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Gewerbeschein für Brennholzverkauf?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Gewerbeschein für Brennholzverkauf?

Beitragvon lucki » Mo Mai 15, 2006 12:35

Organisatorische Frage:

ich hab regelmäßig "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" neben meinem Hauptberuf anzugeben, in der Regel Stammholzverkauf. Dabei geb ich auch hin und wieder Erlöse aus Brennholzverkauf (Kleinmengen) an.

Brauch ich dazu zusätzlich einen Gewerbeschein?

Und wie ist das mit der Mehrwertsteuer?

Lucki
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Beitragvon Waldschrad » Mo Mai 15, 2006 12:59

Hallo Lucki,

das ist so ne Sache, zum einen braucht Du seit letzen Jahr immer ne Steuernummer beim Holzverkauf z.B. an ein Sägewerk. Also auch einen Betrieb. Als Kleinunternehmer, was ich mal annehme dass Du bist hast Du ein Wahlrecht mit der Umsatzsteuer, ja oder nein. Ein Ja bindet Dich aber für mehrere Jahre, macht nur Sinn bei größeren Anschaffungen um sich die Vorsteuer zu holen. Wenn Du das Holz von Deinem Wald als Brennholz verkauft ist das ebenfalls Bestandteil der Einkünfte aus land und Forst und somit kein Gewerbe, mache ich auch so.

Gruß
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Beitragvon wwkauz1 » Mo Mai 15, 2006 14:14

Waldschrad hat grundsätzlich recht. Bindung an MwSt 5 Jahre übrigens.

Aber beachte:
Sobald Du auch nur einen Scheid zukaufst und weiterverkaust betreibst Du Gewerbe und mußt dieses anmeldne.

Solange alles aus eigenem Wald kommt - keon Prob.

Gurß
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Beitragvon lucki » Mo Mai 15, 2006 14:26

Jetzt hab ich selber noch was gefunden:

Gesetzliche (steuerrechtliche) Grundlage ist § 15(2) EStG:

"(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

Daraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:

* Selbständigkeit: keine verdeckte, abhängige Beschäftigung, sog. „Scheinselbständigkeit“ (kann vor allem dort vorliegen, wo der Gewerbetreibende ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist, im Franchising-Bereich usw.);
* Nachhaltigkeit: die Tätigkeit wird nicht nur gelegentlich ausgeübt;

Ich machs nur gelegentlich.




* Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit muss auf der Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, d.h. vor allem, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein;
* Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftlichen Verkehr: die Waren und Dienstleistungen müssen auf dem Markt angeboten werden, Leistungen werden nicht nur zwischen Privatleuten ausgetauscht;


Nur im Freundeskreis.



* nicht Land- und Forstwirtschaft, freier Beruf oder andere selbständige Tätigkeit.

Gehört zu meiner Forstwirtschaft, ich kauf nichts dazu.


Nur wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, hat der Gewerbetreibende die Rechten und Pflichten, die das Gesetz an die Gewerbebetriebseigenschaft knüpft.



Den Text hab ich aus Wikipedia, klingt ziemlich seriös-juristisch.
MWSt kommt dann natürlich nicht drauf.

Danke für eure Antworten,

Lucki
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Beitragvon Ennert-Gaul » Mi Jun 14, 2006 14:13

Hallo,

bin mir am überlegen, ob ich langsam mal das Gewerbe für den Brennholzhandel anmelden sollte.
Verkaufe seit einigen Jahren geringe Mengen an Brennholz, die sich aber jedes Jahr steigern, und allmählich eine Größenordnung annehmen, wo mir die Gewerbeanmeldung ratsam erscheint.
Das Holz kaufe ich von userem Forstamt, und arbeite es dann zu Brennholz auf.

Jetzt mal ein paar Fragen, an die, die das evt. schon gemacht haben:

-Wie sollte sich dieses Gewerbe nennen?
-Was kommt dann vom Finanzamt auf einen zu?
-Was könnte sonst noch nach der Gewerbeanmeldung auf einen zu kommen? (z.B. Berufsgenossenschaft, Sozialabgaben)

Würde mich über ein paar hilfreiche Informationen und Ratschläge freuen.

Viele Grüße aus dem Ennert


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Beitragvon KarlGustav » Do Jun 15, 2006 15:59

Das Gewerbe nennt sich Handel mit Brennholz.

Das Finanzamt richtet sich nach Dir. Werkelst Du im Rahmen eines Kleinunternehmers (bis c.a. 16.500 Euro Umsatz im Jahr) kannst Du Dir die Bande gut vom Hals halten. Red aber mal mit einer Steuerfachkraft darüber.

Gruss

Karl
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Beitragvon NetSeeker » Fr Jun 16, 2006 9:55

Meine Erfahrungen nach 20 Jahren Selbständigkeit, 10 Jahre im Vollerwerb:

Grundsätzlich halte ich es für keine schlechte Idee ein Gewerbe anzumelden, wenn der Handel einen gewissen Ümfang hat. Allein wegen der Umsatzsteuer und von der Absetzbarkeit der Betriebsmittel kann sich das lohnen.

Das mit der Berufsgenossenschaft kann ich dir nicht erklären, beim anderen versuche ich mal nen kurzen Überblick zu schaffen:

Gewinnerzielungsabsicht:
Kommen nach ein paar Jahren keine Gewinne dabei raus, kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen und den Abzug der Betriebskosten + Vorsteuer untersagen.

Umsatzsteuer:
Mann kann sich von der UST befreien lassen, wenn bestimmte Betriebsgrößen nicht erreicht werden. Man sollte es aber nicht machen! Insbesondere wenn man mit einer Ware mit reduziertem Steuersatz handelt. Wie läuft das mit der Umsatzsteuer:
Auf die verkaufte Ware wird UST erhoben. Im Falle von Brennholz gilt der ermässigte Steuersatz von 7%. Beispiel:
Verkauft wird Holz im Nettowert von 100Euro, darauf kommen 7 Euro Umsatzsteuer, ergibt einen Bruttoverkaufspreis von 107 Euro. Der kunde bezahlt 107Euro. (Die Kunden wollen logischerweise Bruttobreise, diese werden auf Netto und Steuer runtergerechnet! )
Jetzt kommt die Vorsteuer ins Spiel:
Im selben Zeitraum wurde für 58 Euro Treibstoff und Ersatzteile für die Motorsäge gekauft. Diese 58 Euro setzen sich zusammen aus 50 Euro Netto und 8 Euro Umsatzsteuer (Regulärer Steuersatz 16%, bald 18% dank Angie ünd Münthe).

Jetzt wird mit dem Finanzamt abgerechnet, nennt sich Umsatzsteuervoranmeldung und muss bei kleinen Betrieben alle 3 Monate abgegeben werden, bei großen Betrieben monatlich.

Erhaltene Umsatzsteuer aus Verkäufen 7 Euro
Bezahlte Vorsteuer an andere Unternehmen 8 Euro
Differenz 1 Euro zu gunsten des Steuerpflichtigen.
Das Fianzamt überweist einen Euro an euch zurück!!

Am Ende des Jahres muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden, die auch nach dem obrigen Muster läuft. Dabei werden Korrekturen berücksichtigt, die in den UST-Voranmeldungen nicht erfasst wurden und sich beim Jahresabschluss ergeben haben. Beim Kleinbetrieb sollte geanu die Summe der abgegebenen Voranmeldungen rauskommen.


Gewinnermittlung im Kleinbetrieb:
Bis zu einer bestimmten Betriebsgröße ist man nicht bilanzpflichtig! Der Gewinn wird wie folgt ermittelt (nennt sich vereinfachte Gewinnermittlung):

Einnahmen (Bruttobeträge)
- Betriebsausgaben (Bruttobeträge)
- gezahlte Umsatzsteuer
+ erhaltene Umsatzsteuer
- Abschreibungen (Nettobeträge)
= Gewinn

Bei der vereinfachten Gewinnermittlung werden die Beträge nach der Zahlung erfasst und nicht nach der Rechnung. Zahlt also ein Kunde nicht, bleibt diese Rechnung erst mal aus der Buchhaltung draussen bis der Kunde Zahlt! Das nennt sich Zuflussprinzip, wer Googeln will!
http://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip


Was sind Abschreibungen?
Alle Betriebsmittel (Maschinen, Möbel, Computer usw. ), die nicht als "Geringwertiges Wirtschftsgut" eingestuft werden, konnen nicht sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die bezahlte Umsatzsteuer wird sofort als Vorsteuer geltend gemacht, der verbleibende Nettobetrag wird über mehrere Jahre aufteteilt und fliesst als "Abschreibung" in die Gewinnermittlung ein. Es wird ein Verzeichnis erstellt, in dem alle Betriebsmittel mit Abschreibung aufgeführt sind. Dies nennt sich Anlagenverzeichnis.

Was sind geringwertige Wirtschftsgüter?
Alle Betriebsmittel (Maschinen, Möbel, Computer), die einen Anschaffungsbreis unger 410 Euro Netto!!! haben, werden als Geringwertige wirtschftsgüter klassifiziert und können sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden (Wie Betriebsstoffe, Wareneinhauf usw. )

Eigenbedarf:
Das Brennholz, dass ihr für eich selbst verwendet müsst ihr an euch verkaufen! Ihr seit dann regulärer Kunde bei euch selbst. Mann kann das auch in der Buchhaltung machen (Eigenbedarf in der Gewinnermittlung ausweisen) ich würde es über Rechnung machen. (Das ist zwar nicht ganz korrekt hat aber in Bezug auf die Gewinnerzielungsabsicht so einige Vorteile)

Zusammenfassung der Finanzamt Pflichten:
- Alle Belege (Rechnungen) mussn gesammelt und 10 Jahre aufbewahrt werden (Das gilt im übrigen auch bei Befreiung von der Steuerpflicht!)
- Es mussen vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden. Das geht heute elektronisch.
www.Elster.de (Bei Elster Online anmelden, dann braucht ihr keine Software kaufen)

- Es muss jährlich eine Umsatzsteuererklärung gemacht werden und die Anlage GSE (Gewerbebetrieb...) zur Einkommenssteuererklärung ausgefüllt werden.

Zeitlicher Aufwand: Vernachlässigbar, alle 3 Monate 1-2 Stunden

Zum Thema Steuerberater, Kammer usw.
Vergesst es! Der Steuerberater ist ein Geldgrab und er bringt euch in Bereiche rein (z.B. doppelte Buchhaltung, Bilanz) die für euch finanziell völlig uninteressant sind. Tipps von den Kammern sind meistens praxisfremd und kosten nur Geld!

Noch eine Regel, die ihr nie aus den Augen verlieren dürft:
Ein Gewerbetriebender ist ein Kaufmann! Wer sich um das notwendige kaufmännische Wissen und die entsprechenden Tätigkeiten drücken will, sollte kein Gewerbe anmelden!
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Beitragvon KarlGustav » Fr Jun 16, 2006 10:36

Na, das war doch mal ne klare Aussage!

Gruss

Karl
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Beitragvon wwkauz1 » Fr Jun 16, 2006 12:49

Ich möchte die sehr gute Antwort von netseeker mal noch ein wenig ergänzen:

Berufsgenossenschaft:
Die kommen! Versuche möglichst in die Landw. zu kommen. Dies geht aber nur, wenn Du Flächen hast - der Brennholzhandel ist dann ein sog. Nebenbetrieb. Ansonsten ist für Dich zuständig die BG für den Einzelhandel - teuer.

Kammerbeiträge:
Fallen nicht an, solange Du unter einem bestimmten Umsatz oder Gewinn bleibst.

Gewerbesteuer:
Fällt auch erst ab einer gewissen Betriebsgröße an.

Umsatzsteuer:
Die Grenze ist hier 17500 Euro Umsatz (nicht Gewinn!). Drüber musst ausweisen, drunter gilt die "Kleinunternehmerregelung". Diese würde ich wie Netseeker schon erwähnt und gut erklärt hat nicht in Anspruch nehmen.
Bedenke, dass (fast) alles was Du kaufst dem regulären Steuersatz unterliegt. Gerade am Anfang, wenn Investitionen anstehen wäre das Quatsch! Und an die Entscheidung MwSt ja oder nein bist Du 5 Jahre gebunden. Danach kannst Du erst wieder wechseln.

Das wichtigste:
Denkt an die Einkommenssteuer. Die wird allzuoft vergessen. Gerade bei der Kalkulation müsst Ihr die unbedingt berücksichtigen! Nehmt Euch ein X-beliebiges Steuerprog und spielt die Sache mal durch. Mit z.B. 5000, 3000 Euro Verlust, oder mit 5000 oder 10000 Euro Gewinn. Einzutragen unter Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Das macht einiges aus! Unter Umständen (sofern kein Steuerguthaben aus anderen Einkünften besteht) wird der Gewinn um 30 % geschmällert. Da hält das FA die Hand auf und verlangt den individuellen Steuersatz. Also Abschreibungen (aber nur sinnvolle!) schaffen.

Gruß
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Beitragvon Ennert-Gaul » Fr Jun 16, 2006 22:58

Hallo.
ist ja schon einiges an guten Erklärungen rübergekommen, wo aber auch wieder neue Fragen auftauchen.

Wenn ich einen "Handel mit Brennholz" anmelde, was für Investitionen würden denn da anerkannt? Zum Handel brauche ich ja eigentlich weder eine Säge, noch Treibstoff für diese?

Grundsätzlich habe ich mir die meisten Sachen die ich zur Brennholzwerbung benötige in den letzten paar Jahren eh schon zugelegt, so das erst mal keine großen Neuanschaffungen gemacht werden sollten.

Wie komme ich in die Landwirtschaft? Flächen sind in kleiner Menge (ca.2 Ha Weideland) angepachtet. Darüber habe ich vor 10 Jahren den Trecker mit grüner Nummer zugelassen bekommen.

Zu der Größenordnung in der mein Vorhaben liegt:
Im letzten so wie in diesem Jahr standen ca.30 RM zum Verkauf sowie 10 RM für den Eigenbedarf. Habe in diesem Winter ca. 100 RM neues Brennholz gemacht, die dann für den Winter 07/08 vermarktet werden sollen. Werde dafür wohl noch etwas Werbung betreiben müssen.
Daher kommt der Gedanke mit dem Gewerbe. Aber wirklich sicher bin ich mir nicht.




Viele Grüße aus dem Ennert


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Beitragvon wwkauz1 » Sa Jun 17, 2006 7:53

Also für 30 RM würde ich kein Gewerbe anmelden. Für 100 oder mehr schon.

Wie du in die landw. BG kommst? Erstmal gar nicht, du machst nämlich noch nichts. Warte ab, bis irgendjemand was von Dir will. Das kommt früh genug.

Dein Gewerbezweck könnte z. B. heißen: Handel mit Holz und Holzbrennstoffen, sowie sonstigen genehmigungsfreien Waren aller Art.

Natürlich brauchst Du dafür eine Motorsäge etc.

Du bist ja erstmal niemandem Rechenschaft schuldig, was Du mit Deinem Geld machst. Plausibel sollte es sein und nachvollziehbar. Die neue Motorsäge - fürs Gewerbe, die Motorsense - ebenfalls (zum ausmähen des Holzplatzes), der neue Kompressor - zur Maschinenpflege etc.

Grüne Nummer und Gewerbe beist sich aber! Das ist nicht erlaubt und nennt sich Steuerhinterziehung. Aber das machst Du auch jetzt schon mit Deinem Brennholz.
Das muss jeder selbst wissen - nach einem "Anpfiff" kann man immernoch ummelden.

Solange die vorhandenen Maschinen noch innerhalb ihrer Abschreibungsfristen liegen, kannst Du sie zum zeitwert in Dein Gewerbe aufnehmen. Das ergibt dann einfach eine Ausgabe. MwSt ist dann natürlich nicht mehr (da Kauf von Privat - also von Dir selbst).

Sollte dabei am Anfang ein Minus entstehen - super, geschafft!

Vergiss nicht anteilige Telefonkosten, Fahrtkosten, Computer zum Zeitwert etc!

Gruß
Rene
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Beitragvon unimogthorsten » So Jun 18, 2006 12:13

grüne Nummer und Gewerbe beist sich nicht zwangsläufig. Ich hab meinen Unimog auch mit grüner Nr. als Zugmaschine zugelassen und betreibe einen kleinen Brennholzhandel mit Gewerbeschein. Als ich den alten Unimog verkauft und den jetzigen gekauft habe ging es wieder um die Erlangung der Steuerberfreiung. Also wieder den alten Antrag raus, das selbe reingeschrieben und ab zum Finanzamt. Tage später kam ein Ablehnungsbescheid. Ich also hin und gefragt was Sache ist. Der Sachbearbeiter wich den Fragen ständig aus, hat sich nicht klar auf einen Punkt festgelegt. Schließlich wieß ich ihn auf den Antrag selbst hin indem unter einem der vielen § vermerkt war: "Fzg. land- und forstwirtschaftlicher Lohnunternehmen sind von der Kfz-Steuer befreit" Da ich ja das Gewerbe angemeldet hatte war nun plötzlich alles kein Problem mehr. Ich füllte einen neuen Antrag aus in dem "so ungefähr" das stand was der Sachbearbeiter lesen wollte und gut war. Den Steuerbescheid bekam ich gleich mit. "Die Kfz-Steuer für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen -------- beträgt 0,00 Euro" Unbefristet!
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Beitragvon Ennert-Gaul » Mo Jun 19, 2006 15:19

Hallo,
die grüne Nummer für den Trecker kommt mehr aus der kleinen Pferdehaltung raus, wo der Trecker für alles was sich Landwirtschaft nennt gebraucht wird.
Heuwerbung, Mist fahren, Grünlandpflege un was sonst alles noch so anfällt.
Zur Holzausliefeung wird meist ein PKW Kippanhänger mit einem PKW genutzt, für die beide ganz normal Steuer gezahlt werden.

Gruß aus dem Ennert

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Beitragvon Waldschrad » Di Jun 20, 2006 8:34

Hallo,

denkt auch dran, wenn Ihr den Handel anmeldet seit Ihr Existenzgründer und könnt einige steuerliche Sonderregelungen in Anspruch nehmen, wie z.B. die unverzinsliche Ansparrücklage oder Sonderabschreibungen. Da tun sich einen schon ganz nette Steuergestaltungsmöglichkeiten auf, vorallem durch die Verlustverrechnung mit anderen positiven Einkünften, wenn man das ganze nur im Nebenerwerb macht.

Wenn man über eigene forstwirtschaftliche Fläche verfügt, muss man seit 2 Jahren eh einen Betrieb haben, da jedes Sägewerk an das man Holz verkauft die Steuernummer des Fw-Betreibes zur Abrechung des Holzkaufes benötigt, selbst das Forstamt wollte von mir die Steuerdaten bevor sie mein Stammholz in den gemeinschaftlichen Verkauf aufgenommen haben. Wer eine Fw-Fläche hat kann auch den Brennholzverkauf über seinen FW-Betrieb laufen lassen, weil es gibt auch noch eine steuerlichen Freibetrag für Land-und Forstwirte bis zu einer bestimtmen Einkommensgrenze, aber nicht für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Gruß
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Re: Gewerbeschein für Brennholzverkauf?

Beitragvon Th007mas » Di Mär 23, 2010 21:41

Hallo

ich habe einige Fragen wie man steuerlich folgenden Fall richtig angeht.

Mein Bruder hat einen Landwirtschaftlichen Betrieb geerbt. Der landwirtschaftlichen Flächen sind bis auf die Waldstücke verpacktet. Traktor, Anhänger und Brennholzmaschinen sind vorhanden bzw. selbst aufgebaut worden. Bisher haben wir Holz aus den eigenen Waldstücken verkauft.

Mein Bruder arbeitet als Angestellter und möchte jetzt nicht nur das eigene Holz verkaufen, sondern auch Holz zukaufen und dieses zu Brennholz verarbeitet verkaufen. Gleichzeitig möchte er mit seinem Sägespaltautomaten auch Dienstleistungen anbieten.

Bisher habe ich für den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb, die Pachteinnahmen und Brennholzverkäufe als Einnahmen mit den Ausgaben wie Versicherungen, Abschreibungen und weiteren Kosten verrechnet und dies in der Steuererkläung meines Bruders mit angebenen.

Jetzt habe ich hier erfahren, dass man mit dem Einkauf von Holz, dass man dann weiterverkauft in die gewerbliche Schiene fällt.

ich habe hier schon einiges durchsucht. Folgende Begriffe sind mir aufgefallen: Kleingewerbe, Umsatz bis 17.500 EUR, Mit Umsatzsteuer, ohne Umsatzsteuer, Umsatzsteueraufstellung alle 3 Monate. schwarzes Kennzeichen, KFZ Steuer für den Traktor, T Führerschein eventuell nicht ausreichen.

Vielleicht kann mir einer der Profis hier mal meinen Fall etwas erklären.

Soweit ich es verstanden habe, müsste man

A) den Traktor mit ner scharzen Nummer verstehen
A.1) Wie errechne ich die Steuer für den Traktor
A.2) Problem man darf den 40km/h Schlepper nicht mer mit den T Fürherschein fahren.
A.3) Anhänger auch mit schwarzen Nummer versehen.

B) Kleingewerbe anmelden
B1) Solange alle Einnahmen ( = Umsatz) des Kleingewerbes unter 17.500 EUR sind, brauche ich mit der Umsatzsteuer nichts zu beachten.
B2) Ist das Kleingewerbe nur der Holzverkauf oder auch der Betrieb mit den Pachteinnahmen, oder fällt da bei den 17.500EUR auch der Lohn aus dem Beschäftigungsverhältnis mit rein?
B3)Ich gehe davon aus, ich melde das Gewerbe an,aber ohne diese Umsatzsteuerverrechnung, wenn die Verkaufseinnahmen und Dienstleistungseinnahmen unter 17.500 EUR sind passt alles, da verrechne ich diese EInnahmen einfach mit den Abschreibungen, Ausgaben für Ketten, Öl... und gebe das als Einkommen wie bisher einfach in der Steuererklärung an, nur statt unter landwirtschaft eben unter Kleingewerbe. Die 17.500 EUR Grenze würden wir dann ganz sicher auch einhalten.

Sehe ich das richtig, oder habe ich etwas übersehen?

Klar ich könnte da sganze auch mit der Umsatzsteuerverrechnung machen, die Geräte sind allerdings eigentlich schon alle gekauft, daher nützt diese Umsatzsteuerverrechnung wohl zur Zeit eh wenig und macht nur zusätzliche Arbeit.

Ich würde mich sehr freuen, wenn hier jemand von den Profis sich zu Wort melden wird.
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