschrieben:

Wie ist es dann bei Aufliegern? Die haben ja Aufsattellasten von 10t

Grüße



ZGG + ZGG - Aufliegelast des Hängers (nicht Sattellast der Szm)
Zusätzlich müssen die Achslasten eingehalten werden.

In der Regel haben die Auflieger entsprechend hohe zGG.
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon GeDe » Fr Mär 17, 2023 12:35

Ich hab das Video auch mal angesehen. Das ist doch Humbug für die Show.
Der Polizist sagt und zeigt auf seinem Zettel:
zGG Schlepper 12,5t
+zGG Fass 24t
=36,5t zulässiges Gesamtgewicht für das komplette Gespann. Und das sagt NICHTS aus.
Jetzt zieht er 4t Stützlast ab und es bleiben noch 32,5t übrig. Also sind 4t verschwunden -aber wohin? Schweben die jetzt nebenher oder wie ist das?
Richtig wäre, das Fass und den Schlepper einzeln zu wiegen.
Dann müssen vom tatsächlichen Gewicht des Fasses die 4t Stützlast abgezogen und dem tatsächlichen Gewicht des Schleppers zugerechnet werden.
Erst jetzt wäre es möglich daß das zulässige Gesamtgewicht des Schleppers oder nur die zulässige Hinterachslast überschritten wird.
Brückenwaagen sind auch nicht das Allheilmittel. In diesem Fall hätte man die Achslasten vom Schlepper einzeln und vom Güllefass zusammen wiegen müssen. Alles Andere ist absoluter Blödsinn!
Ich war auch mal am Kauf eines Güllefasses beteiligt. Wir haben erst den Hersteller wegen dem genauen Leergewicht gelöchert und dann hin und her gerechnet. Heraus kam: Mit dem 15m Schleppschuhgestänge ist bei einem Tandem Fahrgestell bei 15m³ die Grenze um damit legal und voll auf die Straße zu fahren -bei vorausgesetzten 4t Stützlast. Dafür wiederum haben wir uns vom Hersteller des Schleppers eine schriftliche Freigabe geben lassen.
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon Cheffe » Fr Mär 17, 2023 15:37

gibt es in dem Sinne dann überhaupt ein zulässiges Gesamtgewicht des Gesamtgespannes?

Kann es sein, dass nur die Achslasten (Schlepper und Güllefass), die Stützlast und die zulässige Anhängelast des Traktors sowie die zGG von Schlepper und Fass eingehalten werden müssen? (was hier dann wahrscheinlich trotzdem nicht eingehalten wird...) und das Gesamt Gespanngewicht dadurch zwar theoretisch begrenzt ist, aber die Herangehensweise im engeren Sinne nicht korrekt ist ?
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon langholzbauer » Fr Mär 17, 2023 16:36

Letztlich geht die Stützlast die Polizei nichts an, solange die zulässigen Achslasten aller Achsen des Gespannes eingehalten werden und die Gesamtmasse nicht ü.40 T liegt.
Alles andere ist doch nur konstruierter Bürokratismus.
Für den Fall dass ev. die Stützlast für die Zugeinrichtungen zu hoch ist, braucht es einen Prüfingenieur einer anerkannten Prüfstelle um es dann jemanden verkehrs- bzw. strafrechtlich vorwerfen zu können.
Viel wichtiger wird es für die Betriebsleiter und Fahrer, selbst vorher mal nachzuwiegen, um da nicht in eine Falle zu tappen.
Je nach Schlepper und Frontballast wird es da zulassungstechnisch mit vollem großen Fass auch manchmal sehr eng.
Auch wenn das die Schlepper technisch nicht juckt.
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Re: Gespanngewicht korrekt berechnen

Beitragvon MF-133 » Fr Mär 17, 2023 20:47

Hallo,
es gibt drei Parameter zu beachten:

Die Achslasten, die Nutzlast v.a. des Traktors, das zGG (immer kleiner/gleich 40 to) des Traktors und des Anhängers.

Alles ist korrekt,
wenn die Achslasten eingehalten werden. Die Stützlast, mit der Anhänger tatsächlich auf das Zugmaul drückt, nicht höher ist als die Nutzlast des Traktors. Das bauartbedingte zGG nicht überschritten wird und max 40 to ist.
Ist einer der Werte überschritten, ist das Fahrzeug überladen: Es kann sein, das zGG ist nicht überschritten, aber das Gewicht falsch verteilt.
Ob diese Auffassung dann "sinnvoll" oder praxisgerecht ist, ist eine andere Frage...

MFG
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