Hallo,
aufgrund eines wiederholten Getriebeschadens innerhalb von 24 Monaten an unserem gebrauchten John Deere Schlepper 6506 hätte ich gerne einmal gewußt, nach welcher Zeit ich eigentlich bei der Werkstatt mit Hinweis auf Gewährleistung eine Übernahme der Reparaturkosten fordern kann.
Hierzu gibt es verschiedene Meinungen:
1. Die von John Deere
John Deere verkürzt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren und gibt für Ersatzteile für Landmaschinen im gewerblichen Einsatz lediglich 1 Jahr Gewährleistung. Das ist natürlich enttäuschend für John Deere und zeigt das geringe Selbstvertrauen in das eigene eigentlich gute Produkt. Im übrigen ist die Werkstatt 1. Ansprechpartner für den Landwirt.
Stimmt.
2. Die von der Werkstatt
Der Händler verweist auf die korrekte Reparatur und die Abnahme der korrekten Öldrücke im Getriebe vor Übergabe an den Kunden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt im übrigen 12 Monate.
Stimmt.
3. Die vom Kunden
Der Schaden ist vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten an Teilen entstanden, die von der Werkstatt eingebaut wurden. Diese kann nur bei gewerblichen Kunden auf 12 Monate verkürzt werden. Als Landwirt bin ich kein Gewerbler ergo gelten 24 Monate und die Werkstatt hat die Kosten zu übernehmen.
Stimmt.
Zählt Landwirtschaft bzw. Nebenerwerb zum Gewerbe oder nicht ?
Müßte ich nicht erst schriftlich einer Verkürzung der Frist, z.Bsp. bei Auftragserteilung zustimmen, damit sich die Werkstatt nun auf 12 Monate herausreden kann ?
Tja, wer kennt sich mit der Gewährleistung nach §437 BGB im Bereich
Landtechnik aus ?
Bitte um kompetente Rückinfo
Wini
