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Gewächshäuser u.a. verfahrensfreie Bauten im Außenbereich ?

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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Gewächshäuser u.a. verfahrensfreie Bauten im Außenbereich ?

Beitragvon MaxXxaM » Di Feb 26, 2013 23:39

Hallo

ich verbringe schon die letzten drei Tage beim Lesen in div. Foren um Infos zu bekommen. Irgendwie benötige ich hilfe beim Verstehen der Paragrafen.

Wir wollen im Außenbereich ein Gewächshaus aufstellen. ich will eigenlich ein "verfahrensfreies Bauvorhaben".
Jetzt zum Problem: Was bedeutet folgender Satz:

folgende Bauvorhaben sind verfahrensfrei:
Zitat:
"Gewächshäuser bis zu 5 m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche Gewächshäuser,"

So, heißt es jetzt, das Gewächshäuser nur von landwirtschalftlichen Betrieben gebaut werden dürfen oder dass ich das Gewächshaus auch privat, aber nur für landwirtschaftliche zwecke, aufstellen darf.

Wenn das nur landwirtschaftliche Betriebe bauen dürfen, heißt es ja im umkehrschluss: ich darf GAR KEIN Gewächshaus im Außenbereich bauen. ABER in einem anderen Paragrafen darf ich Gartenhäuser bis 20 m3 im Außenbereich aufstellen.
Warum darf ich ein Gartenhaus aufstellen aber ein Gewächshaus nicht. Ist doch jetzt kein SO GROßER Unterschied oder?

Der Teil des Garten, auf den ich bauen will ist als GARTENLAND ausgewiesen (aber befindet sich außerhalb des Bebauungplanes (direkte Grenze)

Wenn mir einer helfen kann wäre ich sooooooo glücklich.

Gruß Max
MaxXxaM
 
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Re: Gewächshäuser u.a. verfahrensfreie Bauten im Außenbereich ?

Beitragvon MaxXxaM » Mi Feb 27, 2013 22:16

Hallo

ist mir ja schon klar, dass nur bauen darf wer privilegiert ist. Ist ja Überall so, Innenbereich wie Außenbereich.
Aber um die privilegierung geht es mir ja gerade. Ich würde gern wissen wer privilegiert ist und welches Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

Also es bringt mich nicht weiter, wenn ich weiß, dass ich nur das bauen darf, wofür ich privilegiert bin. Sonder mir geht es hier um die Definition.

Gruß Max
MaxXxaM
 
Beiträge: 2
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Re: Gewächshäuser u.a. verfahrensfreie Bauten im Außenbereich ?

Beitragvon burkhard pracht » Do Mär 07, 2013 22:15

Auch der Anbau für den Eigenbedarf ist privilegiert .Erkundige dich bei der unteren Naturschutzbehörde ob du eine landschaftschutzrechtliche Genehmigung brauchst.
burkhard pracht
 
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Re: Gewächshäuser u.a. verfahrensfreie Bauten im Außenbereich ?

Beitragvon Freiundquer » Do Mai 30, 2013 13:15

Hallo, normalerweise sollte jeder Mensch erstmal denken, auf meinem Land tue ich, was mir gefällt. Es darf nur keinen anderen Menschen behindern oder gefährden. Laut Bibel können wir bauen! Ist hier leider nicht so. Mit unseren Steuergeldern beschließen sie Dinge, die nicht gut für uns sind und nennen das ganze noch Demokratie.
Gesetze sind so gestaltet, das sie sehr eng beschreiben, was sie verbieten. Alles andere ist erlaubt bis zum nächsten Gesetz. Es wird immer enger für uns (dank Steuergelder). In dem Buch "Kleine grüne Archen" ist auf Seite 77 ein ca. 30qm Walipini beschrieben, das ohne Baugenehmigung sein darf, weil ohne Fundamente.
Nachbarn dürfte ein Gewächshaus nicht stören, weil die bekommen ja immer mal einen Salat oder was anderes ab. Und wo kein Kläger.....
Freiundquer
 
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Re: Gewächshäuser u.a. verfahrensfreie Bauten im Außenbereich ?

Beitragvon Kaninchen » Do Mai 30, 2013 13:28

Jungs, das hängt ja auch vom Bundesland ab. Wo wohnst du denn? Und dann können wir in dein Baugesetzbuch schauen.
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
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