Es kann auch andere Gründe haben, wenn das Aufstellen von Bienenkästen nicht gestattet wird.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist die Einbringung von Tieren ( Honigbienen sind gezüchtete Nutztiere ! ) in ein Schutzgbiet genehmigungspflichtig.
Wenns also Natur, Lanschaftsschutzgebiet oder fächiges Naturdenkmal ist, könnte das ein Grund sein, warum sich der Zuständige vom Landwirtschaftamt nicht traut.
Normalerweise entscheidet das aber bei LSG die untere Natuschutzbehörde ( LRA ).
Bei NSG deren vorgesetzte Behörde ( in BW das Rgeg. Pres.).
Gruß AEgro
