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Gewährleistung bei Schlepperreparatur 12 oder 24 Monate ?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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15 Beiträge • Seite 1 von 1
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Gewährleistung bei Schlepperreparatur 12 oder 24 Monate ?

Beitragvon Wini » Di Jun 17, 2008 20:36

Hallo,

aufgrund eines wiederholten Getriebeschadens innerhalb von 24 Monaten an unserem gebrauchten John Deere Schlepper 6506 hätte ich gerne einmal gewußt, nach welcher Zeit ich eigentlich bei der Werkstatt mit Hinweis auf Gewährleistung eine Übernahme der Reparaturkosten fordern kann.
Hierzu gibt es verschiedene Meinungen:

1. Die von John Deere
John Deere verkürzt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren und gibt für Ersatzteile für Landmaschinen im gewerblichen Einsatz lediglich 1 Jahr Gewährleistung. Das ist natürlich enttäuschend für John Deere und zeigt das geringe Selbstvertrauen in das eigene eigentlich gute Produkt. Im übrigen ist die Werkstatt 1. Ansprechpartner für den Landwirt.
Stimmt.

2. Die von der Werkstatt
Der Händler verweist auf die korrekte Reparatur und die Abnahme der korrekten Öldrücke im Getriebe vor Übergabe an den Kunden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt im übrigen 12 Monate.
Stimmt.

3. Die vom Kunden

Der Schaden ist vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten an Teilen entstanden, die von der Werkstatt eingebaut wurden. Diese kann nur bei gewerblichen Kunden auf 12 Monate verkürzt werden. Als Landwirt bin ich kein Gewerbler ergo gelten 24 Monate und die Werkstatt hat die Kosten zu übernehmen.
Stimmt.


Zählt Landwirtschaft bzw. Nebenerwerb zum Gewerbe oder nicht ?
Müßte ich nicht erst schriftlich einer Verkürzung der Frist, z.Bsp. bei Auftragserteilung zustimmen, damit sich die Werkstatt nun auf 12 Monate herausreden kann ?

Tja, wer kennt sich mit der Gewährleistung nach §437 BGB im Bereich
Landtechnik aus ?

Bitte um kompetente Rückinfo

Wini
Zuletzt geändert von Wini am Mi Jun 18, 2008 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon MF-133 » Di Jun 17, 2008 20:49

Landwirtschaft mit Gewinnerzielungsabsicht (grüne KFZ-Nummer) = Gewerbe. Das ist jedenfalls das Argument bei der Erteilung der Steuerbefreiung eines Traktors.
Genaueres vielleicht bei www.jurathek.de

Dort weiß man vielleicht auch, wie es mit der Umkehrung der Beweislast bei Reparaturen ist.
Insbesondere ist aber die Frage, ob der Schaden zweimal identisch war und was genau der Auftrag zur Reparatur war.
Angenommen es wurde auf Dein Betreiben ein Schaden repariert, der selber schon FOLGE einer nicht entdeckten anderen Funktionsstörung( zu deren Entedeckung und Beseitung Du kein Auftrag erteilt hast) war, dann schauts schlecht aus.
Wenn es ein neuer Schlepper war, würde ich auf Kulanz pochen. Als Käufer eines Neuschleppers kann man davon ausgehen, dass ein Getriebe länger als 24 Monate durchhält. MFG
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Beitragvon creamer » Di Jun 17, 2008 21:03

was ist es denn für ein schaden??
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Beitragvon handeule » Di Jun 17, 2008 21:23

...soweit ich weiß, heißt es im Gesetz doch auch Unternehmer und nicht Gewerbe. Grüsse Marcus
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Beitragvon hans g » Di Jun 17, 2008 21:35

nach jeder reparatur durch eine werkstatt hast du einen gewährleistungsanspruch von min.1 jahr,gesetzlich von 2 jahren :!:
falls es sich um einen neuen schlepper handelt,hast du auch da anspruch auf min.1 jahr gewährleistung.
ein landwirt ist kein gewerbetreibender---ein lohnunternehmer ist gewerbetreibender.
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Beitragvon creamer » Mi Jun 18, 2008 5:33

aber ein landwirt ist ein unternehmer! und von unternehmer zu unternehmer hat man ein jahr gewährleistung..
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Beitragvon Ramali » Mi Jun 18, 2008 8:23

Ganz klar ist ein Landwirt ein Unternehmer, schließlich will er mit seiner Arbeit ja seinen Lebensunterhalt verdienen. Also: Gewährleistung 12 Monate. Das macht im übrigen nicht nur John Deere so sondern fast alle Hersteller.

Ein weiterer Punkt ist, das kommt in deinem Text nicht so rüber, falls die von der Werkstatt eingebauten Teile innerhalb der Gewährleistung, also für dich kostenfrei, eingebaut wurden wird dadurch die Gewährleisungszeit nicht verlängert (auch nicht auf die eingebauten Komponenten!) - ein wichtiger Punkt, der oft vergessen wird.
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Beitragvon Komatsu » Mi Jun 18, 2008 8:42

Gewerbe oder nicht Gewerbe ist in der Abgabenordnung geregelt und dann gibts noch die Gewerbeordnung. Beide Fälle verneinen die Gewerblichkeit des Landwirts
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Beitragvon hans g » Mi Jun 18, 2008 8:47

creamer hat geschrieben:aber ein landwirt ist ein unternehmer! und von unternehmer zu unternehmer hat man ein jahr gewährleistung..

eben nicht :!:
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Beitragvon Ramali » Mi Jun 18, 2008 8:49

Zitat von einer Juraseite:
"Unternehmer (§ 14 BGB neue Fassung) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."

Selbstständiger Landwirt = Unternehmer
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Beitragvon hans g » Mi Jun 18, 2008 8:52

Ramali hat geschrieben:Zitat von einer Juraseite:
"Unternehmer (§ 14 BGB neue Fassung) ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."

Selbstständiger Landwirt = Unternehmer

gewerblichkeit war unklar :!:
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Beitragvon Ramali » Mi Jun 18, 2008 9:02

@ hans g : Ich hoffe ich konnte ein wenig Klarheit reinbringen.

Ich denke jedenfalls es ist unstreitig (um mal wieder einen juristischen Begriff zu verwenden :wink: ) das ein Landwirt ein Unternehmer im Sinne des 14 BGB ist.

Nun zurück zum vorliegenden Fall:
Eine Zustimmung zu der verkürzten Gewährleistungszeit wird sich im 'Kleingedruckten' des Kaufvertrages finden. In der Regel wird die Gewährleistung in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen des Händlers auf 12 Monate verkürzt (keine Gewährleistung bei gebrauchten Geräten). Es sollte mich jedenfalls wundern, wenn der Händler dieses nicht gemacht hätte.
Im Kaufvertrag muss er sich natürlich auf diese AGB beziehen und sie zum Bestandteil des Vertrages machen. Mit der Zustimmung zu den AGB wird also automatisch die Zustimmung zu der verkürzten Gewährleistung gegeben.
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Beitragvon Wini » Mi Jun 18, 2008 16:36

Hallo Ramali,

im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern um eine Reparatur.
Im Detail hat ein gebrochener Kolbenring im Kupplungsverteilergehäuse, welcher u.a. anläßlich der 1. Reparatur eingebaut wurde, versagt.

Bei der 1. Reparatur waren gelöste Lamellenbeläge betroffen.
Die Kolbenringe der 1. Garnitur waren bis dato( Knapp 3000h) einwandfrei

Da die komplette Baugruppe getauscht wurde, wurde u.a. auch besagter Kolbenring getauscht, der nun nach weniger als 2 Jahren(Ca. 500h) versagt hat.

Man sollte doch meinen, daß nun eine 2-jährige Gewährleistungsfrist greift. Da der Schaden anläßlich eines Serviceaufenthaltes in der Werkstatt entdeckt wurde und mündlich in Auftrag gegeben wurde, hätte ich gerne gewußt, ob die AGB des Händlers (12 Monate)hier greift oder nicht.

Gruß
Wini
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Beitragvon Ramali » Do Jun 19, 2008 7:15

Hallo Wini,
für Reparaturen haben die Werkstätten in der Regel extra AGB, also andere als für den Verkauf. Auch hier wird in der Regel die Gewährleistungszeit auf 12 Monate verkürzt.

Das setzt jedoch vorraus, dass du für die erste Reparatur auch bezahlt hast - die neu verbauten Teile also 'gekauft' hast. Sollte die ganze Aktion für dich Kostenfrei gewesen sein - also von JD bezahlt. Dann hast du in der Regel keinen Anspruch der über die normale Gewährleistungszeit der Neumaschine hinausgeht. (eben auch keine 12 Monate ab Reparaturdatum)

Gruß Ramali
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Beitragvon Wini » Fr Jun 20, 2008 11:12

Hallo Ramali,

danke für die ausführlichen Infos.
Gilt die AGB der Werkstatt eigentlich stillschweigend ?
Ich meine, niemand liest sich diese vorher durch, wenn er mit dem Schlepper in die Werkstatt geht.
Eigentlich erscheinen diese doch erst auf der Rückseite der Rechnung.

Müßte nicht zur Verkürzung der Frist auf 12 Monate eine schriftliche Zustimmung des Landwirtes, z. Bsp. auf dem Arbeitsauftrag Vorraussetzung dafür sein, daß die AGB der WErkstatt akzeptiert wird und die Werkstatt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten auf 12 Monate reduziert ?

Gruß
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