allgaier81 hat geschrieben:Moin, das bleibt aber illegal und ist nicht versichert. Als Fahrer ist man dafür verantwortlich.
Ganz genau.
Oder sollen die Sitzplätze bei der Zulassung des Anhängers eingetragen werden? Dafür benötigt man sicherlich ein Gutachten vom TÜV das die Maßnahmen (Geländer, Gurte) entsprechend den aktuellen Vorgaben konstruiert sind. Ich würde es lassen.
So eine Eintragung ist nicht möglich, wenn dann gibt es nur eine zweckgebundene Genehmigung für z.B. Karnevalswagen, Feldfahrten und dergleichen. Einzelne gewerbliche Anbieter von Planwagenfahrten mögen eine entsprechende Genehmigung haben.
Allgemein zulässig ist nur die Beförderung von lw. Arbeitskräften zum Einsatzort und zurück. Ein größerer Erdbeerbetrieb hat sich extra dafür einen Anhänger bauen lassen. Was da in den Papieren steht weiß ich nicht, ist jedenfalls abgenommen. Aber Kaffeefahrten darf er damit nicht bedienen.
