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Gülleanfall und ausbringung

Alles rund um das Borstenvieh.
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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon Mineralwasser » So Nov 15, 2009 15:34

tach!

da ein stall geplant ist.. habe ich nun mal angefangen zu rechnen:

bitte um überprüfung ^^

1152 mastplätze x 2,8 Durchgänge = 3225,5 Schweine / Jahr

Ich rechne mit 1,5 m3 pro Schwein... macht gesamt 4838,4 m3

den N - gehalt setze ich mit 4 Kg pro m3 an.

macht gesamt N von 19353,6 kg.

wir bewirtschaften ca. 140 ha..

ich rechne jedoch ausbringfläche 120 ha..

macht 161,28 kg stickstoff / ha..

Soweit ich richtig informiert bin darf man max. 170 kg N bei Gülle ausbringen... wenn ich falsch liege bitte verbessert mich..

Wäre nett wenn jemand mal durchschauen könnte und mich evtl. verbessern könnte..

Vielen Dank im voraus!

gruß
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon euro » So Nov 15, 2009 15:46

Rechnung stimmt nur bedingt, liefer besser keine Gülleproben mit N über 4 ab, d.h. intensive Vorbehandlung vor Analyse nötig.
Sollte deine Gülle tatsächlich nur 4 N haben ist sie imho durch Tränkewasser oder Regen - Grundwasser verdünnt.
euro
 
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon Mineralwasser » So Nov 15, 2009 15:51

die 4 kg n sind incl. ausbringverluste..
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon euro » So Nov 15, 2009 15:57

Mineralwasser hat geschrieben:die 4 kg n sind incl. ausbringverluste..


Kein Plan wie das bei euch gehandhabt wird aber hier zählt die jährlich abzuliefernde Gülleanalyse.
Bei dem was bei uns so auf der Bg angeliefert wird schwankt Mastschweinegülle zwischen 5,5 und 7.
euro
 
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon euro » So Nov 15, 2009 19:22

schimmel hat geschrieben:....wird gem. Düngeverordnung nicht max. 70% der N - Menge als pflanzenverfügbar angerechnet...? Macht bei euch keine Behörde einen Vorcheck gem. DÜVO? Merkwürdig....

Reini

Hmm, also weder hier noch im angrenzenden RLP wird was abgerechnet.
Wär ja auch irgendwie lustig wenn N-Versauer auch noch dafür belohnt würden?
Falls das bei euch so ist dann stell mal nen Link ein, würde zugern unsere Behörde damit beglücken.
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon CarpeDiem » So Nov 15, 2009 19:34

Euro hat Recht, in RLP wird nix abgerechnet.
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon xyxy » So Nov 15, 2009 19:42

:klee:
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon euro » So Nov 15, 2009 19:56

xyxy hat geschrieben:http://www.lwk-niedersachsen.de
-Pflanze-Düngung-Düngeverordnung-Richtwerte... usw.


Bei so ner schlampigen Verlinkung würd ich lieber garnix verlinken :roll:
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon Zement » Mo Nov 16, 2009 10:24

Ja die werden abgezogen .
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon euro » Mo Nov 16, 2009 11:16

Zement hat geschrieben:Ja die werden abgezogen .


Irgendwo muss das doch wohl veröffentlicht worden sein, stell mal nen korrekten Link rein.
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon euro » Mo Nov 16, 2009 14:39

Komisch, der Link funzt nur korrekt mit dem Exploder, mit Feuerfurz landet man auf der Lwk-Startseite?
Hab ich da was nicht upgedatet?
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon euro » Mo Nov 16, 2009 21:48

schimmel hat geschrieben:....also ich komm direkt dorthin...
Wichtiger ist aber der Inhalt...was sagst du dazu Euro?


Naja, wenn ich den Vorteil den ihr da habt kapitalisiere dann müsste unser Diesel eigentlich gratis sein, um das auszugleichen. :(
Ihr spart Lagerraum, N-Dünger, braucht weniger Fläche, die 170N zählen nur für tierisch und nicht für organisch (wie bei uns).
Inwiefern diese Auslegung des Reglements überhaupt mit der EU-Richtlinie kompatibel ist vermag ich nicht zu beurteilen.
euro
 
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon Mineralwasser » Do Dez 24, 2009 14:57

hab mich im gelben heft wohl etwas verguckt.

nach düv fällt pro mastplatz 1,5 m3 an.

macht dann knapp 1000 m3 im jahr..

also hat sich aufjedenfall erledigt..

ich mein ne tausender grube :D

man fährt schließlich zweimal im Jahr =)
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon ferkel325 » Fr Dez 25, 2009 8:35

Das fällt dir jetzt erst auf? Habe nie alles geloesen, darum bin ich davon ausgegangen, dass es schon jemanden aufgefallen ist, haben doch so viele Experten hier. :wink:
Je nach Fütterung kann es noch Unterschiede geben. Bin mir nicht ganz sicher, aber:
Trockenfütterung:1,2qm/Platz
Breiautomaten: 1,4qm/Platz
Flüssigfütterung: 1,6qm/Platz

Und als Faustzahl nimmt man 1,5qm/ Platz

Schöne Feiertage
ferkel325
 
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Re: Gülleanfall und ausbringung

Beitragvon elchtestversagt » So Dez 27, 2009 18:50

Wie gesagt; das kommt auf die Fütterungsart an; wie welcher Landkreis was annerkennt usw. usv.
Dazu noch RAM-Futter oder nicht...
Aber du wirst niemals; ich wiederhole niemals bei richtig eingestellter Fütterung und nicht-leckenden Tränken diese Mengen erreichen.
Bei Breiautomaten bekommst du höchstens 0,9qm3/ Platz; bei Flüssigfütterung 1,2qm3/Platz und Jahr zusammen.
Leider wird in den Anträgen mit anderen Einheiten grechnet.
Lagerungs und Ausbringverluste werden hier nicht mehr angerechnet lt. §5 Nährstoffvergleich gem. Düngeverordnung.
Es werden nur Ausbringverluste angerechnet bei Abgabe der Gülle.
Du kannst so ungefähr mit 50 ha Nachweisfläche je 1000 Mastplätze rechnen ( RAM).
Egal; wieviel anfällt.
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