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Hänger zulassen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Hänger zulassen

Beitragvon Bruce » Fr Jan 12, 2007 8:46

Der freundliche Herr vom Finanzamt gibt mir keine grüne Nummer. Da hilft auch alles jammern und betteln nicht. Kein Grund, keine grüne Nummer. Egal. Also läuft er auf eine schwarzen Nummer.

Ich möchte mir einen Hänger zulegen. Den muss ich laut den verschiedenen Beiträgen auch zulassen. Das heißt wahrscheinlich,
1. TÜV
2. Versichern
3. Steuern

Stimmt das so? Und wenn ja - wer von EUch weiß was das etwa kostet. Der Hänger soll max. 3.5t haben un kein Kipper sein...

Wer kann mir da helfen.

Danke im Voraus.
Bruce
 
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Beitragvon MF-133 » Fr Jan 12, 2007 9:50

Gibt es einen Bauern der Dir wohlgesonnen ist?
Dann schenke dem den Hänger und leihe ihn dann aus. Der darf ihn nämlich unzugelassen besitzen und benutzen. Der Hänger erhält dann ein Wiederholungskennzeichen von dessen Schlepper.
Du darfst damit mit deinem Schlepper legal unterwegs sein, um la-wi Transporte durchzuführen (offiziell nur für den Bauern, glaub ich).
Ansonsten besteuern und versichern, gewichtsabhängig. Hierzu ein Tipp: Den Hänger ablasten (auf 1,5 to oder so, auch wenn er 3 to GG haben könnte, Holz ist ja nicht so schwer) und auf Saisonkennzeichen zulassen, dann sparst Du Geld.

Wegen der grünen Nummer: Informiere Dich GENAU, wie es Dein Finazamtsmensch haben will. Es gibt nämlich folgendes Schlupfloch: Eine Pachtfläche beschaffen, die groß genug ist fürs Finanzamt und zu klein für die Berufsgenossenschaft. Die Pacht kann, wenn man entsprechend verhandelt, geringer sein als Schleppersteuer und Anhängerkosten.
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Beitragvon Bruce » Fr Jan 12, 2007 17:32

Das mit dem Bauern kann ich versuchen.

Wenn es nicht klappt, braucht man für den Hänger einen Brief oder eine Betriebserlaubnis oder was - und wenn es das nicht gibt, wo bekommt man so etwas her?

Mein Finanzamt und ich haben eine langwierige Diskussion hinter uns. Fazit: Du verdienst Geld damit - grüne Nummer. Du machst es nur für Dich: Keine grüne Nummer :(...
Bruce
 
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Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 12, 2007 18:54

Das mit dem grüne Nummer Ja/Nein hat nichts mit Geld verdienen zu tun. Es geht rein darum ob du landwirtschaft/oder forstwirtschaftliche Zwecke ausübst. Und bei einmal im Jahr Holz lesen wird oft halt leider noch kein forstwirtschaftlicher Gedanke angenommen und so gibt es keine grüne Nummer. Das mit dem Bauern kannst vergessen. Schließlich ist bekannt warum du ne zugmaschiene mit schwarzem Kennzeichen hast. Du kannst davon ausgehen dass die Polizei auf jedenfall prüft und dokumentiert was du denn gemacht hast. Und zuständige Stelle für das Strafverfahren ist da auch wieder das Finanzamt und somit kommt dort wieder alles auf....und dann kannst wahrscheinlich mit keiner Milde rechnen...leider.
Das dem Zulassen ist so dass du nen Brief brauchst. den bekommst du über die Zulassungsstelle. Dazu nimmst du die Betriebeserlaubnis....die du übrigens für zulassungsfreie anhänger auch brauchst und immer mitführen müsstest. Macht aber fast keiner...wäre aber mit Bußgeld belegt.
Dann lässt du den Anhänger bei der Zulassungsstelle zu. Musst halt alle 2 jahre tüv machen. Da muss dann am Hänger alles passen. Und dieser darf nicht verändert sein. Also von wegen schnell mal aus nem Ladewagen nen Kipper basteln usw. Typ verändert bedeutet Betriebserlaubnis erloschen...brauchst durch TÜV ne neue und das kostet. Wenn nichts verändert wurde kannst du über den Hersteller, jeder Anhänger müsste Typenschild tragen, ne neue anfordern.

Gruß
Forstjunior
 
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Beitragvon MF-133 » Fr Jan 12, 2007 20:41

Was User "Forstjunior" schreibt, hört sich an, als ob er so etwas schon mal ertragen musste- Mein Beileid. Vielleicht besteht die Möglichkeit, mehr darüber zu erfahren?
Nun aber nochmals kurz zum Problem:
Man darf DEFINITIV mit einem auf schwarze Nummer zugelassenen Schlepper zulassungsfreie Anhänger mit 25 km/h ziehen. ABER dieser Anhänger MUSS einem Bauern gehören und auch dessen Wiederholungskennzeichen tragen. Wie weit die Benutzung gehen darf? Natürlich nur land-und forstwirtschaftliche Zwecke und -vermutlich- im Rahmen des Betriebes zu dem der Anhänger gehört. Aber wer kann und will das bei einer Fuhre Holz nachweisen? MFG
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Beitragvon Rudolf Diesel » Fr Jan 12, 2007 20:57

Im Zweifelsfall (Sherriffs dabei) musst Du Dein Holz, Kies ,...
beim LW Deines Vertrauens abkippen. Ist mir leider schon passiert. Habe auch schwarze Nummer. Mein Kumpel, mit dessen Nummer ich fahre, hat mitgespielt. Später habe ich meinen Sand halt nochmal aufgeladen(für 200m) und Heim gefahren.
Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt!!
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Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 12, 2007 21:50

klar darf man zulassungsfreie anhänger hinter zugelassenen fahrzeugen führen. nur du brauchst nicht zu glauben dass die cops nicht checken was gespielt wird. man darf auch nicht immer daran denken was letztlich dann vom gericht rauskommt. es reicht schon wen du den ärger mit der anzeige hast...und dann wirst du das augenmerk auf dich für die nächste zeit haben...
also lieber die paar euro für die papiere ausgeben, lohnt sich auf dauer und erspaart ärger.
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Beitragvon Bruce » Fr Jan 12, 2007 23:00

Das hilft schon mal. Vielen Dank.

Also den Hänger den ich habe hat keine "Betriebserlaubnis". Er hat nen Bauern gehört und der hat ihn wegwerfen wollen. Ist ein Seibt. Gibt es die noch?

Wo bekommt man so eine Erlaubnis? Ich bin lieber legal als mit all dem anderen Einschränkungen...
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Beitragvon Forstjunior » Fr Jan 12, 2007 23:08

schau erstmal ob sich noch ein Typenschild irgendwo befindet. Oftmals zwar überlackiert aber dennoch vorhanden. Befindet sich in der Regel vorne an der Deichsel...
Denke dass es die firma vielleicht nicht mehr gibt..dann musste beim kba eine Anfrage machen....die helfen weiter
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Beitragvon KarlGustav » Sa Jan 13, 2007 0:14

forstjunior schrieb:
Das mit dem grüne Nummer Ja/Nein hat nichts mit Geld verdienen zu tun. Es geht rein darum ob du landwirtschaft/oder forstwirtschaftliche Zwecke ausübst.


Und was sind land- oder forstwirtschaftliche Zwecke? Was tust Du denn im Grunde genommen, wenn Du Land- oder Forstwirtschaft betreibst? Kein Geld verdienen? Tust Du das nur aus Jux und Dollerei und weil's Land- und Forstwirtschaft heisst?

Es geht bei der grünen Nummer darum, dass der Staat Dir die Zulassung und somit die Steuer erspart. Dafür erwartet der Staat von Dir, dass Du mit Hilfe dieses Anhängers im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft Produkte erzeugst und dem Markt zuführst. Letztendlich also Geld damit verdienst.
Dafür gibts die grüne Nummer.

Hast Du z.B. nur zum Hobby ein paar Pferde und lässt die auf zwei oder drei Hektar Wiesen grasen, darf Dir das Finanzamt dafür nicht die grüne Nummer zugestehen, selbst wenn die Fläche grundsätzlich dafür ausreichen würde. Der ein oder andere Finanzbeamte mag da tolerant sein - rechtens ist es jedenfalls nicht.

Aus diesen Gründen hat Bruce Recht mit dem was er sagt.

Mein Finanzamt und ich haben eine langwierige Diskussion hinter uns. Fazit: Du verdienst Geld damit - grüne Nummer. Du machst es nur für Dich: Keine grüne Nummer


Gruss

Karl
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Beitragvon Kurt M » Sa Jan 13, 2007 1:19

KarlGustav hat geschrieben:...
Es geht bei der grünen Nummer darum, dass der Staat Dir die Zulassung und somit die Steuer erspart. Dafür erwartet der Staat von Dir, dass Du mit Hilfe dieses Anhängers im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft Produkte erzeugst und dem Markt zuführst. Letztendlich also Geld damit verdienst.
Dafür gibts die grüne Nummer....


das kann ich nicht bestätigen.
Für meine 0,9ha Wald, wo ich ein wenig Holz zum Heizen herausschneide, musste ich mich zwangsweise bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Diese Anmeldung reichte für die grüne Nummer.
Irgendeine Absicht zur Gewinnerwirtschaftung hat niemand von mir erwartet.
Kurt M
 
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Beitragvon Forstjunior » Sa Jan 13, 2007 10:32

Genau so hab ich das auch schon oben geschrieben. Es geht nicht darum ob man gewinne oder verluste erziehlt. Es geht darum dass ein land- oder forstwirtschaftlicher zweck erfüllt ist.
Wenn jemand privat holz aus einem fremden wald holt ist das kein forstwirtschaftlicher zweck. Weil es geht bei dem lediglich darum das gekauft Gut zu transportieren. Wenn er es von einer Spedition machen lassen würde könnte die dafür auf den Sattelzug auch keine grüne Nummer schrauben nur weil es mit holz zu tun hat.
Aber wenn jemand einen eigenen Wald hat dann ist der zweck dabei der dass er seinen wald pflegt. Das da auch holz zum aptransportieren anfällt ist klar. Also hat er den forstwirtschaftlichen zweck. man sollte sich nicht auf das Wort wirtschaftliche=gewinn/verlust versteifen. Es bedeutet in diesem Fall das man im Forst immer wieder tätigkeiten ausübt um den Bestand zu pflegen ect. Deshalb haben die ganzen profiholzer hier im forum auch schwarze nummern. Frag da mal den Lkw-Stefan warum er an seinem unimog keine grüne nummer fährt.


grüße
Forstjunior
 
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Beitragvon kruemel » Sa Jan 13, 2007 12:34

Eine grüne Nummer gibt es nur bei "lof Zwecke" das Bedeutet:

1. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Obstbau, Tierzucht usw.
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich Winterdíenst.
3. Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe unter Landwirten.
4. Land- oder Fortschwirtschaftliche Lohnunternehmen

Es erhalten nur Anhänger mit einer bbh von nicht mehr als 25 km/h, die in Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden und nur für lof Zwecke genutzt werden.

Also brauchst du eine Schwarze Nummer
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Beitragvon 4wheeler » Fr Jan 19, 2007 17:35

Hab auch noch eine Frage zum grünen Nummer Thema;

Ist es Legal mit einem PKW einen entsprechenden Anhänger mit grünem Kennzeichen für LuF Zwecke zu ziehen?
Wäre schön wenn mir jemand eine Antwort dazu geben könnte :id
Gruß
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Beitragvon countryman » Fr Jan 19, 2007 17:57

ja, ist legal, praktiziere ich so mit 2 PKW-Anhängern.
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