JueLue hat geschrieben:Darf ich das jetzt nicht, wenn in den Fugen der Pflasterflächen Pflanzen sind?
Doch..., aber:
JueLue hat geschrieben:Bzw. muss ich Stellen im Pflaster mit Unkraut bei der Reinigung aussparen?
Die Stellen nicht, aber die Pflanzen.
Du darfst den Stein reinigen. Von abgestorbenen organischen oder generell anorganischen Verunreinigungen.
Lebende Organismen dürfen dadurch allerdings nicht beeinträchtigt werden.
Sobald Du also eine einzige Moosspore "erwischt", ist der Steinreiniger als Pflanzenschutzmittel verwendet worden und seine Verwendung damit an dieser Stelle unzulässig.
Handlungshinweis: Bewachsene Fugen abkleben; höher wachsende Pflanzen in Wuchshüllen einschlagen und diese mit Panzertape abdichten.
Nur so ist eine gesetzeskonforme Verwendung von Steinreiniger gewährleistet.
Und an alle, die jetzt lachen: Dieser Beitrag ist KEIN Witz ...obwohl er durchaus eine Spur von Ironie enthält
Wer noch etwas weiterspinnen möchte, kann sich mal vorstellen was ist, wenn auf Terrassenplatten Algen vorhanden sind...
Der Gesetzgeber verbietet es, diese Algen chemisch zu bekämpfen. Warum darf dann ein Produkt wie "Grünbelagentferner" überhaupt verkauft werden??
Richtig geraten. Dies Produkte sind lediglich für die Anwendung an Fassaden/Mauern zugelassen, da diese rechtlich gesehen keine "befestigten Flächen" darstellen. (Auch wenn auf der Packung was anderes draufsteht...)
Ob ich einen m² Mauer oder Terrasse behandle, macht für die Umwelt keinen Unterschied. Für den §-Jongleur allerdings schon. So ist das eben in good old Germany...
Ganz Clevere stellen, während sie Ihre Einfahrt mit 30%iger Glyphosatlösung behandeln, eine Flasche Grünbelagentferner daneben. Denn der Rest der Welt ist ja nur doof.....
Im Ernst.
Erlaubt ist lediglich:
- Mechanisch (zupfen, abmähen, wegbürsten)
- Thermisch (Gasbrenner, Heißwasser, Heißschaum)
Sonst ABSOLUT NICHTS!!!
Dass die erlaubten Methoden absolut unwirksam, sondern eher kontraproduktiv sind, steht nicht zur Debatte.
Durch Vernichtung/Beschädigung der oberirdischen Pflanzenteile entsteht lediglich ein Wundreiz, der das Nachwachsen extrem beschleunigt.
Die einzig einigermaßen dauerhafte und gleichzeitig legale Methode besteht darin, den Belag fest auszufugen und damit möglichst lebensfeinliche Bedingungen zu schaffen.
Das geht aber nur selten nachträglich aufgrund der oft zu geringen Fugenbreite.