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HW 80 40 km/h Zulassung

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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HW 80 40 km/h Zulassung

Beitragvon fendt.vario » Fr Dez 23, 2016 10:01

Servus,

wir haben seit der Wende einen Fortschritt HW 80 auf dem Hof. Diesen hat mein Vater damals mit einer Zweikreisbremsanlage versehen und einen vernünftigen Aufbau für Getreidetransport gebaut.

Mit dem Anhänger sind wir top zufrieden.

Leider ist der Anhänger nur auf 25 km/h zugelassen und es liegen uns keinerlei Dokumente vor.
Meine Frage ist, was muss ich alles beachten, damit mir der TÜV den Anhänger abnimmt? Wo bekomm ich Gutachten für die Achsen her?

Es gibt ja einige gebrauchte 40 km/h HW 80 zu kaufen, also muss es ja grundsätzlich möglich sein.

Viele Grüße
fendt.vario
 
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Re: HW 80 40 km/h Zulassung

Beitragvon fendt schrauber » Fr Dez 23, 2016 10:08

Hallo,

Die Hw80 waren für 60 bzw. 80km/h ausgelegt. Die Unterlagen dazu kann der TÜV in Flensburg anfordern. Du selbst bekommst da nix.

Es wäre gut wenn noch irgendwo das Typenschild mit der Seriennummer zu finden wäre...

Grüße aus Mittelfranken
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Re: HW 80 40 km/h Zulassung

Beitragvon Bully1986 » Fr Dez 23, 2016 17:01

Wichtig sind die Reifen das die für die Geschwindigkeit ausgelegt sind dann zur dekra bzw. TÜV und dein Anliegen vortragen sollte kein Problem sein ! Von Vorteil ist ein Prüfer der sich mit HW 80 bzw den Anhängern auskennt
MfG
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Re: HW 80 40 km/h Zulassung

Beitragvon countryman » Fr Dez 23, 2016 17:30

woher kommst du? Bin 100 km nach Werther/Westf. gefahren zu einem Betrieb der willens und in der Lage war meine Altfahrzeuge TÜVmäßig vorzuführen. Hier war dazu niemand in der Lage.
DDR Fahrzeuge sind im Allgemeinen nicht schlecht weil die ganzen Gutachten dazu beim KBA abrufbar sind. Oft scheitert es aber an Kleinigkeiten wie Zweileitungsumbau oder fehlenden Achstypschildern wodurch viele Prüfer sich überfordert fühlen.
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Re: HW 80 40 km/h Zulassung

Beitragvon take_it_1999 » Fr Dez 23, 2016 21:07

Hallo,

was hast du denn für Papiere zu den Anhänger? Normalerweise hat jeder HW80 einen DDR-KFZ-Brief, hast du den seinerzeit mitbekommen, dort steht eigentlich alles drin.

Wenn nein, vorher mit deinen DEKRA oder TÜV-Mann reden. Die müssten die Unterlagen (die du auch beim KBA anfordern kannst) direkt auf ihren Rechner haben.

Gruß
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Re: HW 80 40 km/h Zulassung

Beitragvon fendt.vario » Fr Dez 30, 2016 1:38

Hallo,

danke für die zahlreichen Antworten!
Auf den Achsen sind tatsächlich noch Typenschilder vorhanden. Das auf der Vorderachse ist noch gut zu lesen. Es handelt sich um Roßweiner Achsen mit 6to maximaler Achslast bei ?40? km/h.
Der Anhänger ist mit Zweikreisbremsanlage ausgerüstet.
Reifen sind erst ein paar Jahre alt, den Geschwindigkeitsindex muss ich noch nachschauen. Sollte aber für 40 km/h ausreichend sein.
DDR-Brief hab ich nicht, hat mein Vater aber auch nicht mitbekommen. Der Anhänger selbst hat leider kein Typenschild (mehr?).
Ich komme aus dem schönen Niederbayern :D

Welche Anforderungen werden sonst noch an einen 40 km/h - Anhänger gestellt? Unterfahrschutz?

Viele Grüße,

Edit:
Es sind 6to Achslast bei 60 km/h (wäre eine Auflastung bei nur 40 km/h möglich?)

Tragfähigkeitsindex der Reifen ist 159 und ihr Geschwindigkeitsindex A8. Passt also!
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Re: HW 80 40 km/h Zulassung

Beitragvon countryman » Fr Dez 30, 2016 9:52

bei meinen Schätzchen wurden keine Unterfahrschutze gefordert. Reifen...das Thema hängt sehr vom Prüfer ab, manche haben nur LKW Kriterien im Kopf, andere tolerieren auch mal kleinere Oberflächenrisse.
Ein fehlender Brief ist im Grunde kein großes Problem. Am einfachsten wäre, dir fiele noch ein dass du ihn selbst verloren hast, denn dann kannst du selbst eine Verlusterklärung abgeben und musst nicht beim Vorbesitzer nachforschen. Die eingeschlagene Fahrgestellnummer (FIN) ist auffindbar?!
Anschließend erfolgt die Begutachtung beim TÜV wo die Übereinstimmung mit den beim KBA oder anderweitig ermittelten technischen Daten festgestellt wird. Kleine Änderungen wie andere Reifengröße oder Aufbauhöhe werden gleich mit eingetragen. Eine Auflastung wirst du leider nicht bekommen es sei denn dies wurde mal vom Hersteller explizit freigegeben.

Soweit der Optimalfall, leider zeigen sich nicht selten Prüfer unwillig oder überfordert und machen dann Kleinigkeiten zum Ausschlusskriterium.
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