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Gewerbeanmeldung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Gewerbeanmeldung

Beitragvon markoforst » Fr Jun 07, 2013 11:43

Guten Tag an alle.
Ich arbeite zur Zeit als ein Forstwirt,und wurde mir gerne ein forstwirtschaftliches Lohnunternehmen anmelden.Das wurde ein Einzelunternehmen sein.Jetzt interessiert mich,ob ich einen MS Schein haben muss?Ich bin nicht aus Deutschland(ich bin aus Kroatien) und habe nur einen kroatischen MS Schein.Welche Steuern wurde muss Ich als Einzelunternehmer zahlen,und wie hoch ist die Umsatz und Einkommensteuer in der Forstwirtschaft(10.9 % oder 19 %).Ich wurde fur meinen Freund arbeiten der mir ein paar Auftrage am Start vergeben wurde.
So,wenn mir jemand die Prozedur der Gewerbeanmeldung,und die Kosten ein bischen erklaren konnte,wurde ich sehr dankbar sein.
Freundliche Grusse.
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon Ugruza » Fr Jun 07, 2013 11:53

Ganz so einfach ist das mit Gewerbe anmelden nicht, bei uns in Österreich bietet die Wirtschaftskammer Beratungen an, sowas solltest du dir auch mal überlegen.

Lg Ugruza
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon Takar » Fr Jun 07, 2013 12:11

Hallo

Die Gewerbeanmeldung ist das wenigste, du gehst zu deinem Rathaus wo dein Wohnsitz ist und füllst die Anmeldung aus, bezahlst ca. 15-20 Euro und schon hast du ein Gewerbe.

Innehalb der darauffolgenden Wochen, bekommst du dann Post von den Ämtern und Organisationen die Geld von dir möchten, z.B. Finanzamt, BG, IHK usw.

Dann solltest du noch private Vericherungen abschliesen z.B. Betriebshaftpflicht, Rechtschutz usw.

Wenn Du das alles hast dann brauchst du Aufträge, also der normale MS-Schein für private Holzmächer bringt schonmal garnchts, für Selbstständige gibt es spezielle Scheine, MS- A1+A2 für Fällarbeiten, Seilwindenscheine, Kranführerscheine usw.

Zu guter letzt solltest du eine Zertifizierung für dein Unternehmen anstreben um überhaupt lohnenswerte Aufträge zu bekommen, sonst kannst du weder in Kommunal noch in Stattsforsten arbeiten auch andere Auftraggeber wie Landratsämter, vergeben nur noch Aufträge an zertifizierte Unternehmen.

Du hast also einiges vor dir.

Frank
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon markoforst » Fr Jun 07, 2013 12:22

Frank,danke fur deine Antwort.
Weist du vieleicht wieviel diese Beitrage bei der IHK,und der Berufsgenosenschaft kosten?
Kann ich den gleichen Tag,an dem ich das Gewerbe anmelde,arbeiten starten,oder muss ich noch warten?
Wie werde ich mein EInkommen anmelden,und Rechnungen ausgeben?
Brauche ich auch diese professionelen MS Scheine wenn ich die Auftrage von privaten Dienstleistungsunternehmen und einige Landwirten bekomme?
Ich entschuldige mich fur mein schlechtes Deutsch.
Mfg,Marko.
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon markoforst » Fr Jun 07, 2013 12:30

PS:
Das was ich in Kroatien gemacht hab ist nich wirklich ein MS Schein,es war ein 3 Wochiger Kurs,oder so zusagen eine Ausbildung zum Holzschlager(fur Baumfall arbeiten,usw.).Aber ich bin mir nicht sicher ob das in Deutschland gultig ware.
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon Takar » Fr Jun 07, 2013 12:38

Beiträge an die BG sind abhängingig von der Stundenzahl die du arbeitest und ob du Angestellte hast oder nicht.
Beiträge IHK sind abhängig von deinem Umsatz den du machst.

Musst du also nicht sofort bezahlen sondern nach deiner ersten Einkommenssteuererklärung, angemeldet musst du aber gleich werden, diese Orgas schreiben dich an.

Im Prinzip kannst du sofort nach der Anmeldung arbeiten, nur Rechnungen kannst du erst schreiben wenn das Finanzamt dir deine Steuernummer und die Zahlungsweisen zugeteilt hat, geht ca 4-6 Wochen.

Hallo brauchen tust du nichts, nur wenn der private Dienstleister oder der Landwirt, dir Arbeit geben ohne das du nachweisen musst das du die Fähigkeiten hast und rechtmässig angemeldet bist usw. dann macht ihr Euch alle Strafbar und wenn etwas passiert, dann siehts für euch alle mehr als schlecht aus.

Frank

Deinen Schein den du in kroatien gemacht hast, legst du bei der BG vor, wenn die ihn anerkennen dann ist das OK, wenn nicht dann bist du weder Unfall noch sonstwie Versichert.
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon The Judge » Fr Jun 07, 2013 15:47

Zum Thema Umsatzsteuer: Als Einzelunternehmer hast du 3 Möglichkeiten. Du kannst die von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn du einen bestimmten Umsatz nicht überschreitest. Das bedeutet, du darfst bzw. brauchst deinen Kunden auch keine Mehrwertsteuer berechnen. Der Nachteil daran ist, dass du auch nicht mehr Vorsteuerabzugsberechtigt bist, was gerade bei größeren Investitionen ärgerlich sein kann. Die zweite Möglichkeit wäre, eine Umsatzsteuerpauschalierung zu beantragen. Dann liegt der Steuersatz aktuell, glaube ich, bei 10,7 %. Möglichkeit 3 ist, dass du dich nicht für Möglichkeit 1 oder 2 entscheidest, also generell 19 % Mehwertsteuer berechnest bzw. Vorsteuer abziehen kannst. Das würde ich so machen, unabhängig von der Umsatzhöhe. In dem Fall wird das Finanzamt von dir im ersten jahr eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung erwarten. Die ist aber kein Problem mit Elster-Online. Wenn du im ersten jahr einen bestimmten Umsatzsteuerbetrag nicht übersteigst, wird das Finanzamt irgend wann auf die Voranmeldung verzichten.
Zum Thema Einkommen: Es handelt sich um Einkommen aus selbständiger Arbeit und wird in Deutschland ganz normal über die jährliche Steuererklärung erfasst. Dagegen werden deine Ausgaben gerechnet. Das ganze geschieht über die Anlage EÜR der Steuererklärung. Sowohl Gewinne als auch Verluste aus selbständiger Tätigkeit werden in Deutschland mit den anderen Einkommensarten verrechnet und wirken sich unmittelbar auf die Steuerprogression bzw. -degression aus. Solltest du deinen Hauptwohnsitz in Kroatien haben, will der Staat Kroatien auch noch einen Teil vom Kuchen haben. Falls du eine Steuererklärung in Kroatien abzugeben hast, wird dein Einkommen in Deutschland auf die dortige Steuerprogression angerechnet.
Zum Thema Rechnung: Zunächst mal würde ich dir empfehlen, ein neues bankkonto für die Firma zu eröffnen. Das ist als Einzelunternehmer zwar nicht zwingend erforderlich, trägt jedoch zur besseren Übersicht über die Finanzen bei. Diese Bankverbindung muss auf jeden Fall auf der Rechnung stehen. Rechnungen schreiben darfst du, sobald dein Gewerbe angemeldet ist. Im Internet gibt es einige Seiten mit Rechnungsvorlagen in Word bzw. Excel. Natürlich steht es dir frei, auch ein eigenes Rechnungsformular zu entwerfen. Wichtig ist nur, dass auch alles draufsteht, was draufstehen muss (Datum, Rechnungsnummer, Rechnungsanschrift, Absender, Steuernummer, Umsatzsteueridentnummer, Bankverbindung, ggf. Hinweise auf AGB's...).
Grundsätzlich solltest du dich aber bei allen steuerlichen Fragen von einem Steuerberater beraten lassen. Zur Not tut es auch eine Jungunternehmer oder Startup-Beratung. Dieses Thema ist halt so komples, dass du hier im Forum vermutlich nur "gefährliches Halbwissen" zu lesen bekommst.
Übrigens brauchst du dich nicht für dein Deutsch zu entschuldigen, meiner Meinung nach schreibst du ein besseres Deutsch als 90 % der restlichen User in diesem Forum :mrgreen:
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon Schrauber » Fr Jun 07, 2013 16:19

Und so etwas braucht du auch :shock: , damit du richtig zuschlagen kannst. :wink:
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Zuletzt geändert von Schrauber am Sa Jun 08, 2013 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon markoforst » Sa Jun 08, 2013 11:40

Vielen Dank fur ihre Antworte.
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon sek1986 » Sa Jun 08, 2013 15:44

du musst auch aufpassen wenn du nur für eine person arbeitest wie jetzt dein freund kann das als scheinselbstständigkeit gewertet werden und du hast ein großes problem
des weiteren ist es mittlerweile bei uns schon so das du ohne ausbildung nicht mehr im forst fällen darfst
John Deere 3640 mit Farma 12 Tonner und 6,5 Meter Kran
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon WaldbauerSchosi » So Jun 09, 2013 18:49

was meinst du mit :

sek1986 hat geschrieben:des weiteren ist es mittlerweile bei uns schon so das du ohne ausbildung nicht mehr im forst fällen darfst


meinst du mit "ausbildung" eine Forstwirts Ausbildung - also Lehre oder einen Motorsägenschein.

Ich denke dass man nicht extra 3 Jahre Lehrzeit braucht um einen Baum fällen zu DÜRFEN (nicht können)
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon mchornegge » So Jun 09, 2013 18:55

WaldbauerSchosi hat geschrieben:was meinst du mit :

sek1986 hat geschrieben:des weiteren ist es mittlerweile bei uns schon so das du ohne ausbildung nicht mehr im forst fällen darfst


meinst du mit "ausbildung" eine Forstwirts Ausbildung - also Lehre oder einen Motorsägenschein.

Ich denke dass man nicht extra 3 Jahre Lehrzeit braucht um einen Baum fällen zu DÜRFEN (nicht können)


wir hatten jetzt einen Termin beim Forst wegen Fällen und Rücken
Also für Fällen mussten wir eine Lehre vorweisen, ihr Kurs für stehendes Holz wird nicht akzeptiert oder ein mehrtätiger Lehrgang außerhalb. Ich müsste dafür in die Pfalz nen 10Tage Kurs absolvieren, steht auch noch an.

Also die normalen Scheine werden bei uns nicht akzeptiert. Zitat von denen "der ist für Feuerweh damit die mal nen Baum ummachen können aber nicht für Lohnfällung"

naja ihre BG würde das nicht akzeptieren, im Privatwald aber wird der Schein akzeptiert
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon The Judge » Mo Jun 10, 2013 0:10

Unterschiedliche Institutionen haben unterschiedliche Vorgaben.
Für die BG sollte der Lehrgang "AS Baum I" (so heißt er jedenfalls in Niedersachsen) ausreichend sein. Das ist ein einwöchiger Kurs, geht also deutlich weiter als der Motorsägenschein für Brennholzselbstwerber. Vorgaben von Waldbesitzern können davon abweichen. Hier ist vor allem (bei größeren Kunden) eine Zertifizierung gefragt.
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon sek1986 » Mo Jun 10, 2013 1:40

mchornegge hat geschrieben:
WaldbauerSchosi hat geschrieben:was meinst du mit :

sek1986 hat geschrieben:des weiteren ist es mittlerweile bei uns schon so das du ohne ausbildung nicht mehr im forst fällen darfst


meinst du mit "ausbildung" eine Forstwirts Ausbildung - also Lehre oder einen Motorsägenschein.

Ich denke dass man nicht extra 3 Jahre Lehrzeit braucht um einen Baum fällen zu DÜRFEN (nicht können)


wir hatten jetzt einen Termin beim Forst wegen Fällen und Rücken
Also für Fällen mussten wir eine Lehre vorweisen, ihr Kurs für stehendes Holz wird nicht akzeptiert oder ein mehrtätiger Lehrgang außerhalb. Ich müsste dafür in die Pfalz nen 10Tage Kurs absolvieren, steht auch noch an.

Also die normalen Scheine werden bei uns nicht akzeptiert. Zitat von denen "der ist für Feuerweh damit die mal nen Baum ummachen können aber nicht für Lohnfällung"

naja ihre BG würde das nicht akzeptieren, im Privatwald aber wird der Schein akzeptiert


ja dies habe ich auch so gehört hatten vor jahren eine abnahme durch einen vom forstamt seit dem ist ruhe aber scheinbar kommt diese forderung immer mehr mit einer richtigen ausbildung
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitragvon country » Mo Jun 10, 2013 5:32

Also bei meiner Gewerbeanmeldung hat kein öffentliches Organ nach einem Befähigungsnachweiß gefragt. Weder Gewerbeamt noch Bg usw. Was dann deine Kunden evtl fordern steht auf einem anderen Blatt.
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