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Hausschlachtung

Alles rund um das Borstenvieh.
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Hausschlachtung

Beitragvon Kapsdorferin » Mi Jan 07, 2009 17:34

Hallo, kann mir vielleicht jemand sagen wieviele Schweine (Hausschlachtung) man im jahr machen darf? Wir haben letztes Jahr zwei Schweine geschlachtet, wollten aber diesen Jahr ein paar mehr schlachten und verwursten.
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Beitragvon hans g » Mi Jan 07, 2009 18:13

mein einer nachbar macht so zwanzig,schätze ich--läuft alles unter hausschlachtung.
hans g
 
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Beitragvon ChrisB » Mi Jan 07, 2009 18:36

Hallo,
ich würde bei der Fleischbeschau die Namen und Ort der Käufer der Schweine (Endprodukt) angeben :wink: , natürlich nach Rücksprache mit den Käufern.
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Beitragvon Hauke schidt » Mi Jan 07, 2009 18:52

Moin,

willst Du das Fleisch privat für die eigene familie verwerten oder gewerblich verkaufen?

Grüsse
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Beitragvon Kapsdorferin » Mi Jan 07, 2009 19:05

Wir wollen das Fleisch für unsere Familien, sprich jeder will was davon haben. Und so einige Freunde sollen auch versorgt werden.
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Beitragvon Hauke schidt » Mi Jan 07, 2009 19:38

Tach nochmal,

da würde ich an Deiner Stelle mal direkt beim zuständigen Amt (VetAmt) anfragen. Familien und Freunde gehören nicht unbedingt zun eigenen Haushalt und daher können die Auflagen in Sachen Schlachten schon anders sein, als wenn Du nur für Deine Familie die im Haus lebt schlachten willst.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon Henner » Mi Jan 07, 2009 21:22

Bei uns hier spielt es keine Rolle wie viele man in der Hausschlachtung verwertet.Hauptsache Bestandsregister ist in Ordnung und Fleischbeschau ist gemacht.
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Beitragvon DanielS. » Do Jan 08, 2009 20:20

Hallo zusammen,

ganz so einfach ist das nicht! Bei der Hausschlachtung gibt es Grenzen wieviel Tiere auf dem eigenen Hof geschlachtet werden dürfen. Das richtet sich nach den sog. "Großvieheinheiten". Ab einer gewissen Menge wird dir u.U. eine gewerbliche tätigkeit unterstellt, was nicht nur von den reinen "Umgebungsvariablen" empfindliche Geldstrafen nach sich zieht sondern auch noch Ärger mit dem Fiskus. Aber mach Dir keine Sorgen, mit 3 Schweinen im Jahr brauchst Du nichts zu befürchten.
Allerdings eins ist ganz extrem Wichtig, ob das Fleisch weitergegeben wird oder nicht: KEINE SCHWEINESCHLACHTUNG OHNE FLEISCHBESCHAU!!!

Was das weitergeben angeht, sag dem Fleischbeschauer er soll an die entsprechenden Fleischstücke seine Stempel draufhauen und alles sieht gut aus. Wenn er es nicht machen will, sag ihm Du würdest das beim zuständigen Vetamt melden und Du hast ruckzuck alles gestempelt. Ist nämlich ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Fleischbeschau dem nur die wenigsten ohne entsprechenden Nachdruck nachgehen.

Familienintern nimmt man doch eh kein Geld... :wink:

Gruss DanielS.
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Beitragvon Kapsdorferin » Fr Jan 09, 2009 13:37

Hallo Daniel,
danke für die Info., aber bedeutet das nun wenn ich z.B. meinen Eltern etwas davon geben möchte, dass ich auch einen anderen Stempel brauche auch wenn ich kein Geld dafür nehme?

Gruß aus Kapsdorf
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Beitragvon DanielS. » Fr Jan 09, 2009 14:55

Nein, das mit dem Stempel ist eine generelle Sache. Es gehört zur Fleischbeschau dazu. Die Stempel geben nur Auskunft darüber ob das Fleisch zum Verzehr tauglich, bedingt tauglich oder untauglich ist.
An wen DU das Fleisch letztendlich weitergibst bleibt allein Dir überlassen und hat mit den Stempeln nix zu tun.

Grüsse DanielS.
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Beitragvon SHierling » Fr Jan 09, 2009 18:56

DanielS. hat geschrieben:An wen DU das Fleisch letztendlich weitergibst bleibt allein Dir überlassen und hat mit den Stempeln nix zu tun..

Leider nicht ganz - bei einer Hausschlachtung darfst Du das Fleisch auch nur im eigenen HAUSHALT (siehe Name!) verwenden. Und eben nicht weitergeben, auch nicht spenden zB (was bei einigen Tafeln und Suppenküchen schon aufgefallen ist). Also entweder gehören Deine Freunde alle in Deinen Haushalt, oder Du verkaufst ihnen die Schweine anteilig VOR der Schlachtung, dann ist es wieder ne Hausschlachtung, die Du nur in Auftrag gibst.
Ich denke, so hat ChrisB das oben auch schon gemeint.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Beitragvon TLH » Fr Jan 09, 2009 19:00

als Hausschlachtung darf das Fleisch nicht abgegeben werden; ob gegen Geld oder nicht ist dem Gesetzgeber dabei völlig egal, weil er definiert, daß es nur für den eigenen Haushalt ist.
es wird nur noch tauglich/untauglich unterschieden, wobei Hausschlachtungen grundsätzlich den quadratischen Stempel kriegen
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Beitragvon DanielS. » Fr Jan 09, 2009 19:51

Hallo Brigitta,

natürlich bleibt es jedem selbst überlassen was er letzendlich mit dem Fleisch macht, es ist ja auch jeder selbst verantwortlich dafür ob er Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält oder nicht. Ich wollte allerdings nicht den Anschein erwecken, das es Legal wäre das Fleisch, gestempelt oder nicht, einfach weiter zu geben oder zu verkaufen. Aber mal abgesehen davon sollte die Person die die Schlachtung vornimmt sich wenigstens etwas mit der Materie ( weitergabe des Fleisches etc.)auskennen. Ich musste sowas bei meinem Schlachteschein jedenfalls mitlernen.

Wenn Hausschlachtungen generell nur den quadratischen Stempel bekommen ist das Fleisch auch nur als bedingt tauglich eingestuft. Soll das heissen, dass Fleisch aus Hausschlachtungen generell nur bedingt tauglich ist? Wäre auch ein Widerspruch zu dem, das nur zwischen tauglich und untauglich unterschieden wird.
Muss ich das jetzt verstehen??

Und noch eine Frage zum eigenen Haushalt. Wenn das Fleisch nur für den eigenen Haushalt ist, heisst es dann, dass Gäste, die nicht zu diesem Haushalt gehören nichts, von dem Fleisch bzw. anderen Produkten verzehren dürfen??

Grüsse

DanielS.
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Beitragvon TLH » Fr Jan 09, 2009 22:40

Wenn Hausschlachtungen generell nur den quadratischen Stempel bekommen ist das Fleisch auch nur als bedingt tauglich eingestuft. Soll das heissen, dass Fleisch aus Hausschlachtungen generell nur bedingt tauglich ist? Wäre auch ein Widerspruch zu dem, das nur zwischen tauglich und untauglich unterschieden wird.

das macht schon Sinn:
es gibt nur noch tauglich und untauglich;
damit wurde quasi der quadratische Stempel frei in seiner Bedeutung; gleichzeitig wollte man aber Hausschlachtungsfleisch als solches gekennzeichnet haben; deshalb kriegt das jetzt den quadratischen Stempel (= tauglich bei Hausschlachtung)

Muss ich das jetzt verstehen??

Nöö, verstehen müssen tut keiner .....
TLH
 
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Beitragvon estrell » Fr Jan 09, 2009 23:41

Beides stimmt
man darf nur sein Tier hausschlachten lassen udn nichts davon abgeben.
Man darf sein gerade erst gekauftes Tier aber auch an einer Hausschlachtstelle schlachten und zerlegen lassen.

Also - was man selber essen mag schlachtet man für sich, mehrtiere werden vorm Schlachten verkauft. Und dann im Auftrag geschlachtet.
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