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IHC 523 Daten

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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IHC 523 Daten

Beitragvon jäckels » Di Jun 15, 2010 15:17

Hallo,

bin neu und habe natürlich direkt Fragen:

Kann mir jemand ein paar grundlegende Dinge über den IHC 523 sagen?

Wieviel kann/darf ich maximal mit dem ziehen?
Wie ist die Übersetzung der Gänge?
Wieviel kg kann Frontlader/Heckhydraulik heben?
Mit wieviel kg kann ich die Anhängerkupplung belasten?
Mit wieviel die Kupplung vorne?



Danke im Voraus.
Chris
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon Markus K. » Di Jun 15, 2010 16:02

klick!
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon jäckels » Di Jun 15, 2010 16:09

Hallo,

ist beim Schnelläufer nur der letzte Gang schneller oder alle anders untersetzt?

Gewichtsangaben wie oben beschrieben konnte ich keine finden.


MfG
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon Markus K. » Di Jun 15, 2010 16:39

Schnellläuferversion kenn ich jetzt nicht, bei Konedata steht der aber mit 22.5Km/h drin. Hubkapazität Dreipunkt ~2to, Hubkraft eines Laders hängt ja vom Lader selbst ab, ohne Gewähr sag ich mal etwa 800Kg. Hy-Öldruck 145 Bar bei 28.5 Liter/min.
Zulässige Stützlast steht auf dem Typenschild des Zugmauls. Ziehen darfst du soviel, wie dein Führerschein hergibt.
Gruß Markus

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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon jäckels » Di Jun 15, 2010 16:46

Eingetragen ist er mit 29. Daher die Frage der Untersetzungen.
Typenschild Anhängerkupplung ist nicht mehr lesbar.
Belastung: Ich denke nicht, dass ich an den kleinen Traktor 40 tonnen dran hängen darf.
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon thunderstruck » Di Jun 15, 2010 16:49

Meiner läuft 30 (523 S).
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon DX 4.30 » Di Jun 15, 2010 18:07

Hallo,

hatten vor Jahren auch mal einen IHC 523 A mit 30km/h Getriebe, der Sprung vom 3. zum 4. war relativ groß.
Ich glaube er ist 17km/h im 3. gelaufen.

Mfg
DX 4.30
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon bubuih654 » Di Jun 15, 2010 18:36

Hallo schau mal auf www.ihc.de rein, dann den passenden Schlepper anklicken und dann auf Index gehen. In diesen Infoblättern kannst du schon paar sachen finden.
Wenn du es genau wissen willst, bestelle dir eine Gebrauchsanweißung auf www.ihc-gentil.de

mfg :prost:
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon Markus K. » Di Jun 15, 2010 19:26

jäckels hat geschrieben:Eingetragen ist er mit 29. Daher die Frage der Untersetzungen.

Typenschild Anhängerkupplung ist nicht mehr lesbar. --> unser TÜV kontrolliert genau dieses Schild! Im Zweifel wirst du das Zugmaul tauschen müssen. Stützlast würde ich mit 1to annehmen, evtl. meldet sich noch ein 523-Fahrer dazu!

Belastung: Ich denke nicht, dass ich an den kleinen Traktor 40 tonnen dran hängen darf.
theoretisch schon, aber natürlich nicht sinnvoll. Ich zitiere hier mal den entsprechenden Paragraphen der StVZo:

§ 35 Motorleistung
Bei Lastkraftwagen sowie Kraftomnibussen einschließlich Gepäckanhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen muß eine Motorleistung von mindestens 5,0 kW, bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Gruß Markus

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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon jäckels » Mi Jun 16, 2010 10:02

Jeder Hersteller muss doch angeben wieviel die Bremsen und das Eigengewicht auf der Straße halten können.
Ich war mal einen MF anschauen (glaube war ein 3075), der war mit 24 tonnen angegeben.

Ja, die landwirtschaft darf machen was sie will.
Aber irgendwann ist Schluss mit Bremsen, da schiebt der Hänger einfach weiter.
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon Markus K. » Mi Jun 16, 2010 11:16

Wie kommst du darauf, das der Bulldog das komplette Gesamtgewichts des Zuges zu bremsen hat? Auflaufgebremste Anhänger gehen bis 8to zGG, ungebremste Anhänger bis 30Km/h höchstens 3to, maximal jedoch das halbe Schlepper-Leergewicht!
Gruß Markus

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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon jäckels » Mi Jun 16, 2010 11:30

- ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke -


Wenn ein Bekannter mit 5 Meter Holz auf seinem Selbstbau-Hänger ohne auch nur den Ansatz einer Bremse fährt. Bremst der kleine Schlüter das ohne Probleme.

Und ich suche "Technisch zulässige Anhängelast un-/gebremst".

Im Schein stehen diese Angaben normalerweise, nur halt nicht in meinem.

Beispiel aus meinem Wissensschatz: Skoda Fabia, gebremst: 800kg.
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon Markus K. » Mi Jun 16, 2010 16:53

Servus jäckels,
es ist mir schon klar, was du meinst. Ich greife mal dein Beispiel auf, hier werden die 3500Kg, die max. für einen gebremsten PKW-Anhänger zulässig sind, vom Hersteller auf 800Kg (evtl. noch steigungsabhängig?) gedeckelt. Wenn du in deinen Schein keine Deckelung seitens des Herstellers drin stehen hast, dann darfst du das gesetzlich Erlaubte auch ausnutzen (siehe unten).
Hab gerade in meinen Schein vom 644er geschaut, steht keine Anhängelastbeschränkung drin, einzig das Prüfzeichen der verwendeten Anhängekupplung.
Das ganze ist zwar keine genaue Antwort auf deine klar gestellte Frage, aber doch aufschlussreich.

gruß
Markus

jäckels hat geschrieben:
- ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke -


Wenn ein Bekannter mit 5 Meter Holz auf seinem Selbstbau-Hänger ohne auch nur den Ansatz einer Bremse fährt. Bremst der kleine Schlüter das ohne Probleme.
technisch möglich, aber im Bereich der StVZO nicht zulässig da mit Sicherheit zu schwer! Ob es sinnvoll ist, auf diese Regelung in nicht öffentlichen Bereichen zu verzichten, bleibt jeden selbst überlassen.


§41 StVZO

...
(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. Soweit Anhänger nach Satz 1 mit einer eigenen Bremse ausgerüstet sein müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 9 entsprechend; bei Sattelanhängern muß die Wirkung der Betriebsbremse dem von der Achse oder der Achsgruppe (§ 34 Abs. 1) getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichts des Sattelanhängers entsprechen.

...
(9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger - ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m - müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben; mit ihr muß eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s(hoch)2 - bei Sattelanhängern von mindestens 4,5 m/s(hoch)2 - erreicht werden. Bei Anhängern hinter Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Betriebsvorschrift) genügt eine eigene mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s(hoch)2, wenn die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind (§ 58). Die Bremse muß feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muß ausschließlich durch mechanische Mittel den vollbelasteten Anhänger auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert auf trockener Straße am Abrollen verhindern können. Die Betriebsbremsanlagen von Kraftfahrzeug und Anhänger müssen vom Führersitz aus mit einer einzigen Betätigungseinrichtung abstufbar bedient werden können oder die Betriebsbremsanlage des Anhängers muß selbsttätig wirken; die Bremsanlage des Anhängers muß diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen. Anhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
Gruß Markus

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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon jäckels » Do Jun 17, 2010 10:46

Wobei sich mir da die Frage stellt ob es bei diesen beiden Auszügen keine Ausnahmen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gibt.

Beispiel:
Mein Ladewagen (5,2t Einachser) hat eine Bremse, funktioniert im Prinzip wie die Handbremse des Bulldogs. Sie hat eine langes Bremsseil, womit ich die Anhänger-Handbremse am Traktor an einer Halterung einhaken kann.
"mit einer einzigen Betätigungseinrichtung" ist das schonmal nicht möglich.
Und "die Betriebsbremsanlage des Anhängers muß selbsttätig wirken" ist ebenfalls nicht.
Selbsttätig gemeint mit Auflaufbremse ? Oder Denkfehler meinerseits?

Mein Heuhänger (?t Zweiachser) ist imo mit ca. 12 Ballen vollgeladen (1Ballen ca. 300kg = ca. 3,6t + Eigengewicht) und hat eine Handbremse an der Deichsel und eine bei den Hinterrädern, da der Aufbau abnehmbar ist.
Sollte auch bei diesem die Deichsel abreißen, bremst der auch nicht selbsttätig.

Man sieht ja doch sehr oft kleine Traktoren mit Anhängern voller Holz, bei denen sich das Gewichts der Zugmaschine locker auf dem Hänger befindet und sich nichts grünes darüber beschwert. Daher nochmal: Ausnahme für Landwirtschaft?
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Re: IHC 523 Daten

Beitragvon Markus K. » Do Jun 17, 2010 11:56

servus jäckels,

die Umsteckhebelbremsen(Sibra-Zug-Bremse) wurden früher von den Herstellern gerne verbaut, denn es war eine einfache, kostengünstige und erlaubte Methode, den Hänger zu bremsen. Mittlerweile dürfen neue Anhänger nicht mehr damit ausgerüstet werden, für die, die es ab Werk erlaubterweise drin hatten, ist wohl keine Umrüstung erforderlich.

Damit der Anhänger bei einen Deichselabriss gebremst wird, ist ein entsprechendes Seil vom Handbremshebel zum Schlepper einzuhängen, im Prinzip wie bei einen PKW-Anhänger. Bei deinen Ladewagen nicht möglich, wird wohl mit ein Grund gewesen sein, diese Regelung abzuschaffen.
Man sieht ja doch sehr oft kleine Traktoren mit Anhängern voller Holz, bei denen sich das Gewichts der Zugmaschine locker auf dem Hänger befindet und sich nichts grünes darüber beschwert. Daher nochmal: Ausnahme für Landwirtschaft?


Keineswegs! Vorletzten Winter wurden sehr viele Brennholzer gleich nach dem Wald umgeleitet zur nächsten LKW-Waage! Einige mussten dort abladen...
Gruß Markus

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