tyr hat geschrieben:
Das stimmt nicht, denn siehe:
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“
https://www.bundestag.de/webarchiv/Pres ... 964-380964
Hast Du Dich noch nie gefragt, wieso Reichsgesetze, z.B. im Beamtenrecht, immer noch Gültigkeit haben?
Das Deutsche Reich hat inzwischen mehrfach das politische Herrschaftsystem gewechselt, und auch zweimal den Namen, kleiner ist es auch geworden, aber es ist und bleibt der selbe Staat, das selbe Völkerrechtsubjekt. Die Allierten haben, nach der Kapitulation der Wehrmacht, den Staat bestehen lassen.
Okay Danke, dass war mir so nicht bewusst. Ich sags ja, LT bildet.