Cornelia Behm, MdB;Agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Verweigerung der Altersrente bei Hofabgabe an Ehegatten ist skandalös. Zum Votum des Bundesrates, Landwirten den Rentenbezug bei einer Hofabgabe an bis zu 10 Jahre jüngere Ehegatten zu ermöglichen, erklärt die agrarpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm:
„Die Hofabgabe als Voraussetzung für eine Altersrente ist nicht mehr zeitgemäß. Darüber kann auch das Votum des Bundesrates nicht hinwegtäuschen, den Landwirten einen Rentenbezug bei einer Hofabgabe an bis zu 10 Jahre jüngere Ehegatten zu ermöglichen. Angesichts des demographischen Wandels kann es nicht richtig sein, ältere Menschen bei Eintritt ins Rentenalter zur Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit zu drängen, indem man ihnen die Rente vorenthält, solange der Hof nicht abgegeben oder stillgelegt ist. Zumal die Hofabgabeklausel eine Ungleichbehandlung gegen über Arbeitnehmern ist, die eine Rente beziehen und weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Diese Ungleichbehandlung lässt sich auch mit der um 10 % besseren Beitrags-Leistungs-Relation bei den Landwirten nicht rechtfertigen.
Denn davon profitieren alle Landwirte, während nur ein Teil der Landwirte die Rentenansprüche einbüßt. Auch die Begründung, man müsse den Generationswechsel in der Landwirtschaft fördern, trägt nicht mehr. Im Gegenteil. Die Klausel beschleunigt den Strukturwandel in der Landwirtschaft hin zu immer größeren Betrieben, da längst nicht
jeder Landwirt einen Hofnachfolger findet. Die Flächen gehen dann an andere Betriebe. Dies sollte nicht auch noch gefördert werden.
Ein weiteres Argument gegen die Hofabgabeklausel ist der dem Bundesratsvotum zugrunde liegende skandalöse Zustand, dass Landwirten eine Rente verweigert wird, wenn sie den Hof an einen Ehegatten abgeben. Dass der Bundesrat den zulässigen Altersabstand nunmehr von 3 auf 10 Jahre anheben will, heilt den Skandal, dass Landwirte jahrzehntelang Beiträge gezahlt und keine Rente bekommen, nur weil sie die falsche Partnerin geheiratet haben, nur unzureichend. Warum sollen Gesetze darüber urteilen, wie hoch der Altersabstand zwischen Ehegatten sein soll? Wenn die Koalition unbedingt an der Hofabgabeklausel festhalten will, dann sollte sie wenigstens die Hofabgabe an Ehegatten grundsätzlich ermöglichen. Wenn sie dies nicht will, weil sie Ehegatten nicht als eigenständige wirtschaftliche Subjekte,
sondern als Wirtschaftseinheit ansieht, dann sollte sie die Schlussfolgerung ziehen, die Hofabgabeklausel gänzlich auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen.“