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hydraulische Bremsen an Anhängern

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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hydraulische Bremsen an Anhängern

Beitragvon beachbauer » Mi Mär 08, 2006 22:21

Hallo, sind hydraulische Bremsen an Anhängern eigentlich erlaubt?
Früher waren die doch mal verboten?
Habe schon gesucht, aber nix gefunden, auch bei der BG nicht.
Weiß von euch jemand mehr darüber?
Danke euch
Gruß Wolle
beachbauer
 
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Beitragvon terrier » Do Mär 09, 2006 10:08

Hallo
Wir haben einen Kranwagen (zum Kurzholz rücken) der hydraulisch gebremst wird. Der Anhänger ist nur im leeren Zustand für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen aufgrund der nicht verkehrssicheren Bremse. Ich denke das wird bei dir dann auch zutreffen.
Wir haben jetzt eine Luftdruckbremsanlage nachgerüstet und somit auch die Zulassung für den beladenen Anhänger erhalten.
terrier
 
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Beitragvon Kriechgang Bernd » Do Mär 09, 2006 12:22

Hallo Kollegen
Ich stehe selber vor dem Problem mit der Bremse den ich kaufe mir einen Rückewagen.

Es ist so das man mit der Hydraulischen Bremse und einer Tüvabnahme
max 3t Gesamtgewicht auf der Straße haben darf. Nicht erlaubt
ist hier ein Drosselventil einzubauen damit man genauer dosieren kann.
Das ist in Deutschland verboten anderswo erlaubt, den in Deutschland
gilt die Hydraulische Bremse nicht als Betriebsbremse sondern als Notbremse.

Mit einer Luftdruckbremse und Tüvabname kan man das komplette Gewicht auf das der Rückeanhänger zugelassen ist transportieren.
Eine Luftdruckbremse gilt hier als Betriebsbremse.

Bei den meisten schwedischen herstellern ist es so das man die Luftdruckbnremse selber oder vom Landmaschinenmechaniker nachrüsten lassen muß, kann.
MFG Bernd
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Beitragvon Unimogfreak » Do Mär 09, 2006 12:25

Hi,

ich kenne solch eine Hydraulikbremse nur von dem futtermischwagen meines Kumpels... ist ein Strautmann vertikalmischer..


Wie schon gesagt kann man die Bremsleistung nicht gut dosieren... Sie "haut" regelrecht rein...


Deswegen wird die auch nur in besonderen Notfällen verwendet...z.B im Winter... wenns steil und glatt ist..


Viele Grüße Alex
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Beitragvon Favorit » Do Mär 09, 2006 18:07

Hi,

also hydr. Bremsen sind in vielen Ländern Europas erlaubt und die EU hat auch eine einheitliche Regelung dafür. Aber D. tut (zu Recht) alles, um eine Zulassung zu verhindern. Nimm die DL-Bremse und Vorsicht vor Direktimporten aus Italien etc. ! :wink:
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Beitragvon lagavulin » Do Mär 09, 2006 18:33

Der Futtermischwagen meines Bruders, ein Himel, hat auch hydraulische Bremsen. Der Wagen ist nur auf 6 km/h zugelassen auf öffentlichen Straßen.
Die hydraulische Bremse funktioniert mit der Schlepperhydraulik und nicht mit der Bremshydraulik.
Deswegen ist der Wagen auch nur bis 6 km/h zugelassen, da da Gewicht des Wagens beaden deutlich über 8t liegt.
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Beitragvon Favorit » Fr Mär 10, 2006 18:36

Mhm,

hydr. "Zusatzbremsen" sind erlaubt und dürfen über die normale Hydr. betrieben werden. Hat der Hänger sonst keine Betriebsbremse, bekommt er keine Zulassung. Bis 3to (Einachser oder Tandem) darf er als "ungebremster" Anhänger bei 25km/h betrieben werden.
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