Als ich heute übers Land fuhr sah ich einige abgeerntete Maisfelder auf denen Gülle ausgebracht wurde. Gestern fuhr in unserem Ort der Biogasler ebenfalls Gülle auf das geerntete Maisfeld und die wurde bisher auch nicht eingearbeitet. Ich vermute da kommt nächstes Jahr wieder Mais drauf.
Ist es denn von den CC Richtlinien wieder so erlaubt und gab es eine Änderung ?
Hab mal irgendwo gelesen das die Gülle ab 2012 innerhalb 4 Stunden eingearbeitet werden muß, und das Feld anschließend bestellt werden muß. Und im Herbst bis zur Sperrfrist am 01.11. generell nur auf früh gedrilltes Wintergetreide ausgebracht werden darf oder auf eine Zwischenfrucht ?
Hätte selber auch noch Gülle zum ausbringen. Aber ich fahr nur in die Wintergetreidebestände in denen bereits das Getreide aufgelaufen ist.
Wie wäre es denn, wenn heute Gülle auf den Maisacker gefahren wird, gepfügt und anschließend noch Winterweizen gedrillt wird. Die Gülle wird zwar kaum mehr aufgenommen, aber wäre das aus CC Sicht erlaubt ? Und wie ist das mit Gülle auf den Maisacker wenn 2012 nichts mehr angebaut wird ?
Standort Bayern, aber die CC Richtlinien gelten ja überall.

