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Grundsteuerreform Bayern Wohngebäude Umgriff galant kodieren

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Grundsteuerreform Bayern Wohngebäude Umgriff galant kodieren

Beitragvon Wini » Do Aug 18, 2022 9:54

Särs liebe Freunde der neuen Grundsteuerreform,

bis 31.10.22 sollen ja die neuen Grundsteuererklärungen gemacht werden.

Ich hätte da mal ne Frage zur richtigen Kodierung der sog. Umgriffsflächen rund um das
Wohnhaus, für welches ja bekanntlich zukünftig Grundsteuer B gezahlt werden muss.

Lt. der FAQ-Hilfe handelt es sich bei Umgriffsflächen bspw. um Flächen für
Hausgarten/Zufahrtsweg/Eingangsbereich/Vorgarten/Terasse
welche zur wirtschaftlichen Einheit des Wohnteiles gehören.

Da ich auch einen großen Streuobst-Garten, Hühnerhof und Holzlegen am Haus habe, wäre meine Frage, was
hier wohl die finanztechnisch günstigere Variante für diese Fläche wäre.

Ist es besser diese Flächen dem Haus (Grundsteuer B) oder besser möglichst
viel Flächenanteil davon dem Betrieb (Grundsteuer A) zuzuordnen ?

In welchen Fall fällt für Obstbau, Hühnerhaltung und Holz zukünftig weniger Grundsteuer an ?

Danke für Eure Tipps

Gruß
Wini
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Re: Grundsteuerreform Bayern Wohngebäude Umgriff galant kodi

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Aug 18, 2022 10:37

Zumindest in NRW ist da nichts zuzuordnen. Entscheidend ist was im Grundbuch steht, und wie die Flächen oder auch Flächenteile wie Flurstücke dort eingetragen wurden.
Und wenn man etwas ändern möchte, muss man das erst mal beim Grundbuchamt beantragen. Ich besitze u.a. auch noch eine ehemalige Kneipe, da ist der Parkplatz als Landwirtschaftliche Fläche eingetragen ( die ist auch nicht befestigt) . Die muss natürlich für die Grundsteuer A gemeldet werden.
Grundsteuer A ist um längen niedriger als Grundsteuer B, das wird auch immer so bleiben.
Fleischverkäufer
 
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Re: Grundsteuerreform Bayern Wohngebäude Umgriff galant kodi

Beitragvon Grimli » Do Aug 18, 2022 14:37

wenn das Betriebsleiterhaus Hoffläche ist schon.
Eine möglichst knappe Bemessung ist von Vorteil entsprechend ja über das eigene Aktenzeichen für das Wohnhaus abzugeben.
edit : nachfolgenden Post beachten Bodenrichtwerte für Außenbereich sind nicht überall so hoch wie im Münsterland oder Teilen von Bayern.
Die Fläche wird durch die Angabe nicht privatisiert oder dem Betrieb entnommen.
Inwiefern die abgezogene Fläche für das Wohnhaus dann der Fläche für Hoffläche bei der Grundsteuererklärung A durch Codierung abzuziehen funtkioniert hab ich noch nicht raus gefunden die Abgabe der Grundsteuererklärung Hauptfesstellung bis Oktober könnte terminlich knapp werden... :lol: Und der letzte Absatz in dem Zeitungsartikel ist in dem Fall doch recht interressant...

SachstandGrundsteuerreform.jpg
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Re: Grundsteuerreform Bayern Wohngebäude Umgriff galant kodi

Beitragvon T5060 » Do Aug 18, 2022 15:21

Die Bemessung des Umgriffs des Wohnhauses hängt ab von der
Höhe des Bodenrichtwerts und der Betriebsfortführungsperspektive.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Grundsteuerreform Bayern Wohngebäude Umgriff galant kodi

Beitragvon Wini » Fr Aug 19, 2022 13:59

Vielen Dank für Eure Tipps,

in Bayern ticken die Uhren ja bekantlich anders. Der Bodenrichtwert spielt hier keine Rolle bei der Wohnhaus-Wertermittlung.
Das bayrische Grundsteuermodell zeichnet sich angeblich durch seine einfache und wertunabhängige Ermittlung aus.
Demnach werden für Grundsteuer B für Grundstücke 0,04€/m² und für Gebäudeflächen 0,50€/m² Wohnfläche angesetzt und weiter verrechnet.
Für Flächen des Betriebes wird Grundsteuer A fällig. Diese wird jedoch nach dem gesetzlichen Reinertrag ermittelt:
Grundbetrag 2,52€/Ar Zuschlag 0,041€ pro EMZ
Hofflächen 6,62€/Ar
Siehe auch BLWocheblatt 13&14 Teil2 Zusatzkosten für das Haus und Teil3: So wird der Betrieb bewertet.

Mal angenommen eine typische Umgriffsfläche am Wohnhaus, ein Hühnerhof mit 1000m² und EMZ 400:
Privat Grundsteuer B: 1000 x 0,04€/m² = 40€ * Grundsteuermesszahl 52,5% * Hebesatz der Gemeinde 300%
Bauer Grundsteuer A: 1000 x 2,52€/Ar + 0,041€ * EMZ 400

Ich sage jetzt einfach mal gefühlsmäßig, dass ich im Fall von Grundsteuer A weniger blechen muß.

Die Formulare im ElsterOnline sind übrigens recht einfach aufgebaut.
Leider ist in der Anlage Tierbestand eine leidige Flächenprüfung für verstärkte Tierhaltung enthalten.
Hier muß man die Summe der Eigentumsflächen zur Ermittlung der selbst bewirtschaftete Fläche im m² eingeben.
Dazu muß man die Summe der Eigentumsflächen auf den m² genau eingeben.

Wenn diese Summe nicht mit der Summe der vorher im Hauptvordruck einzeln eingegeben Eigentumsflächen
übereinstimmt, meldet das Programm einen Fehler.
Leider wird die Summe der Eigentumsflächen im Programm nicht automatisch ermittelt, angezeigt bzw.
automatisch in die Anlage Tierhaltung übernomen.

Es empfiehlt sich daher die zusätzliche Verwendung einer eigenen Excel-Datei für m², Flur-Nr. und EMZ-Werte
um u.a. die Summe exakt zu ermittlen.

Viel Erfolg
Gruß
Wini
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Re: Grundsteuerreform Bayern Wohngebäude Umgriff galant kodi

Beitragvon Grimli » Fr Aug 19, 2022 17:43

in NRW geht nur die Berechnung nach Grundsteuer B für das Betriebsleiterwohnhaus.
Ja eine Tabelle mit den Flächen und den dazugehörigen EMZ Zahlen ist sehr praktisch und natürlich auch für die eigene Übersichtlichkeit, erweiterbar um die ganzen Sonderfaktoren wie Grünland, Sonderkulturen, Teichflächen, Hofflächen. Eine Spalte für den Grundflächenwert (EMZ* Grundflächenwert 0,041 je EMZ =Flächenwert)+ eine Spalte für den Grundsteuergrundwert 2,52 €/Ar
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bewertung Gebäude
Kapitalisierter Reinertrag Fläche*5,82 € (fiktiver Mietpreis)

Abschlag Mietniveau 10%
12 Monate
abzgl. Bewirtschaftungskosten 25%
Ergebnis Reinertrag
Kapitalisierungsfaktor 17,88 (fiktiver Kapitalisierungsfaktor in Abhängigkeit vom Baujahr des Gebäudes und Liegenschaftszins)
Gesamt

Grund und Boden abgegrenzt von der Hoffläche
Bodenrichtwert Aussenbereich (ca 100-140 € m² NRW Ballungsgebiet)
Fläche
Umrechnungskoefizient 0,74
Abzinsungsfaktor 0,5529
Bemessungsgrundlage Grund + Boden (Grundvermögen) = (Bodenrichtwert*Fläche*Umrechnungskoeffizient*Abzinsungsfaktor)
Grundsteuerwert Gebäude + Grund und Boden = Gesamt Gebäude + Bemessungsgrundlage Grund und Boden

Grundsteuer B Wohnhaus Bemmessungsgrundlage *0,31..%.(Promille)* Hebesatz ( Hebesatz der Gemeinde)
Grundsteuer B Wohnhaus Bemmessungsgrundlage *0,31..%.(Promille)* Hebesatz = Grundsteuerwert Gebäude+Grund und Boden * 0,31..% (Promillle)*Hebesatz Gemeinde
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Re: Grundsteuerreform Bayern Wohngebäude Umgriff galant kodi

Beitragvon Terreblanche » Sa Aug 20, 2022 14:54

Hab mich jetzt mal eingeloggt iM ELSTER und das angesehen. D
Das ist ja extrem diffiziel und vermutlich auch mit negativen Auswirkungen, wenn man irgendwo etwas verkehrt macht.

Weiß jemand, was der Steuerberater dafür nimmt, wenn man es ihn machen lässt ?
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