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Gülleverteiler noch erlaubt?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon sirquickly1977 » So Mai 15, 2016 13:32

Servus Leute,


da ja aktuell einige Gülleverteiler verboten wurden, wollte ich Euch mal fragen meine beiden Fässer ( Verteiler ) noch erlaubt sind.
4477540_3.jpg
Eisele
4477540_3.jpg (50.64 KiB) 2306-mal betrachtet

IMG_6046.JPG
Marchner
IMG_6046.JPG (64.29 KiB) 2306-mal betrachtet


Gruß sirquickly1977
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon "schwabe" » So Mai 15, 2016 13:55

Nein keiner von beiden ist erlaubt, da beide nach oben abstrahlen !
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon sirquickly1977 » So Mai 15, 2016 14:00

Sicher?

Strahlt der der vom Marchner Fass nicht nach unten ?
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon Hans Söllner » So Mai 15, 2016 14:10

Wenn du soein Fass hast, solltest du es doch am besten Wissen ob es nach oben oder nach unten abstrahlt! So wie es auf dem Bild aussieht geht der Güllestrahl jedenfalls nach oben.
Adressen Gebrauchtteile: http://www.landtreff.de/post1288536.html#p1288536
Weil wir uns von technischen Spielereien blenden lassen, vergessen wir die Augen aufzumachen um zu erkennen dass sich Technik rechnen muss!

https://www.youtube.com/@KanalPaterPio
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon Hessen-Sibirier » So Mai 15, 2016 14:15

Der vom Eisele Faß ist definitiv verboten. Der andere eigentlich auch, daß liegt aber im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes.

Die DÜV sagt dazu:
Geräte zur Düngerausbringung müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Folgende Geräte erfüllen diese Anforderung nicht:
· Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
· Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
· zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
· Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle,
· Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle.
Diese Geräte sind ab dem 1. Januar 2010 verboten (bei Inbetriebnahme vor dem 14.Januar 2006 dürfen sie bis zum 31.12.2015 genutzt werden).


Hier hat sich ein Kollege solch einen Verteiler quasi amtlich absegnen lassen, allerdings nur bis 2020.
Begründung: Die Gülle wird unmittelbar nach dem Abstrahlen durch das Prallblech nach unten gelenkt.
In NRW sehen die zuständigen Ämter das wohl anders.
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon "schwabe" » So Mai 15, 2016 14:33

So wie das prallblech angeschraubt ist strahlt es nach oben !

Aber wo ist das Problem - montierst halt einfach ein Schwanenhals an das Fass dann darfst damit ausbringen bis 2020 !
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon GüldnerG50 » So Mai 15, 2016 16:13

Hallo.

Der Ausgang an dem Fass ist ne Steilvorlage für nen Möscha... Ich hab ja nicht den Durchblick bei sowas, aber als mein Onkel und der Nachabr auf´s Getreide Gülle gefahren haben (Möscha-Schwanenhals) hat der Möscha den Dreck auf den Boden gebracht und der Schwanenhals hat das Blattwerk lackiert....

Grüße
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon S 450 » So Mai 15, 2016 16:28

@ GüldnerG50:
Da hast du absolut Recht. Beim Möscha sieht man die Gülle praktisch nicht! Ich hab am Dienstag gülle gefahren, dann hats 5 Liter geregnet und am Mi ist mein Bruder durchs Feld gelaufen.... Feldnachbar hat eine Woche früher gefahren, Gülle hat man viel deutlicher auf der Pflanze gesehen. Möscha gibts oft auf ebay.. Meiner hat 375€ gekostet. Ich ärger mich das ich bis letzten Herbst gewartet hab.
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon sirquickly1977 » So Mai 15, 2016 16:58

So, hab nochmal ein bisschen gegoogelt.
Beim Schleuderfass heißt es:

-Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler für unverdünnte Gülle

Da ich meine Gülle sowieso immer verdünne, müsste es für mich erlaubt sein, oder?
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon geierwalli » Di Mai 24, 2016 10:33

sirquickly1977 hat geschrieben:So, hab nochmal ein bisschen gegoogelt.
Beim Schleuderfass heißt es:

-Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler für unverdünnte Gülle

Da ich meine Gülle sowieso immer verdünne, müsste es für mich erlaubt sein, oder?


Ist eigentlich der Seitenstrahlverteiler noch erlaubt?
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon sirquickly1977 » Di Mai 24, 2016 10:55

Was ist ein Seitenstrahlverteiler?
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon geierwalli » Di Mai 24, 2016 11:05

sirquickly1977 hat geschrieben:Was ist ein Seitenstrahlverteiler?



Eine Rohr das anstelle eines Pralltellers links oder rechts die Gülle Verteilt optimal bei Hanglagen.
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon sirquickly1977 » Di Mai 24, 2016 11:59

Noch nie gesehen sowas.
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon IHC1056 » Di Mai 24, 2016 14:28

Ich würde auch den möscha empfehlen! Das andere verteilerzeugs lackiert dir echt jeden pflanzenbestand. Beim möscha siehst du teilweise echt nicht, wo du schon gefahren bist. Die querverteilung ist hervorragend!
IHC 1056XL+ 856XL+ 833. Wo Feuer ist, da ist auch Rauch!
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Re: Gülleverteiler noch erlaubt?

Beitragvon Ferengi » Di Mai 24, 2016 16:36

Lackieren, das trifft es.
Hab hier im Frühjahr einen mittem Schwanenhals im Grünland gesehen....
Das geht wirklich nur wenns dabei regnet und viel Regen nachkommt.
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