ich habe ein dringendes Anliegen, seit Wochen & Tagen suche ich Antworten auf mein Anliegen, komme aber nicht weiter!
Ich komme aus NRW und suche verzweifelt ein Grünlandumbruchrecht für eine Wiese (1,5ha). Ich finde leider keinen Tauschpartner, der -natürlich gegen bares - eine schlechte Ecke einsäen würde und ich somit pflügen dürfte..... Oder gibt es jemand, der im Naturraum 1 ein Grünlandumbruchrecht zu verkaufen hat? --> Dann bitte Privatnachricht
Daher folgender Gedanke: Sobald ich einen Betrieb gründe, nur DIE EINE Fläche bewirtschafte und natürlich KEINEN Flächenantrag in 2014 stelle, wäre dies doch legitim, oder? In 2013 ist für diese Fläche ein Antrag mit der Codierung DGL gestellt worden....... Die Fläche liegt in keinem Naturschutzgebiet, Wasserschutzgebiet, etc......
Hat hiermit jemand Erfahrungen gemacht?
Natürlich möchte ich in 1 - 2 Jahren wieder Ackerflächenprämie drauf beantragen. Wie könnte dies klappen? Ich meine, die Kammer wird ja in Ihrem EDV System die Fläche weiterhin als Dauergrünland im System haben......Wer hat von solchen Vorhaben schonmal was gehört, wo ist aufzupassen?, ist es zum Scheitern verurteilt?, wie kan es "erfolgreich" umgesetzt werden????....
Auch bereitet mir die Agrarreform Sorgen. Angenommen ich stelle 2014 keinen Antrag, kann ich dann jemals wieder Prämie beantragen oder ist es für immer und ewig dann vorbei?
Des Weiteren lese in in der Dauergrünlandverordnmung von NRW, dass diese nur bis Ende 2013 gültig ist. Und dies genau macht mir Sorge, dass es danach noch schwieriger ist. Oder es könnte sein, dass dann - wenn die EU Gesetzte noch nicht in Kraft sind - eine kurzes Zeitfenster geben kann, umzubrechen....
Freue mich auf einen guten Austausch und bedanke mich bei allen, die mir in irgnedeiner Form weiterhelfen könnten.....
