Aktuelle Zeit: Di Apr 23, 2024 21:32
pikatschu hat geschrieben:Wo wird das Wohnhaus stehen? Innenbereich, Außenbereich, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet?
Eigentlich muss die Genehmigungsbehörde die Sache prüfen und nicht der Antragsteller. Es geht hier darum abzuwägen, ob der Antragsteller einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt werden könnte, aber es geht auch um den Bestandsschutz und die Entwicklungsmöglichkeit des Betriebes. Wenn der Betrieb sich im Außenbereich befindet, und die Voraussetzungen der Privilegierung bestehen, dann wäre eine heranrückende Wohnbebauung langfristig ein existenzieller blackout.
Es gibt eine Reihe von Gutachtern, die ich die als Liste zukommen lassen könnte. Ich würde aber erstmal bei der Genehmigungsbehörde auf den Busch klopfen und fragen, ob sie nicht ihrer Pflicht zur Prüfung nachkommen können: stelle eine Bauvoranfrage!
NixLandwirt hat geschrieben:pikatschu hat geschrieben:Wo wird das Wohnhaus stehen? Innenbereich, Außenbereich, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet?
Eigentlich muss die Genehmigungsbehörde die Sache prüfen und nicht der Antragsteller. Es geht hier darum abzuwägen, ob der Antragsteller einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt werden könnte, aber es geht auch um den Bestandsschutz und die Entwicklungsmöglichkeit des Betriebes. Wenn der Betrieb sich im Außenbereich befindet, und die Voraussetzungen der Privilegierung bestehen, dann wäre eine heranrückende Wohnbebauung langfristig ein existenzieller blackout.
Es gibt eine Reihe von Gutachtern, die ich die als Liste zukommen lassen könnte. Ich würde aber erstmal bei der Genehmigungsbehörde auf den Busch klopfen und fragen, ob sie nicht ihrer Pflicht zur Prüfung nachkommen können: stelle eine Bauvoranfrage!
Hi,
vielen Dank für deine Antwort. Also ich habe heute früh schon mit sämtlichen Behörden telefoniert und war auch letzte Woche schon verwundert, dass die sich nicht um so etwas kümmern. Aber schlussendlich will ich ja was.....Behörden halt!
Also das Grundstück liegt in einer Straße wo bereit 6 Einfamilienhäuser stehen. Das Gebiet ist als Dorfgebiet ausgewiesen und ein B-Plan gibt es nicht. Die Bauanfrage habe ich vor 2 Wochen gestellt und daraus ist dann folgendes geworden "erforderlich ist eine Immisionsschutz-Stellungnahme zur Klärung ob trotz des benachbarten Betriebes die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind.
Ich frage mich natürlich wie dehnbar ist der Begriff "benachbarter Betrieb" da im Umfeld einige Betriebe sind. Und ich frage mich, warum die so ein Theater machen...mich stört die Landluft nicht und ich finde die Dorfeinwohner sehen aus als wenn die 200 Jahre alt werden....ungesundes Wohne tztztz
pikatschu hat geschrieben:NixLandwirt hat geschrieben:pikatschu hat geschrieben:Wo wird das Wohnhaus stehen? Innenbereich, Außenbereich, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet?
Eigentlich muss die Genehmigungsbehörde die Sache prüfen und nicht der Antragsteller. Es geht hier darum abzuwägen, ob der Antragsteller einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt werden könnte, aber es geht auch um den Bestandsschutz und die Entwicklungsmöglichkeit des Betriebes. Wenn der Betrieb sich im Außenbereich befindet, und die Voraussetzungen der Privilegierung bestehen, dann wäre eine heranrückende Wohnbebauung langfristig ein existenzieller blackout.
Es gibt eine Reihe von Gutachtern, die ich die als Liste zukommen lassen könnte. Ich würde aber erstmal bei der Genehmigungsbehörde auf den Busch klopfen und fragen, ob sie nicht ihrer Pflicht zur Prüfung nachkommen können: stelle eine Bauvoranfrage!
Hi,
vielen Dank für deine Antwort. Also ich habe heute früh schon mit sämtlichen Behörden telefoniert und war auch letzte Woche schon verwundert, dass die sich nicht um so etwas kümmern. Aber schlussendlich will ich ja was.....Behörden halt!
Also das Grundstück liegt in einer Straße wo bereit 6 Einfamilienhäuser stehen. Das Gebiet ist als Dorfgebiet ausgewiesen und ein B-Plan gibt es nicht. Die Bauanfrage habe ich vor 2 Wochen gestellt und daraus ist dann folgendes geworden "erforderlich ist eine Immisionsschutz-Stellungnahme zur Klärung ob trotz des benachbarten Betriebes die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind.
Ich frage mich natürlich wie dehnbar ist der Begriff "benachbarter Betrieb" da im Umfeld einige Betriebe sind. Und ich frage mich, warum die so ein Theater machen...mich stört die Landluft nicht und ich finde die Dorfeinwohner sehen aus als wenn die 200 Jahre alt werden....ungesundes Wohne tztztz
Schleswig- Holstein ist ein komisches Pflaster....eine Immissionsschutz- Stellungnahme wird normalerweise von der Genehmigungsbehörde von der Landwirtschaftskammer als Träger öffentlicher Belange abgefordert. Bisher hat das die LVA - Futterkamp, in Person von Herrn Knaack gemacht. Wenn die Genehmigungsbehörde die Kammer nun nicht mehr einschaltet, dann muss ein anderer diese Stellungnahme abgeben ( anscheinend kein Gutachten...oder doch eine gutachterliche Stellungnahme?)
Als benachbarte Betriebe sind nach dem BimmschG alle Betriebe zu sehen, deren Immissionsradius aufgrund der Bestandsgröße mit ihren Immissionsradien in dein Baugrundstück einwirken. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit im GG ist die Grundlage und kann nicht abgemildert werden, nur weil du es hinnimmst, dein Nachfolger es aber evtl. nicht machen wird. Das hat alles seinen Sinn! Außerdem muss der Landwirt auch seine Rechte waren und kann sich nicht jeder Willkür aussetzen.
goldfinger hat geschrieben:Ich glaube eine Stadt in SH hat ein spezielles Bürgerinformationssystem online mit vielen Beiträgen im Archiv zur freien Recherche. War das Heide? Ich schaue mich mal um und wenn ich da was finde melde ich mich wieder!
NixLandwirt hat geschrieben:goldfinger hat geschrieben:Ich glaube eine Stadt in SH hat ein spezielles Bürgerinformationssystem online mit vielen Beiträgen im Archiv zur freien Recherche. War das Heide? Ich schaue mich mal um und wenn ich da was finde melde ich mich wieder!
Oh ja, dass wäre sehr cool, wenn du da was findest bin auch schon immer am und habe auch schon etwas in Richtung GIRL gefunden. Aber da ich nur Laie bin, verstehe ich davon nicht viel! Also wenn die eine Messung in einem Radius von 600 Metern durchführen, dann sehe ich schwarz. Denn wir haben einige Landwirtschaftliche Betriebe im Dorf.
whistleblower hat geschrieben:NixLandwirt hat geschrieben:goldfinger hat geschrieben:Ich glaube eine Stadt in SH hat ein spezielles Bürgerinformationssystem online mit vielen Beiträgen im Archiv zur freien Recherche. War das Heide? Ich schaue mich mal um und wenn ich da was finde melde ich mich wieder!
Oh ja, dass wäre sehr cool, wenn du da was findest bin auch schon immer am und habe auch schon etwas in Richtung GIRL gefunden. Aber da ich nur Laie bin, verstehe ich davon nicht viel! Also wenn die eine Messung in einem Radius von 600 Metern durchführen, dann sehe ich schwarz. Denn wir haben einige Landwirtschaftliche Betriebe im Dorf.
...da hilft kein googlen...das ist für den Laien weder nachvollziehbar, noch beeinflussbar. Der Gutachter beurteilt die Emissionen der Betriebe, berücksichtigt die Transmission und errechnet einen Immissionswert in Form von Geruchsstundenhäufigkeit. Diese darf dann für deinen Bereich entweder 20% der Jahresstunden oder 25% der Jahresstunden oder nur 15% betragen...je nach Lage im Raum.
Hoschscheck hat geschrieben:Als Landwirt würde ich gegen eine Baugenehmigung "Wohnhaus" in 5o Meter Entfernung klagen.
Hoschscheck
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