Entweder nach dem blauen Nummernschild suchen , da scheinbar nicht nach grüner oder Schwarzer Nummerschild gesucht hast ! ODER einer macht sich die Mühe für dich , du fa.l. So..e .
Hallo, ein Landwirt im steuerrechtlichen Sinn kann einen Traktor auch auf schwarzer Nummer zulassen, wenn er ihn auch gewerblich oder privat zum Hausbau usw. im Bekanntenkreis und nicht nur innerhalb seines lof Betriebes fahren will. Dann ( und nur dann) kriegt der Anhänger das grüne Folgekennzeichen des auf schwarzer Nummer zugelassenen Traktors. Der Anhänger darf dann aber auch nur innerhalb eines lof Betriebes laufen. Soll der Anhänger ebenfalls nicht-lof eingesetzt werden, muss er zugelassen werden. Wenn jedoch die lof-Voraussetzung zu Erteilung einer grünen Nummer für den Traktor nicht erfüllt sind und daher die Zulassung auf schwarz erfolgen muss, erfüllt der Anhänger die Voraussetzung für ein grünes Folgekennzeichen gleich zweimal nicht. Der Anhänger muss dann separat zugelassen und versteuert werden. Es hilft auch nichts, einen Anhänger einem Landwirt zu schenken und dann "Zurückzuleihen", das K.O.Kriterium ist ja der lof Zweck. Das war sinngemäß mal die Auskunft eines Versicherungsmaklers. MFG
MF-133 hat es dir doch erklärt. Hast du den Beitrag nicht gelesen? Zulassungsfreie Anhänger sind nur bei lof Zweck erlaubt. Die Kennzeichenfarbe des Zugfahrzeugs ist egal.
Schätze er hat nur den einen Unimog, der noch ein grünes Schild hat, aber nach heutigem Stand bekommt er kein Grünes mehr(Hobbyholzer zb.). Da ist die Sache dann halt gestorben.
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
Dann soll er mal vorsichtig sein. Ein Bekannter, der den steuerbefreiten Schlepper von seinem Vater übernommen hatte, mittlerweile aber keinen lof Betrieb mehr hat, musste einige Jahre KFZ Steuer nachzahlen.
Hallo, wenn es Grundstücke oder eine BG-Betriebsnummer gibt, die früher einmal für die Steuerbefreiung ausgereicht haben, aber heute nicht mehr, handelt es sich um einen "Altfall". Falls das Zollamt das mal überprüft, erlischt von dem Tag an die Steuerbefreiung. Theoretisch können die auch Nachzahlung, ich glaube für vier Jahre, verlangen. Kommt eben drauf an, wieviel Mühe man sich dort machen will.
Jetzt aber zurück zum Problem. Anhänger mit Vmax=25 km/h sind INNERHALB eines lof Betriebes zulassungsfrei. Wer keinen lof Betrieb hat, kann legal für die eigenen Zwecke im Geltungsbereich der StVO einen zulassungsfreien Anhänger nicht bewegen.
(Es gibt noch Sonderregeln für Schausteller und Klohäuschen, aber das lassen wir mal stecken).
Das Zugfahrzeug spielt dabei gar keine Rolle. Es muss nur zum Ziehen geeignet sein.
Ob der Unimog nun eine grüne oder schwarze Nummer hat, ist egal. Der Anhänger muss zwangsläufig zum Nutzen eines lof Betriebes laufen. Dann ist er zulassungsfrei. Sonst nicht. Wo es keinen Kläger gibt, gibt es auch keinen Richter, aber wenn, dann hat man schlechte Karten.( Thema unversicherter Anhänger und Unfall.) MFG
Hänge mich hier Mal mit Ran. Unser Nachbar hat seit 15 Jahren alle seine Flächen verpachtet. Selbst hat er noch ca 5ha Wald. Wie kommt so einer an eine grüne Nummer ??
Mit 5ha Wald ist er Mitglied der Berufsgenossenschaft bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und nimmt am Warenkreislauf teil. Warum sollte er da keine "grüne Nummer erhalten". Gruß Yogi
Landwirtschaftsbetriebe , Forstwirtschaftsbetriebe und Gartenbaubetriebe die zu Erwerwerbszwecken geführt werden und Urproduktion betreiben sind alle Baurechtlich privilegiert. Nur wird es einen Forstwirt schwer fallen zu beweisen warum er ein Haus unbedingt im Wald bauen muss. Aber ein Gebäude um Maschinen oder Geräte zu lagern wird er wohl im Aussenbereich bauen dürfen. Gruß Yogi
Mich hat immer schon gewundert, dass in D. meist "land- oder forstwirtschaflich", also lof - in Ö. aber "land- und forstwirtschaftlich", also luf, geschrieben steht.
Vielleicht ist es alleine schon diese Schreibweise, dass reinen Forstwirtschaftsbetrieben in D. nicht alle Attribute eines Landwirtschaftsbetriebs zugestanden werden ...