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Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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39 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon WaldbauerSchosi » Do Aug 25, 2016 6:43

Hallo zusammen,
als gewerblicher Hersteller bin ich doch dafür haftbar was ich herstelle und verkaufe ?
Reicht da ein einfacher Hinweis und man ist fein raus ? Mir kommt das ganze etwas zu einfach vor.
Konkret geht es bei mir um einen Forstgreifer der Fa. Obermeier.
Preislich und optisch ist der Eindruck ja recht ok, aber den vorletzten Absatz hatte ich für untragbar - auf der Anklagebank sitzend wenn der Staatsanwalt die Fragen stellt...

http://www.forst-technik24.de/Forsttech ... 20d46d2b2d
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon berlin3321 » Do Aug 25, 2016 7:09

Morjen,

ich würde da garnichts kaufen. In den AGB steht zum Thema Gewährleistung rein garnichts.

Von daher, Finger weg von dem Laden.

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon toni1980 » Do Aug 25, 2016 7:32

Was erwartest du von einem Greifer inkl. Rotator inkl. Gelenk für 720€?
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon Badener » Do Aug 25, 2016 7:38

Hallo Schosi,

als Maschinenbautechniker solltest Du dich eigentlich mit der CE Konformität auskennen.
In der EU dürfen keine Maschinen oder Anlagen (zu den Maschinen zähle ich den Greifer) in Verkehr gebracht oder Betrieben werden die keine CE Kennzeichnung haben.

Die geltenden Regelungen für die CE- Kennzeichnung sind:
2006/42/EG (novelliert durch 596/2009; 18.06.2009 sowie 2009/127/EG; 21.20.2009 sowie AB1. L76; 16.03.2007)

Bei Hebezeugen ist das ganze noch etwas schärfer Geregelt

Siehe auch hier:
§ 3 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme
von Maschinen
(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter darf Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb
nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung
oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen und die Sicherheit von
Haustieren und Gütern und, soweit anwendbar, die Umwelt nicht gefährden.
(2) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer
Maschine
1. sicherstellen, dass die Maschine den in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführten, für sie geltenden
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht,
2. sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen
verfügbar sind,
3. insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung im Sinne des Anhangs I der
Richtlinie 2006/42/EG, zur Verfügung stellen,
4. die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß § 4 durchführen,
5. die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG ausstellen und
sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt und
6. die CE-Kennzeichnung nach § 5 anbringen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf

Grüße
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Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon Qtreiber » Do Aug 25, 2016 8:15

berlin3321 hat geschrieben:In den AGB steht zum Thema Gewährleistung rein garnichts.

Muss doch auch nicht, weil das gesetzlich geregelt ist.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon Eifelsäger » Do Aug 25, 2016 9:57

Der hat Nerven! :shock:
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon ratzmoeller » Do Aug 25, 2016 11:53

WaldbauerSchosi hat geschrieben:Preislich und optisch ist der Eindruck ja recht ok, aber den vorletzten Absatz hatte ich für untragbar - auf der Anklagebank sitzend wenn der Staatsanwalt die Fragen stellt...

Der Anbieter hat hier alles wesentliche gesagt-potentielle Interessenten müssen dann schon selbst die notwendigen Konsequenzen draus ziehen.Habe ich auch nur minimal Verantwortungsgefühl lasse ich das Angebot bei allen tatsächlichen oder vermeintlichen Vorteilen links liegen.Der Anbieter selbst läßt hier aber auch tief blicken-jemand der auf so verantwortungslose oder dreiste Art Geräte auf den Markt bringen will,wäre mir viel zu wenig vertrauenswürdig z.B. im Falle von Ansprüchen meinerseits hinsichtlich Gewährleistungsschäden oder Kulanzen.Solche Anbieter haben sich wie andere auch dem Regelwerk anzupassen oder auf dem Markt nichts zu suchen.
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon WaldbauerSchosi » Do Aug 25, 2016 14:11

CE Kennzeichnung ist hier nicht notwendig, da die "Maschine" "so wie sie ist" nicht lauffähig ist.
CE sagt auch wenig aus.

Die Frage ist viel mehr reicht dieser einfache Satz dass für ihn die Haftung nicht gilt und der Anbieter ist fein raus?
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon Badener » Do Aug 25, 2016 14:33

Haben sie euch das etwa auf der Technikerschule gesagt :shock: .
Jede Frontladerschaufel, jede Schwinge, jedes Steuergerät, ja sogar alle Gelenkwellen müssen eine CE Kennzeichnung tragen.
Schau mal in die Richtlinie :roll:

Da heißt es explizit:
Artikel 1

Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse:

a) Maschinen;

b)auswechselbare Ausrüstungen;

c) Sicherheitsbauteile;

d) Lastaufnahmemittel;

e) Ketten, Seile und Gurte;

f) abnehmbare Gelenkwellen;

g) unvollständige Maschinen.



CE sagt zumindest aus, dass man das Gerät in Verkehr bringen darf oder nicht.
Wenn mit dem Greifer etwas passiert und der Kollege hat ihn verkauft und hat zudem keine Kennzeichnung, dann ist er dran.
Da kann er lange hin schreiben keine Haftung. In Verkehr bringen ist in Verkehr bringen, fertig.

Zudem bist Du als Betreiber für die jährliche Prüfung deiner Hebezeuge verantwortlich. Kein Prüfer nimmt dir aber ein Teil ohne Kennzeichnung ab.

Also A: er darf es nicht verkaufen
B: du darst es nicht einsetzen.

Wenn was passiert bekommen beide wahrscheinlich eine Teilschuld. In welchem Verhältnis erklärt dann der Richter.
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon Badener » Do Aug 25, 2016 14:41

Nachtrag:

Bussgelder von 10.000 - 100.000€ werden genannt für das Inverkehrbringen von Maschinen ohne CE Kennzeichnung (wenn diese nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach CE gekennzeichnet sein muss)
Aber jedem das seine....

Mach dich mal schlau darüber!!

Grüße
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon Agrokid » Do Aug 25, 2016 16:37

Badener hat geschrieben:Wenn was passiert bekommen beide wahrscheinlich eine Teilschuld. In welchem Verhältnis erklärt dann der Richter.


ihr habt ja alle so recht, mit der Haftungsfrage.

Nur, wenn was passiert, mit dem Holzgreifer, dem Rotator oder was auch immer noch alles vom Obermeier gebaut wurde, dann gehe ich jede Wette ein, das die Ursache des Unfalls/Schadens zu 99,9 % beim Bediener liegt. Da brauch man dann nicht versuchen die Schuld auf andere abzuwälzen.

Hier wird soviel über Eigenbauten geschrieben und auch gezeigt, wenn wir das alles aus der Sicht der Haftung betrachten, dann verkauft am besten alle Euere Schweißgeräte oder was auch immer und kauft nur fertige Geräte beim Geprüften, Versicherten Hersteller.

Ich habe eine Holzzange mit Eurorahmen beim Obermeier gekauft.
Ich freue mich jedesmal wenn ich damit arbeite. Weil sie funktioniert, sehr gut und stabil gebaut ist und sie mir eine Menge Körperlicher Arbeit wegnimmt. Das mit dem Kaufpreis kommt dann noch dazu.

Schosi, Dein Spalter den Du vor einiger Zeit gebaut hast, ( übrigens eine tolle arbeit ) ist dadran auch alles geprüft und zugelassen? Nicht das sich ein Helfer beim Spalten verletzt und die wollen Dir an den Kragen
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon robs97 » Do Aug 25, 2016 18:32

Agrokid hat geschrieben:Hier wird soviel über Eigenbauten geschrieben und auch gezeigt, wenn wir das alles aus der Sicht der Haftung betrachten, dann verkauft am besten alle Euere Schweißgeräte oder was auch immer und kauft nur fertige Geräte beim Geprüften, Versicherten Hersteller.


Der kleine aber feine Unterschied:

Für meine Eigenbauten bzw. die Eigenbauten im Forum bin ich/jeder selbst verantwortlich. Da stellt sich die Haftungsfrage gar nicht.
Als Händler in Verkehr bringen ist wieder eine andere Sache.
Ich will hier jetzt nicht den Obermeier anpissen, aber er verlangt ja auch einen Haufen Kohle dafür.

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Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon Eifelsäger » Fr Aug 26, 2016 19:41

Copy&Paste von AliBaba. Nur was macht der wenn wirklich wer bestellt und der Zoll fängt das Zeug zu recht ab? Wenn der Käufer dann auf Erfüllung klagt könnte der Obermaier ganz schön draufzahlen.
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon WaldbauerSchosi » Sa Aug 27, 2016 17:41

Wer ist AliBaba :?:
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Re: Holzgreifer ohne Prüfung legal ?

Beitragvon westi » Sa Aug 27, 2016 17:43

AliBaba ist ne Handelsplattform für Chinaware. Lachst Dich kaputt was es da alles gibt und wie alles beschrieben ist.
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