Hat jemand Erfahrung, wer bezahlt wenn auf dem Grundstück der Hauptabsperrschieber undicht ist? Wer zahlt, Versorger oder Grundstückseigentümer?
Es gibt keinen vorhergehenden Absperrschieber
Aktuelle Zeit: Mo Mai 19, 2025 8:34
240236 hat geschrieben:Bei uns ist der Wasserversorger der Eigentümer inklusive der Leitung bis zu Wasseruhr. Die Wasseruhr gehört auch noch dem Wasserversorger
bauer hans hat geschrieben:Bis einschliesslich Wasseruhr gehört dem Versorger,allerdings wurde mir als Verbraucher der Austausch des defekten Schiebers im Keller berechnet.
Fiat 45-66 hat geschrieben:bauer hans hat geschrieben:Bis einschliesslich Wasseruhr gehört dem Versorger,allerdings wurde mir als Verbraucher der Austausch des defekten Schiebers im Keller berechnet.
Weil der Zählerbügel schon dir gehört den hat sicher dein Heizungsbauer montiert und der Wasserversorger nur den Zähler.
Sollte aber an der Leitung zum Haus oder der Schieber vor dem Haus defekt sein musst du nicht zahlen.
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