Särs liebe Freunde der neuen Grundsteuerreform,
bis 31.10.22 sollen ja die neuen Grundsteuererklärungen gemacht werden.
Ich hätte da mal ne Frage zur richtigen Kodierung der sog. Umgriffsflächen rund um das
Wohnhaus, für welches ja bekanntlich zukünftig Grundsteuer B gezahlt werden muss.
Lt. der FAQ-Hilfe handelt es sich bei Umgriffsflächen bspw. um Flächen für
Hausgarten/Zufahrtsweg/Eingangsbereich/Vorgarten/Terasse
welche zur wirtschaftlichen Einheit des Wohnteiles gehören.
Da ich auch einen großen Streuobst-Garten, Hühnerhof und Holzlegen am Haus habe, wäre meine Frage, was
hier wohl die finanztechnisch günstigere Variante für diese Fläche wäre.
Ist es besser diese Flächen dem Haus (Grundsteuer B) oder besser möglichst
viel Flächenanteil davon dem Betrieb (Grundsteuer A) zuzuordnen ?
In welchen Fall fällt für Obstbau, Hühnerhaltung und Holz zukünftig weniger Grundsteuer an ?
Danke für Eure Tipps
Gruß
Wini

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet