Hallo
ich verbringe schon die letzten drei Tage beim Lesen in div. Foren um Infos zu bekommen. Irgendwie benötige ich hilfe beim Verstehen der Paragrafen.
Wir wollen im Außenbereich ein Gewächshaus aufstellen. ich will eigenlich ein "verfahrensfreies Bauvorhaben".
Jetzt zum Problem: Was bedeutet folgender Satz:
folgende Bauvorhaben sind verfahrensfrei:
Zitat:
"Gewächshäuser bis zu 5 m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche Gewächshäuser,"
So, heißt es jetzt, das Gewächshäuser nur von landwirtschalftlichen Betrieben gebaut werden dürfen oder dass ich das Gewächshaus auch privat, aber nur für landwirtschaftliche zwecke, aufstellen darf.
Wenn das nur landwirtschaftliche Betriebe bauen dürfen, heißt es ja im umkehrschluss: ich darf GAR KEIN Gewächshaus im Außenbereich bauen. ABER in einem anderen Paragrafen darf ich Gartenhäuser bis 20 m3 im Außenbereich aufstellen.
Warum darf ich ein Gartenhaus aufstellen aber ein Gewächshaus nicht. Ist doch jetzt kein SO GROßER Unterschied oder?
Der Teil des Garten, auf den ich bauen will ist als GARTENLAND ausgewiesen (aber befindet sich außerhalb des Bebauungplanes (direkte Grenze)
Wenn mir einer helfen kann wäre ich sooooooo glücklich.
Gruß Max
