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Grundschuld im Grundbuch eintragen

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon Ecoboost » So Sep 14, 2025 12:21

Servus,

vorweg, ich kenne mich damit überhaupt nicht aus.
Kann man bereits im voraus eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen, ohne das man gleich ein Darlehen aufnimmt und dies erst in ein paar Jahren vor hat?
Ist diese eingetragene Grundschuld denn zweckgebunden, sprich kann diese also nur für den Immobilienkauf, Moderniesierungsdarlehen usw. gemacht werden?
Die Höhe einer möglichen Grundschuld verhandle ich am besten mit der Hausbank, oder?
Kann denn jedes beliebige Grundstück mit einer Grundschuld belastet werden?
Was ist hier alles an Ämtern denn in den Vorgang involviert?
Notar, Grundbuchamt, Bank,...

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon T5060 » So Sep 14, 2025 12:59

Die Grundschuld erfolgt immer zu Gunsten der kreditgebenden Bank, also lässt man die erst eintragen, wenn sie tatsächlich benötigt wird.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon strokes » So Sep 14, 2025 13:14

Umgekehrte Frage. Wenn das Darlehen beendet ist, was ist mit der eingetragenen GS? Die ist dann ja inaktiv bzw ruht dann. Kann die einfach so drin bleiben (und irgendwann ggf wieder belastet werden), oder sollte man die löschen lassen?
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon Stoapfälzer » So Sep 14, 2025 13:27

Kannst eingetragen lassen und wieder beleihen wenn Bedarf ist. Das eintragen lassen kostet ja auch Geld.
Sie wird sogar bei Hofübergabe weiter gegeben.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon langholzbauer » So Sep 14, 2025 13:35

Ungelöschte Grundschuld kann aber bei Verlust der Nachweise über die Rückzahlung der besicherten Darlehen nach vielen vergessenen Jahren viel Lauferei bedeuten.
Deshalb sollte man sowas spätestens mit einem Generationswechsel ordentlich bereinigen.
Zuletzt geändert von langholzbauer am So Sep 14, 2025 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon strokes » So Sep 14, 2025 13:50

Rückzahlung ist doch über Buchführung nachweisbary auch 20Jahre danach
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon langholzbauer » So Sep 14, 2025 14:11

Es gibt leider immer wieder Fälle mit gut 100Jahre alten eingetragenen Grundpfandfechten, wo beide Seiten keine Dokumente mehr vorlegen können, oder die Nachfolger der Begünstigten nicht wollen.
Neben menschlichen Nachlässigkeiten können da auch Katastrophen, wie Brand oder Unwetter dran schuld sein. :klug:

Deshalb empfehle ich , lieber solche Einträge zeitnah , nach Abtragung löschen zu lassen, statt wegen der relativ geringen Gebühren stehen zu lassen und zu vergessen.

Es gilt der Grundsatz des " bereinigten Grundbuches".
Nur, wer allein und ohne Belastungen in Grundbuch steht, kann frei und unabhängig über sein Grundeigentum verfügen. :wink:
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon franz8 » So Sep 14, 2025 16:06

Eine Grundschuld ist an keine Schuld gebunden.
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon T5060 » So Sep 14, 2025 16:49

franz8 hat geschrieben:Eine Grundschuld ist an keine Schuld gebunden.


Erzähl das dem Langholzi, dessen VR Bank beleiht sogar Mähdrescher, wenn die vom bankeigenen Bordell gekauft wurden :-)
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon langholzbauer » So Sep 14, 2025 17:12

:lol:
Und die eingesetzten Zwangsverwalter können keinen Traktor von einem LKW unterscheiden,
oder sind zu blöde, ein Bordell oder/ und eine Polizieinspektion als Immobilie richtig zu bewerten! :P

franz8 hat geschrieben:Eine Grundschuld ist an keine Schuld gebunden.

Stimmt!
Die ist , grundbuchlich gesichert, an das Grundstück gebunden, auf das sie eingetragen ist.
Ohne Löschung ist das Grundstück genau um den Betrag der eingetragenen Belastung weniger wert, wenn der Verkäufer keinen sicheren Beweis der Abtragung erbringen kann.


PS:
Jetzt darf uns der schlaue T5060 noch erklären, was eine beliehene Bestandsmaschine, in wessen Eigentum auch immer, mit einer eingetragen Grundschuld zu tun hat!
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon Mimöschen » So Sep 14, 2025 18:01

Hmm, ich habe gelernt, dass es einen Unterschied gibt bei der Eintragung: Brief-Grundschuld und Brieflose Grundschuld. Darauf soll man achten bei der Eintragung.
Bei Briefloser Grundschuld braucht man keine Dokumente (eben den Grundschuldbrief) nachweisen. Das geht inzwischen alles problemlos ohne großes Gesuche und Gerenne, wenn es eben eine Brieflose Grundschuld ist. Habe ich gerade hinter mir.

Und ja, wenn man das Grundstück/Haus verkaufen will oder absehbar ist, dass es vererbt wird und der Erbe will vielleicht verkaufen, wäre eine Löschung prima. Ansonsten kann es im Verkauf zu ziemlichen Zeitverlusten kommen ..... So manch eine Bank muss mehrfach erinnert werden. Das kann schon mal dauern :roll:
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon strokes » So Sep 14, 2025 18:22

Beim Verkauf ist es natürlich klar, dass man ein lastenfreies Grundstück erwerben will.
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon ChrisB » So Sep 14, 2025 20:50

Hallo strokes,
immer löschen, wenn der Kredit zurückgezahlt ist!
Sonst wärst du ja bei einem neuen Kredit an die Bank gebunden, auch wegen den Kreditzinsen!
Ich habe bei einem Hauskauf einen größeren Kredit benötigt,
da waren meine beiden Hausbanken, über 2 % höher, bei dem Zinssatz!!!!!!
Macht bei einem Kredit mehrere tausend €, Zinsen aus, viel mehr als Gebühren :klug:
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon Kraxer » So Sep 14, 2025 21:11

langholzbauer hat geschrieben:(...)

Deshalb empfehle ich , lieber solche Einträge zeitnah , nach Abtragung löschen zu lassen, statt wegen der relativ geringen Gebühren stehen zu lassen und zu vergessen.

(...)
Nur, wer allein und ohne Belastungen in Grundbuch steht, kann frei und unabhängig über sein Grundeigentum verfügen. :wink:

Ich schließe mich der Empfehlung an.
Edit: Spätestens beim Generationen-/Eigentümerwechsel sind Löschungen sinnvoll.

Durch Zufall habe ich einmal einen Grundbuchauszug zu einem bebauten Flurstück gelesen, in dem mehrere Grundschulden zugunsten mehrerer nicht mehr existierender Banken und in mehreren nicht mehr existierenden Währungen (Mark, Reichsmark, Deutsche Mark) eingetragen waren. Furchtbar!

Die eigentliche Frage ist beantwortet: eingetragen wird zu Gunsten der kreditgebenden Bank, wenn ein Kredit in Anspruch genommen wird.
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Re: Grundschuld im Grundbuch eintragen

Beitragvon Bluecher » So Okt 05, 2025 22:25

Eine Grundschuld im Grundbuch dient der Besicherung eines Kredits. Es hat keinen Vorteil, wenn man sie "einfach mal so" einträgt, weil man in ein paar Jahren einen Kredit aufnehmen will. Außer man könnte in Schwierigkeiten kommen, dann ist es immer gut, wenn die Grundschuld schon mal vorhanden ist. Man trägt sie dann als Eigentümergrundschuld ein und wenn man bei einer Bank einen Kredit braucht, tritt man sie an die Bank ab.

Ein Briefgrundschuld ist da besser als eine brieflose Grundschuld. Eine Briefgrundschuld tritt man ab, in dem man den Brief übergibt. Bei der brieflosen Grundschuld ist das Prozedere komplizierter, wie genau der Ablauf ist, weiß ich gerade nicht. Einfach den Notar fragen.
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