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Gewerbeanmeldung Brennholzhandel und forstliche Tätigkeiten

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Gewerbeanmeldung Brennholzhandel und forstliche Tätigkeiten

Beitragvon Maschibauer » Mo Mai 12, 2008 10:11

Hallo,

habe mal eine Frage zur Gewerbeanmeldung. Ich arbeite zur Zeit in einem Privatwald als Forstwirt und kaufe dort stehendes Holz und arbeite es zu Brennholz auf, da ich dies jetzt erstmal gelagert habe und dann trocken verkaufen will, möchte ich jetzt ein Gewerbe anmelden. Ich habe aber auch parallel dieses Jahr noch eine Weihnachtsbaumplantage angelegt und will auch dies die nächsten Jahre weiter ausbauen. weiterhin erledige ich auch noch für meinen Arbeitgeber arbeiten im Forst, bzw. er könnte mich auch für Gatterbauten usw. weitervermitteln. Jetzt meine Frage, was muss ich denn da anmelden, einen Brennholzhandel und darunter laufen dann auch die anderen Arbeiten oder wie muss ich da vorgehen?
Danke schonmal für jede Hilfe von Euch.

Gruß
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Beitragvon Kormoran2 » Mo Mai 12, 2008 20:51

Vorsicht! Wenn Du einen Betrieb mit mehreren Sparten angibst, erhältst Du anschließend Post von mehreren Berufsgenossenschaften mit der frdl. Bitte um Jahresbeiträge!
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Beitragvon Robiwahn » Mo Mai 12, 2008 20:59

Moin

Ich würde es wahrscheinlich als "Herstellung und Handel von Holz und forstlichen Nebenprodukten" anmelden. Wenn du die reinen Forstarbeiten auch als selbstständiger machen willst, dann halt noch "selbstständiger Forstwirt". Da sollten dann eigentlich alle im Forst anfallenden Arbeiten drunter fallen. Allerdings nicht unbedingt der Handel mit forstlichen Erzeugnissen. Frag doch mal beim Finanzamt nach, mir haben sie dort sehr unkompliziert geholfen bei der Anmeldung.

Gruß, Robert
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Beitragvon Knumuwald » Mo Mai 12, 2008 23:32

Hallo,

ich hatte auch schon einen Gewerbeschein mit mehreren Sparten laufen. Wichtig ist eigentlich nur das Du das Kind nicht wirklich beim Namen nennst. Wenn Du es als "Handel mit Konsumgütern" anmeldest, kannst Du sowohl mit Holz handeln und Weihnachtsbäume verkaufen. Theoretisch kannst Du mit dieser Anmeldung auch gewerblicher Ebayhändler werden, Magnetfeldprodukte oder Tupperware verkaufen. Und alles ist mit dem Begriff "Handel mit Konsumgütern" abgesichert. Du kannst weiterhin auch Forstartikel verkaufen usw.
Und wenn die beim Gewerbeamt nachfragen, sagst Du einfach Du verkauftst Holz und Bäume und eventuell noch andere Produkte, alles unter dem Oberbegriff Konsumgüter.
Der Vorteil dabei ist, wenn Du Dir wirklich mal überlegst mit Forstartikeln zu handeln, mußt Du den Gewerbeschein nicht einmal ummelden.
Du kannst also viele Dinge tun und hast keine Probleme, auch nicht mit vielen Berufsgenossenschaften.
Und wenn Du irgendetwas mit Dienstleistung machen willst, nenne das Ganze einfach "Dienstleistungen aller Art", auch damit kannst Du alles machen was Du willst. Und wenn die beim Gewerbeamt eine spezielle Bezeichnung haben wollen was Du machst, zählst Du einfach 1000 Dinge auf die Du verkaufen möchtest, dann tragen die das entnervt ein. Ob Du das dann wirklich verkauft interessiert doch keinen. Am Ende hat bis auf Holz und Weihnachtsbäume halt nichts geklappt, wenn Nachfragen kommen, aber die kommen eh nicht.

Gruß

Andreas
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Beitragvon Rübezahl » Di Mai 13, 2008 12:33

Das würde ich so nicht machen...ich habe "Forstliche Dienstleistungen" angegeben...wenn du nämlich "Handel mit Konsumgütern" oder ähnliches angibst, dann hast du ein Problem mit der Versicherung wenn mal was passiert. Ich zahle auch etwa 190 EUR Berufsgenossenschaft, aber das ist es mir wert....
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Beitragvon Knumuwald » Di Mai 13, 2008 14:26

@ Rübezahl

mag sein das Du mit der Versicherung Recht hast, da habe ich nicht drüber nachgedacht. Aber mal anders gefragt: Kann man sich nicht auch privat versichern? Ist man dann nicht besser abgesichert als über die Berufsgenossenschaft? Klär mich doch mal über den Berufsgenossenschaftskram auf, hab keine Ahnung davon.

Holz und Bäume sind doch Konsumgüter, wie alles was der Endverbraucher konsumiert. Ist halt nur der Oberbegriff und keine Falschaussage oder Verschleierung irgendwelcher Tätigkeiten.
Und wenn Du nur "Forstliche Dienstleistung" angibst, dann darfst Du doch aber auch kein Holz verkaufen, wenn man das so speziell sieht, oder?
Mal ganz dumm gefragt: Was würde passieren wenn er beim Verkauf von Holz über den Haufen gefahren wird? Dann übt er mit der Bezeichnung "Forstliche Dienstleistung" eine nicht angemeldete Tätigkeit aus, bei "Handel mit Konsumgütern" ist der Verkauf von Holz eine angemeldete Tätigkeit.
Dienstleistung ist kein Handel mit Produkten.
Er kann doch aber auch "Handel mit konsumgütern" und "Forstliche Dienstleistung" anmelden, dann zahlt er halt in die Berufsgenossenschaft, kostet aber beim Gwerbeamt das gleich Geld und er kann verkaufen was er will.

Gruß

Andreas
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Beitragvon Kormoran2 » Mi Mai 14, 2008 1:00

Hallo Knumuwald,

Ich habe den Eindruck, daß da gerade Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung durcheinander gerieten.
Warum sollte man sich privat gegen Unfall versichern, wenn man das Gleiche gegen einen relativ geringen Beitrag mit der zwangsweisen Berufsgenossenschaft erreicht.
Eine private Zusatzversicherung gegen Unfallschäden kann man dann evtl. zusätzlich abschließen.

Dann zum Begriff Konsumgüter: Also Holz an sich ist bestimmt kein Konsumgut, außer vielleicht Brennholz.
Genauso wenig kann auch ein Bergmann sagen, daß er mit Konsumgütern handelt.
Es handelt sich um Rohstoffe.

Und beim Gewerbeamt wollen sie schon etwas konkreter wissen, womit sich Dein Gewerbe befaßt.
Zum Beispiel ist es gestattet, selbst produzierte Weihnachtsbäume auch selbst zu vermarkten (z.B. auf einem eigenen Verkaufsstand an der Straße) wenn Du einen Forstbetrieb angemeldet hast. Kaufst Du fremde Bäume zu, sieht das schon wieder anders aus. Das wäre dann ein extra anzumeldendes Gewerbe.
Grundsätzlich hat aber ansonsten das produzierende Gewerbe nichts mit dem Handel zu tun. Da wird schon Klarheit verlangt. Nicht zuletzt wohl auch wegen der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften.
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Beitragvon 4711 » Mi Mai 14, 2008 10:30

also ich habe mein gewerbe als brennholzhandel angemeldet, obwohl ich auch kleine rückeaufträge erledige. habe bis dato noch nie was von der bg gehört. ich schließe mich der meinung von Knumuwald an. man kann sich privat viel günstiger und auch besser absichern als über die bg. die bg sichert auch nur unfälle die bei der ausübung des berufes passieren ab. eine private unfallversicherung sichert den privat und berufsunfall ab.

gruß

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Beitragvon Rübezahl » Mi Mai 14, 2008 16:27

Aber wenn du bei deiner privaten angibst dass du mit der Motorsäge arbeitest, dann verlangen sie sicher einen Fachkundenachweis. Erbringst du diesen nicht, oder verschweigst dass du Holz rückst und es passiert dir etwas, dann zahlen die Versicherungen nicht. Die BG kümmert sich hervoragend um ihre Mitglieder da bei bleibenden Schäden ja auch Rentenansprüche entstehen.

Wozu eine Versicherung abschließen? - Für den Fall der Fälle....sich dann selbst um den Beitrag betrügen ist doch Schwachsinn, wenn das schlimmste eintritt und dir etwas passiert, dann wird die Versicherung schon nachsehen ob du dich an den Vertrag gehalten hast....Ich finde die BG keinesfalls sinnlos..

Kann aus Erfahrung sagen dass du im Krankenhaus ganz anders behandelt wirst wenn du angibst dass es sich um einen BG-Unfall handelt...
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Beitragvon dieholzer2004 » Mi Mai 14, 2008 20:42

Hallo an Alle,

also - ich habe in der Gewerbeanmeldung drinstehen: "alle Dienstleistungen rund um´s Holz"! - und weder mit dem Finanzamt noch mit der Gewerbeaufsicht bisher Probleme gehabt.

Zum Thema Berufsgenossenschaft:

1. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Beiträge "Zwangsbeiträge" sind! Aber sollte jemandem mal was bei der Holzerarbeit passieren, kann er sicher sein, dass er in der BG-Klinik oder als BG-Patient die beste Behandlung erhält! Die BG-Kliniken zählen in Deutschland zu den besten Krankenhäusern! Auch bei einer eventuellen Berufsunfähigkeit (viele betreiben die Holzwirtschaft ja im Nebenerwerb), ist man viel besser abgesichert als durch die private Versicherungswirtschaft!

2. Private Unfallversicherung verlangen horrende Aufschläge auf Risikotätigkeiten; und darunter fallen auch z.B. forstwirtschaftliche! Selbst wenn jemand, so wie mein Sohn und ich (einschließlich der Aushilfen!!) im Jahr etwa 600 € Beitrag zahlen, wissen wir uns gut abgesichert! Und einen kleinen Nebeneffekt hat die ganze Sache auch noch: Es gibt viele Lehrgänge im forstwirtschaftlichen Bereich, bei denen die BG´s die Kosten übernehmen! Klar mit einem gewissen Hintergedanken - um die Ausgaben für Unfälle und deren Folgen zu senken! Und sinken diese Ausgaben sinkt auch der Beitrag zur BG-Versicherung!!

Überlegt Euch deshalb noch mal das Ganze mit der BG-Anmeldung ob dies wirklich nicht sinnvoll wäre.

Gruß Thomas
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Beitragvon LKW-Stefan » Mi Mai 14, 2008 21:01

naja, Thomas, kommt wohl auch stark auf die BG an.

Ein Kollege von mir hatte vor einigen Jahren einen schweren Unfall im
Wald - hatte etliche Operationen am Bein und Knie - ist zum Glück gut
gelaufen und alles wieder nahezu in Ordnung.

Ihn hats beim Seilen von Stämmen das Seil zerfetzt und ein Stamm hat ihn
getroffen ...

Er war bei der Landwirtschaftlichen BG und laut seinen Aussagen waren
die Leistungen der BG damals völlig unzureichend und realitätsfern.
Wenn er Arbeitsunfähig geworden wäre, hätte er nie mit den Leistungen
die von der BG gezahlt werden überleben können.

Sicherlich ist die Berufsgenossenschaft nicht verkehrt, aber eine zusätzliche
private Absicherung (Unfallversicherung) ist nie fehl am Platz.
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Beitragvon dieholzer2004 » Fr Mai 16, 2008 16:56

Servus Stefan,

klar, die meisten haben ja sowieso zusätzlich ne private Unfallversicherung, aber die verlangen einen horrenden Risikozuschlag für unsere Tätigkeiten im Wald.
Also ich würde mal sagen, dass der zuständige Sachbearbeiter bei der BG wahrscheinlich seinen Kopf da hatte wo bei den meisten Menschen das Hinterteil ist!! :lol: Denn meine Erfahrung, und die geht jetzt mittlerweile bereits über 35 Jahre, ist, dass die Versorgung, auch im Rentenfall durch die BG um fast das Doppelte höher ist als bei der "normalen" gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung. Und für die "jungen" Arbeitnehmer ab Jahrgang 1965 fällt die ja ganz weg!

Gruß Thomas
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Beitragvon forstbetriebwf » So Mai 18, 2008 7:15

Hallo ich selbst habe mein Gewerbe als Ga La Bau und Forstbetrieb angemeldet damit sins alle Arbeiten abgedeckt,die Im Forst und auch zb das Bäumefällen Privat ebenso der Verkauf von Brennholz und das machen genauso alle Arbeiten für den Forst Rücken Zaunbau Pflanzen usw. Ich habe auch eine Private Unfallversicherung,in entsprechender Höhe Monatsbeitrag 45 Euro.Sollte ich einen Unfall haben und bin Arbeitsunfähig erhalte ich für diese Zeit (maximal 4 Wochen) pro Arbeitstag 50 Euro. BG ist logisch muß man ja bezahlen.Aber nochmal ich habe damit alle anfallenden Arbeiten angemeldet und keinerlei Probleme
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Beitragvon Frankenbauer » So Mai 18, 2008 21:31

@ Stefan

Ich habe meine forstwirtschaftlichen Tätigkeiten zusätzlich zur Landwirtschaft der BG gemeldet, denn nur dann ist man auch im fremden Wald versichert, dort dürfte der Haken bei Deinem Kollegen gewesen sein.
Ich habe die BG schon immer befürwortet, aber der schwere Unfall eines Kollegen, der als Student in den Semesterferien und am Wochenende bei einem Forstbetrieb gearbeitet hat und dort auch ordnungsgemäß angemeldet war bestätigt mich in meiner Meinung. Die BG zahlt ALLES Operationen, Spezialklinik, Reha, leider, da von den Schultern abwärts gelähmt drei verschieden Rollstühle, Umbau der Wohnung und des Autos, behindertengerechte Ausstattung zum Weiterstudium, usw.

P.S. Ich zahle etwa 550,-€ im Jahr und bereue es nicht.

Gruß

Werner
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Beitragvon dieholzer2004 » So Mai 18, 2008 22:42

Frankenbauer hat geschrieben:@ Stefan

Ich habe meine forstwirtschaftlichen Tätigkeiten zusätzlich zur Landwirtschaft der BG gemeldet, denn nur dann ist man auch im fremden Wald versichert, dort dürfte der Haken bei Deinem Kollegen gewesen sein.
Ich habe die BG schon immer befürwortet, aber der schwere Unfall eines Kollegen, der als Student in den Semesterferien und am Wochenende bei einem Forstbetrieb gearbeitet hat und dort auch ordnungsgemäß angemeldet war bestätigt mich in meiner Meinung. Die BG zahlt ALLES Operationen, Spezialklinik, Reha, leider, da von den Schultern abwärts gelähmt drei verschieden Rollstühle, Umbau der Wohnung und des Autos, behindertengerechte Ausstattung zum Weiterstudium, usw.

P.S. Ich zahle etwa 550,-€ im Jahr und bereue es nicht.

Gruß

Werner



Hallo Werner,

jetzt wisch´ich mir aber den Schweiß von der Stirn!! :lol: Endlich mal jemand, der meine Meinung über die BG teilt! Und die Unfallstatistiken zeigen ja, dass wir uns bei unserer Arbeit im Wald auf gefährlichem Terrain bewegen.

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