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Gewässerrandstreifen - Ackerstatus erhalten

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Gewässerrandstreifen - Ackerstatus erhalten

Beitragvon 240236 » Mo Mär 31, 2025 15:56

auf Wunsch eines Users aus dem Thema "KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstreifen" abgtrennt
Falke


Wie ist das jetzt mit den Gewässerrandstreifen in Bayern. Heuer wäre ja das 6te Jahr. Was muss nan jetzt codieren, daß man nicht ins Dauergrünland fällt.
240236
 
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Grasland » Mo Mär 31, 2025 19:34

240236 hat geschrieben:Wie ist das jetzt mit den Gewässerrandstreifen in Bayern. Heuer wäre ja das 6te Jahr. Was muss nan jetzt codieren, daß man nicht ins Dauergrünland fällt.


Soweit ich weis sind doch Ackerbau und Dauerkulturen nach dem bayerischen Volksbegehren 2019 auf Gewässerrandstreifen verboten. Da ist es doch naheliegend dass dies mal Dauergrünland wird. Ich glaube da kannst Du leider nichts machen, ausser an einer Kulap Maßnahme zu beteiligen oder Ökoregelung 1a beantragen.
Grasland
 
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Gewässerrandstreifen - Ackerstatus erhalten

Beitragvon difra » Mo Mär 31, 2025 21:58

Ich würde auf jeden Fall versuchen, den Ackerstatus auch auf GWR zu erhalten.
Die einfachste Möglichkeiten hat Grasland schon aufgezeigt: ÖR1a (mind. 1000 m² erforderlich, falls der GWR nicht so groß ist, kann der Streifen ja breiter gemacht, verlängert, mit einem Vorbeet verbunden werden, ... um die 1000 m² zu erreichen. In Jahren mit ÖR 1a (oder frühers Glöz 8 ) bleiben die Zähljahre stehen. Offensichtlich bei 240236 nicht möglich, sonst wäre er nicht schon im Zähljahr 6.

Eine Kulap-Beantragung ist heuer zum einen zeitlich nicht mehr möglich, außerdem sind Ackermaßnahmen, die die Zähljahre stoppen würden, auf GWR grundsätzlich nicht mehr möglich.
204236 kann nur noch in der GL-Verwaltung des jeweiligen Schlages den Umbruch des GWR anzeigen und damit die Zähljahre wieder neu beginnen zu lassen. Er muss dann die Grasnarbe mit Pflug, Grubber zerstören und bis15.05. neu ansäen. Außerdem bekommt er eine Falby-Aufgabe, die die durchgeführen Arbeiten dokumentieren soll.
Falls er nichts macht, wird die Fläche zu Dauergrünland, d. h. sie kann nicht mehr für die ÖR 1a oder künftige Stillegung genutzt werden.
Der GWR wird zwar auf absehbare Zeit bleiben, aber die Möglichkeit für ÖR 1a würde ich mir nicht nehmen lassen.

Sinn macht die Anzeige des Grünlandumbruches heuer v. a. auf GWR, die neben neu anzulegenden Blühflächen liegen, auch wenn die GWR z. B. erst im Zähljahr 3 sind. Heuer seid ihr mit dem Grubber und der Sämaschine schon auf der Fläche und die nächsten 5 Jahre dürft ihr diese nicht mehr befahren. Also, bei der Anlage der Blühflächen auch die nebenliegenden GWR mit umbrechen und auf jeden Fall mit dem MFA den Umbruch anzeigen, damit die Zähljahre wieder mit auf 1 zurückgesetzt werden.
difra
 
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