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Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon JohnDeere3040 » Di Feb 18, 2025 18:31

Hat jemand Erfahrung, wer bezahlt wenn auf dem Grundstück der Hauptabsperrschieber undicht ist? Wer zahlt, Versorger oder Grundstückseigentümer?
Es gibt keinen vorhergehenden Absperrschieber
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon 240236 » Di Feb 18, 2025 18:41

Bei uns ist der Wasserversorger der Eigentümer inklusive der Leitung bis zu Wasseruhr. Die Wasseruhr gehört auch noch dem Wasserversorger
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon Gazelle » Di Feb 18, 2025 18:43

.
Um welchen "Schieber" handelt es sich ?

1) Abwasser ?

2) Leitungswasser vom örtlichen Wasserversorger ?

2a) Zwischen Wasseruhr und PE-Verlorgungsleitung ?
2b) Zwischen Wasseruhr und Hausinstallation ?
2c) Straßenschieber ? (Also der zwischen Hauptleitung und Grundstückabzweig)

3) Brauchwasser (Grauwasser) ?

Fragen über Fragen.


.
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon JohnDeere3040 » Di Feb 18, 2025 18:59

@Gazelle: Es geht um den Strassenschieber 2c der sitzt aber nicht auf der strasse sondern auf privatgrund
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon Gazelle » Di Feb 18, 2025 19:08

.
Also, in Deutschland liegen in den Straßen die Hauptwasserleitungen der Wasserversorger.

Von den Hauptleitungen zweigen die Stichleitungen zu den Grundstücks(verbrauchern) ab.
Diese Abzweige werden i.d.R. mit Anbohrschellen hergestellt.
Bei gößeren Objekten logischerweise mit Abzweigstücken.

An der Abzweigstelle sitzt IMMER ein Absteller.

Also erstmal die Straße genau anschauen.

Aber wenn wir über das Rohrstück zwischen Straßenleitung und Wasseruhr reden, ist IMMER der Versorger zuständig,
egal wo sich die Armatur befindet.

.
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon langholzbauer » Di Feb 18, 2025 19:27

240236 hat geschrieben:Bei uns ist der Wasserversorger der Eigentümer inklusive der Leitung bis zu Wasseruhr. Die Wasseruhr gehört auch noch dem Wasserversorger

Das ist die erschöpfende Antwort der allg. dt Wasserversorgung.
Alles bis zum Abgang des verplompten Ausgangshahnes der Wasseruhr gehört dem Wasserversorger.
Haftung dafür kann nur bei mutwiliger oder fahrlässiger Beschädigung auf andere übertragen werden.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon JohnDeere3040 » Di Feb 18, 2025 19:31

Die Leitung gehört dem Wasserversorger bis zum Zähler aber wer zahlt wenn dort etwas kaputt ist, bei Neubauten wird alles auf dem Grundstück auf den Verbraucher umgelegt bei uns daher die Frage nach der Abgrenzung wer an welcher Stelle zahlen muss
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon bauer hans » Di Feb 18, 2025 19:34

Bis einschliesslich Wasseruhr gehört dem Versorger,allerdings wurde mir als Verbraucher der Austausch des defekten Schiebers im Keller berechnet.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon Fiat 45-66 » Di Feb 18, 2025 20:14

bauer hans hat geschrieben:Bis einschliesslich Wasseruhr gehört dem Versorger,allerdings wurde mir als Verbraucher der Austausch des defekten Schiebers im Keller berechnet.


Weil der Zählerbügel schon dir gehört den hat sicher dein Heizungsbauer montiert und der Wasserversorger nur den Zähler.

Sollte aber an der Leitung zum Haus oder der Schieber vor dem Haus defekt sein musst du nicht zahlen.
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon JohnDeere3040 » Di Feb 18, 2025 20:23

Unser Versorger behauptet er beauftragt seinen befreundeten Tiefbauer und wir sollen das zahlen, ebenso Teile und Arbeitszeit für die Reparatur
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon Stoapfälzer » Di Feb 18, 2025 20:40

Fiat 45-66 hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:Bis einschliesslich Wasseruhr gehört dem Versorger,allerdings wurde mir als Verbraucher der Austausch des defekten Schiebers im Keller berechnet.


Weil der Zählerbügel schon dir gehört den hat sicher dein Heizungsbauer montiert und der Wasserversorger nur den Zähler.

Sollte aber an der Leitung zum Haus oder der Schieber vor dem Haus defekt sein musst du nicht zahlen.



Leider ein Irrglaube.
Ab dem Schieber zum Grundstück bis incl Wasseruhr gehört es zwar dem Versorger und auch nur dieser bzw sein Beauftragter darf daran arbeiten aber bei einem Defekt nach dem Schieber zahlt der Hauseigentümer für den Schaden.
Hatte mein Cousin letztes Jahr. Rohrbruch 3 Meter vorm Haus unter der asphaltiertem Hoffläche. Das hat ihm dann satte 9000€ gekostet incl Entsorgung Asphalt und dem Aushub des 3 mal 3 Meter Loches. Das ganze dann mit Sand und Schotter verfüllt profisorisch mit Pflaster zu gelegt und später wieder asphaltiert.
Zum Glück hate er eine Wohngebäudeversicherung die dafür zuständig war und es blieb bei 500€ Selbstbeteiligung. :regen:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon Schwabenjung26 » Mi Feb 19, 2025 9:41

Das Zauberwort heißt Satzung!
Dein Wasserversorger hat irgendwo eine Satzung rumliegen die solche Sachen genau regelt.
Ist von Versorger zu Versorger unterschiedlich.
Die Satzung muss dann noch öffentlich sein. Ich rate dazu die entsprechende Homepage anzuschauen.
Zu 95%:
Absperrorgane im Haus (Wasserzählerbügel mit beidseitigem Absperrorgan): Grundstückseigentümer.
Wasserleitung auf Privatgrundstück: Grundstückseigentümer.
Wasserleitung im öffentlichen Bereich: Wasserversorger.
Wasserzähler: Wasserversorger weil hoheitlich.
Älbler, zwecks Überblick
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon 240236 » Mi Feb 19, 2025 10:22

Da hat es mal ein Urteil gegeben. Instandhaltung muß alles nach dem Hauptabzweigschieber der Grundstückseigentümer bezahlen. Ausführen, darf es aber nur ein Zertifizierter Betrieb, wegen Verkeimung. So in etwa war das Urteil, kann man sicher im Inet finden.
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon Schwabenjung26 » Mi Feb 19, 2025 11:33

Nein.
Je nach Satzung!!!
De ist dann rechtskonform!
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Re: Haftung Hauptabsperrschieber Wasser

Beitragvon JohnDeere3040 » Mi Feb 19, 2025 11:42

Gibt es eine Definition für den hauptabsperrschieber? An der Leitung hängt noch ein weiteres Haus an anderer Stelle und es gibt nur eine vorhergehende absperrmöglichkeit vor dem anderen Haus
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