Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 4:48

HILFE - Gartenhausverbot außerhalb Ortschaften???

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

HILFE - Gartenhausverbot außerhalb Ortschaften???

Beitragvon Obstbäuerin » Di Mär 18, 2008 11:32

Soweit ich informiert bin darf man auf einem Grundstück/Wiese/Acker der außerhalb geschlossener Ortschaften liegt bestenfalls eine Hütte bauen in der Größe bis max 20Kubikmeter umbauten Raum. Weiß jemand etwas von Ausnahmeregelungen? Und gilt das für je Flurstück oder wie??? Also ist die max Größe der Hütte gleich - egal ob das Flurstück z.B.100 oder 100tausend Quadratmeter groß ist??? Darf ich wenn ich 2 Flurstücke direkt nebeneinander habe eine Hütte mit 40 Kubikmetern bauen und diese mittig auf die Grenze stellen so das auf jeder Seite 20 sind? :-)
Vielen Dank -
Die Obstbäuerin -
Obstbäuerin
 
Beiträge: 15
Registriert: Sa Nov 10, 2007 18:26
Wohnort: Hameln
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Manfred » Di Mär 18, 2008 12:44

Hallo Obstbäurin,

Grundvoraussetzungen für das genehmigungsfreie Bauen im Außenbereich sind, das eine Privilegierung nach §35 BauGB vorliegt (z.B. Landwirt) und keine sonstigen Auflagen (z.B. Landschaftsschutzgebiet) dagegen stehen. Auf jeden Fall vorher bei der Gemeinde und evtl. Landratsamt erkundigen. Auch das Wasserwirtschaftsamt kann Einwände haben.

Die max. Größe wird von der BauO Niedersachsen vorgeschrieben. Auf die Schnelle hab ich nur gefunden: §69: 70 Quadratmeter Grundfläche und max. 4 m Firsthöhe. Den aktuellen Stand sollte dir deine Gemeindeverwaltung geben können.
Manfred
 
Beiträge: 13545
Registriert: Di Jun 13, 2006 18:26
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon 2810 » Di Mär 18, 2008 13:02

Hallo , Du solltest festlegen , was Du genau bauen willst und wo.(Bundesland/Landkreis)
Eine "Geschirrhütte" ist bez. der Vorschriften leichter zu realisieren , als ein "Gartenhaus".Ausnahme :ausgewiesenes Gartenhausgebiet .
Es wird das beste sein , wenn Du auf die Gemeinde gehst, und dort Auskunft verlangst, evtl. den Flächnnutzungsplan usw. einsehen.

MfG 2810
2810
 
Beiträge: 4872
Registriert: Mo Feb 26, 2007 13:40
Wohnort: LKR. Heilbronn
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Obstbäuerin » Di Mär 18, 2008 17:26

Naja, auch auf die Gefahr hin das ihr lachen werdet aber - ich will einen Überssecontainer kaufen, diesen auf meiner Obstwiese aufstellen und soweit mit Erde bedecken und bepflanzen das nur noch die Eingangstür herausschaut. Dieser Container ist allerdings etwas größer als die hier erlaubten 20 Kubikmeter umbauter Raum...
Die Obstbäuerin -
Obstbäuerin
 
Beiträge: 15
Registriert: Sa Nov 10, 2007 18:26
Wohnort: Hameln
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Obstbäuerin » Di Mär 18, 2008 19:16

Hä? Das heißt wenn ich die Hütte brauche um dort meine Ernte unterbringen zu können dürfte ich eine Hütte mit 70m2 Grundfläche da hinstellen???
Gartenhaus war ja auch eh nicht ganz richtig, eigentlich will in dem Container Geräte wie Leiter, Schubkarre usw usw unterbringen...
Die Obstbäuerin -
Obstbäuerin
 
Beiträge: 15
Registriert: Sa Nov 10, 2007 18:26
Wohnort: Hameln
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Grünfuchs » Di Mär 18, 2008 20:09

Ist alles Auslegungssache! Seit wann ist ein Container ein Gebäude???
Wieso Baugenehmigung? Er kann ja jederzeit wieder entfernt werden.
Ich würde da nicht groß rumtun sondern das Ding einfach hinstellen! Oder ist jemand ein Gesetz bekannt, in dem ausdrücklich steht das auf einer Obstwiese kein Container stehen darf? Und alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!
Vor allem keine schlafenden Hunde wecken. Stell Dir bloß mal vor so ein armer Beamter findet da keine passende Vorschrift. Der kann ja dann den ganzen Tag nicht ruhig schlafen...
Schlimmtenfalls mußt Du den Container wieder wegfahren.

Ein Nachbar von mir hat vor x Jaheren seinen Dachboden ausgebaut. Nebenan hat der Sohn vom Bürgermeister gewohnt. Als der zu Besuch war hat er in (privat) gefragt ob er denn eine Genehmigung für seine Dachgauben bekommen würde. Antwort: Keine Chance. Das ist laut Verodnung xyz in unserer Siedelung volkommen ausgeschlossen. Aber, M****** , Du hast doch keine Feinde, oder!? Bau sie doch einfach! Wenn Dich einer anzeigt mußt Du sie halt wieder abreißen. Wenn aber eine Genehmigung beantragst, wissen wir davon. Dann müssen wir Dir das verbieten. Und nachschau´n, ob Du Dich dran hältst. Und wenn Du sie dann trotzdem baust, hast Du ein echtes Problem.
Die Dachgauben haben in den letzten 15 Jahren niemanden gestört...
Grüße
Grünfuchs
 
Beiträge: 65
Registriert: Do Mär 13, 2008 22:07
Wohnort: Norwegen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Obstbäuerin » Di Mär 18, 2008 20:28

Naj, es ist wohl richtig das es kein Gesetz oder Regelung dafür gibt - aber wenn ich das Ding tatsächlich wieder wegschaffen muß - wohin dann damit? Und so einfach geht das gar nicht denn ich will das ja zuschütten mit Erde und bepflanzen - also im Grunde ist das ja dann schon fest und unverrückbar! Ich würde das sofort machen - grad weil so niemand hereinschauen kann und niemand sieht was bei mir so gemacht wird - aber ich hab da leider einen Bachlauf direkt daneben der ja regelmäßig begangen und kontrolliert wird - und von da kann man natürlich voll reinschauen in meine Wiese...
Die Obstbäuerin -
Obstbäuerin
 
Beiträge: 15
Registriert: Sa Nov 10, 2007 18:26
Wohnort: Hameln
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Grünfuchs » Di Mär 18, 2008 22:22

Es geht mir um die Deffinition im juristischen Sinn. Wenn er kein Bauwerk ist, brauchst Du auch keine Baugenehmigung! Du darfst nur kein Fundament dafür Betonieren (das könnte nämlich genehmigungspflichtig sei...). Wenn Du keine Genehmigung brauchst, kann man Dich auch nicht einfach so zwingen ihn wieder zu entfernen. Aber Du könntest natürlich jederzeit (z.B nach Ende einer Pachtperiode)
Ich würde Ihn sowieso nicht einfach nur zuschütten, weil mir das Risiko zu groß wäre, daß er im Laufe der Jahre durchrostet.
Logisch ist wieder die gleich Arbeit Ihn auszubuddeln.
Grünfuchs
 
Beiträge: 65
Registriert: Do Mär 13, 2008 22:07
Wohnort: Norwegen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Grünfuchs » Di Mär 18, 2008 23:33

Es geht mir um die Deffinition im juristischen Sinn. Wenn er kein Bauwerk ist, brauchst Du auch keine Baugenehmigung! Du darfst nur kein Fundament dafür betonieren (das könnte nämlich genehmigungspflichtig sei...). Wenn Du keine Genehmigung brauchst, kann man Dich auch nicht einfach so zwingen ihn wieder zu entfernen. Aber Du könntest natürlich (theorisch) jederzeit (z.B nach Ende einer Pachtperiode).

Ich würde Ihn sowieso nicht einfach nur zuschütten, weil mir das Risiko zu groß wäre, daß er im Laufe der Jahre durchrostet. In Noppenfolie (Bau- und Gartenbedarf) einpacken erscheint mir da schon ziehmlich sinnvoll... Du könnest ihn ja auch in eine Art Rahmen aus Holz stellen.OK, ist sicher nicht billig, v.a. bei entsprechend verwitterungsresistenten Holzarten.

Bei beiden Varianten ist er auf jeden Fall nicht direkt (untrennbar) mit dem Grundstück verbunden.

Bei dem, was Du da vor hast sollten sich die Leute eigenlich eher über Deine Kreativität freuen! Eine geschickte (immergrüne) Bepflanzung zwischen Eingang und Bach ist sicher auch kein Fehler.
Wenn sich dann wirklich noch jemanden dran stören sollte, ist´s erst einmal ein Streitfall. Den sollte ein guter(!) Rechtsverdreher eigentlich locker für Dich entscheiden. Wie gesagt WENN.
Hast Du Feinde??? Kann ich mir gar nicht vorstellen!

Wenn Du das ganze aber freiwillig zum Bauwerk erklärst, owohl es überhaupt keins ist... Da stehn die Chancen auf eine Genehmigung wohl sehr schlecht. Bei Bienenhäusern und Jagdhütten können die Behörden da ziehmlich eckelhaft sein.
Viel Erfolg!

So einen Container wieder los zu werden sollte übrigens auch kein Problem sein:
1. Ebay (wer will sowas nicht???)
2. Bei der Entwicklung der Schrottpreise ist sowas ja schon eher als Altersvoersorgung zu sehen..
Grünfuchs
 
Beiträge: 65
Registriert: Do Mär 13, 2008 22:07
Wohnort: Norwegen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon columella » Mi Mär 19, 2008 7:16

Grünfuchs hat geschrieben:Wenn er kein Bauwerk ist, brauchst Du auch keine Baugenehmigung!

Aus eigener leidvoller Erfahrung:schon für das Aufbringen von knapp 10-20cm guter Erde auf den Acker braucht man eine Baugenehmigung. Wobei das von Kreis zu Kreis sicher nochmal unterschiedlich ist.
Marx hat geschrieben:Schade finde ich mal wieder, wie der Kommunismus (den es nie gab, nur auf dem Papier) und der Nationalsozialismus (den es sehr wohl gab) miteinander verknüpft und in einen Zusammenhang gebracht werden, zum xten mal.
Benutzeravatar
columella
 
Beiträge: 418
Registriert: Mi Okt 31, 2007 11:34
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Obstbäuerin » Mi Mär 19, 2008 10:31

Danke Grünfuchs
Natürlich wird der Container entsprechend gegen durchrosten geschützt, Noppenfolie ist da nur ein Teil dessen was man tun kann. Das ganze Ding wird z.B. gestrichen, eingewickelt usw usw. Alles gut und günstig selbst zu machen. Außerdem will ich das Ding ja nicht eingraben - also in der Erde versenken wo es praktisch immer im Wasser wäre - sondern nur zubuddeln. Also seitlich schräg anfüllen und bestenfalls 30cm Erde obendrauf so das paar Büsche wachsen können.
Also ich werd erstmal die Hecke richtig hoch wachsen lassen damit niemand mehr reinschauen kann und dann... ;-)
Die Obstbäuerin -
Obstbäuerin
 
Beiträge: 15
Registriert: Sa Nov 10, 2007 18:26
Wohnort: Hameln
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: HILFE - Gartenhausverbot außerhalb Ortschaften???

Beitragvon Fuchsi123 » Do Jun 27, 2013 17:51

Hallo,

was ist denn daraus geworden?

Ein Freund von mir hat nämlich ein Grundstück geerbt (Wiese) und will nun dort einen Bauwagen hinstellen... Mit nem kleinen Ofen usw...

Aber die Idee mit dem Container finde ich irgendwie noch besser :P

Darf man das rechtlich und ohne irgendwelche genehmigungen?

Wenn du das Teil eingebuddelst hast, dann brauchst du bis zu deiner Tür ja auch eine Art Treppe... spätestens für Treppe und um die Tür zu befestigen wirst du doch Beton benötigen...?? Darf es dann immernoch???
LG euer FUCHS!!! :)
Fuchsi123
 
Beiträge: 1
Registriert: Do Jun 27, 2013 17:47
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: HILFE - Gartenhausverbot außerhalb Ortschaften???

Beitragvon Frau Emmy Müller » Do Jun 27, 2013 18:39

http://www.wagendorf.de/index.php/Recht ... gen_wohnen
Frau Emmy Müller
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: HILFE - Gartenhausverbot außerhalb Ortschaften???

Beitragvon Mondbauer » Mi Jul 31, 2013 11:55

Dein Container kann dir unter Umständen als wilde Abfallentsorgung ausgelegt werden,wird dann teuer.Ein Bauwagen ist mobil und kann abgestellt werden solange dieser mobil bleibt.Heist;Räder müßen dran sein,ebenso Zugdeichsel und die Beleuchtung.Wenn man bedenkt was es für schöne große 2 achsige Bauwagen/oder von der Bundeswehr gibt.........
Mondbauer
 
Beiträge: 647
Registriert: Do Jun 13, 2013 18:24
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki