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Immisionsgutachten

Dieses Forum soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Fragen zur Landwirtschaft eine Antwort zu bekommen.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Immisionsgutachten

Beitragvon NixLandwirt :-) » So Aug 10, 2014 20:33

Hallo zusammen,

ich komme aus dem schönen Schleswig Holstein und bin wahrscheinlich einer der wenigen hier, die kein Landwirt ist :roll:

Ich habe mich hier mal angemeldet, weil ich Hilfe bzw. Tipps von Profis benötige. Mein Problem ist folgendes: Ich möchte mit meiner Verlobten auf einem Grundstück einnormales Einfamilienhaus bauen. Wir haben keinerlei Probleme damit, dass auf einem Nachbargrundstück, dass noch einmal durch ein Stück Wiese getrennt ist, ein Landwirtschaftlicher Betrieb (Milchkuhbetrieb) ist. Jetzt hat uns aber mal wieder die liebe Behörde ins Auge genommen. Wir sollen ein Immisionsgutachten erstellen lassen und damit abklären, ob da das Gesunde Wohnen gewährleistet ist.

Jetzt haben wir natürlich Angst, dass es nicht klappt und wir dort nicht bauen können. Hat jemand Erfahrung mit so etwas? Ich habe die Suche schon benutzt, aber nichts gefunden.... Kann mir jemand sagen, was erfüllt sein muss, damit man ein positives Gutachten erhält (also gibt es da z.B. Entfernungen oder irgendwelche andere Größen, die ich im Vorwege abklären kann?

Viele Grüße
NixLandwirt :-)
 
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon pikatschu » Mo Aug 11, 2014 6:37

Wo wird das Wohnhaus stehen? Innenbereich, Außenbereich, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet?
Eigentlich muss die Genehmigungsbehörde die Sache prüfen und nicht der Antragsteller. Es geht hier darum abzuwägen, ob der Antragsteller einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt werden könnte, aber es geht auch um den Bestandsschutz und die Entwicklungsmöglichkeit des Betriebes. Wenn der Betrieb sich im Außenbereich befindet, und die Voraussetzungen der Privilegierung bestehen, dann wäre eine heranrückende Wohnbebauung langfristig ein existenzieller blackout.
Es gibt eine Reihe von Gutachtern, die ich die als Liste zukommen lassen könnte. Ich würde aber erstmal bei der Genehmigungsbehörde auf den Busch klopfen und fragen, ob sie nicht ihrer Pflicht zur Prüfung nachkommen können: stelle eine Bauvoranfrage!
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon NixLandwirt :-) » Mo Aug 11, 2014 8:54

pikatschu hat geschrieben:Wo wird das Wohnhaus stehen? Innenbereich, Außenbereich, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet?
Eigentlich muss die Genehmigungsbehörde die Sache prüfen und nicht der Antragsteller. Es geht hier darum abzuwägen, ob der Antragsteller einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt werden könnte, aber es geht auch um den Bestandsschutz und die Entwicklungsmöglichkeit des Betriebes. Wenn der Betrieb sich im Außenbereich befindet, und die Voraussetzungen der Privilegierung bestehen, dann wäre eine heranrückende Wohnbebauung langfristig ein existenzieller blackout.
Es gibt eine Reihe von Gutachtern, die ich die als Liste zukommen lassen könnte. Ich würde aber erstmal bei der Genehmigungsbehörde auf den Busch klopfen und fragen, ob sie nicht ihrer Pflicht zur Prüfung nachkommen können: stelle eine Bauvoranfrage!


Hi,

vielen Dank für deine Antwort. Also ich habe heute früh schon mit sämtlichen Behörden telefoniert und war auch letzte Woche schon verwundert, dass die sich nicht um so etwas kümmern. Aber schlussendlich will ich ja was.....Behörden halt!

Also das Grundstück liegt in einer Straße wo bereit 6 Einfamilienhäuser stehen. Das Gebiet ist als Dorfgebiet ausgewiesen und ein B-Plan gibt es nicht. Die Bauanfrage habe ich vor 2 Wochen gestellt und daraus ist dann folgendes geworden "erforderlich ist eine Immisionsschutz-Stellungnahme zur Klärung ob trotz des benachbarten Betriebes die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind.

Ich frage mich natürlich wie dehnbar ist der Begriff "benachbarter Betrieb" da im Umfeld einige Betriebe sind. Und ich frage mich, warum die so ein Theater machen...mich stört die Landluft nicht und ich finde die Dorfeinwohner sehen aus als wenn die 200 Jahre alt werden....ungesundes Wohne tztztz
NixLandwirt :-)
 
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon pikatschu » Mo Aug 11, 2014 9:33

NixLandwirt :-) hat geschrieben:
pikatschu hat geschrieben:Wo wird das Wohnhaus stehen? Innenbereich, Außenbereich, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet?
Eigentlich muss die Genehmigungsbehörde die Sache prüfen und nicht der Antragsteller. Es geht hier darum abzuwägen, ob der Antragsteller einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt werden könnte, aber es geht auch um den Bestandsschutz und die Entwicklungsmöglichkeit des Betriebes. Wenn der Betrieb sich im Außenbereich befindet, und die Voraussetzungen der Privilegierung bestehen, dann wäre eine heranrückende Wohnbebauung langfristig ein existenzieller blackout.
Es gibt eine Reihe von Gutachtern, die ich die als Liste zukommen lassen könnte. Ich würde aber erstmal bei der Genehmigungsbehörde auf den Busch klopfen und fragen, ob sie nicht ihrer Pflicht zur Prüfung nachkommen können: stelle eine Bauvoranfrage!


Hi,

vielen Dank für deine Antwort. Also ich habe heute früh schon mit sämtlichen Behörden telefoniert und war auch letzte Woche schon verwundert, dass die sich nicht um so etwas kümmern. Aber schlussendlich will ich ja was.....Behörden halt!

Also das Grundstück liegt in einer Straße wo bereit 6 Einfamilienhäuser stehen. Das Gebiet ist als Dorfgebiet ausgewiesen und ein B-Plan gibt es nicht. Die Bauanfrage habe ich vor 2 Wochen gestellt und daraus ist dann folgendes geworden "erforderlich ist eine Immisionsschutz-Stellungnahme zur Klärung ob trotz des benachbarten Betriebes die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind.

Ich frage mich natürlich wie dehnbar ist der Begriff "benachbarter Betrieb" da im Umfeld einige Betriebe sind. Und ich frage mich, warum die so ein Theater machen...mich stört die Landluft nicht und ich finde die Dorfeinwohner sehen aus als wenn die 200 Jahre alt werden....ungesundes Wohne tztztz


Schleswig- Holstein ist ein komisches Pflaster....eine Immissionsschutz- Stellungnahme wird normalerweise von der Genehmigungsbehörde von der Landwirtschaftskammer als Träger öffentlicher Belange abgefordert. Bisher hat das die LVA - Futterkamp, in Person von Herrn Knaack gemacht. Wenn die Genehmigungsbehörde die Kammer nun nicht mehr einschaltet, dann muss ein anderer diese Stellungnahme abgeben ( anscheinend kein Gutachten...oder doch eine gutachterliche Stellungnahme?)
Als benachbarte Betriebe sind nach dem BimmschG alle Betriebe zu sehen, deren Immissionsradius aufgrund der Bestandsgröße mit ihren Immissionsradien in dein Baugrundstück einwirken. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit im GG ist die Grundlage und kann nicht abgemildert werden, nur weil du es hinnimmst, dein Nachfolger es aber evtl. nicht machen wird. Das hat alles seinen Sinn! Außerdem muss der Landwirt auch seine Rechte waren und kann sich nicht jeder Willkür aussetzen.
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon NixLandwirt :-) » Mo Aug 11, 2014 10:03

pikatschu hat geschrieben:
NixLandwirt :-) hat geschrieben:
pikatschu hat geschrieben:Wo wird das Wohnhaus stehen? Innenbereich, Außenbereich, allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet?
Eigentlich muss die Genehmigungsbehörde die Sache prüfen und nicht der Antragsteller. Es geht hier darum abzuwägen, ob der Antragsteller einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt werden könnte, aber es geht auch um den Bestandsschutz und die Entwicklungsmöglichkeit des Betriebes. Wenn der Betrieb sich im Außenbereich befindet, und die Voraussetzungen der Privilegierung bestehen, dann wäre eine heranrückende Wohnbebauung langfristig ein existenzieller blackout.
Es gibt eine Reihe von Gutachtern, die ich die als Liste zukommen lassen könnte. Ich würde aber erstmal bei der Genehmigungsbehörde auf den Busch klopfen und fragen, ob sie nicht ihrer Pflicht zur Prüfung nachkommen können: stelle eine Bauvoranfrage!


Hi,

vielen Dank für deine Antwort. Also ich habe heute früh schon mit sämtlichen Behörden telefoniert und war auch letzte Woche schon verwundert, dass die sich nicht um so etwas kümmern. Aber schlussendlich will ich ja was.....Behörden halt!

Also das Grundstück liegt in einer Straße wo bereit 6 Einfamilienhäuser stehen. Das Gebiet ist als Dorfgebiet ausgewiesen und ein B-Plan gibt es nicht. Die Bauanfrage habe ich vor 2 Wochen gestellt und daraus ist dann folgendes geworden "erforderlich ist eine Immisionsschutz-Stellungnahme zur Klärung ob trotz des benachbarten Betriebes die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind.

Ich frage mich natürlich wie dehnbar ist der Begriff "benachbarter Betrieb" da im Umfeld einige Betriebe sind. Und ich frage mich, warum die so ein Theater machen...mich stört die Landluft nicht und ich finde die Dorfeinwohner sehen aus als wenn die 200 Jahre alt werden....ungesundes Wohne tztztz


Schleswig- Holstein ist ein komisches Pflaster....eine Immissionsschutz- Stellungnahme wird normalerweise von der Genehmigungsbehörde von der Landwirtschaftskammer als Träger öffentlicher Belange abgefordert. Bisher hat das die LVA - Futterkamp, in Person von Herrn Knaack gemacht. Wenn die Genehmigungsbehörde die Kammer nun nicht mehr einschaltet, dann muss ein anderer diese Stellungnahme abgeben ( anscheinend kein Gutachten...oder doch eine gutachterliche Stellungnahme?)
Als benachbarte Betriebe sind nach dem BimmschG alle Betriebe zu sehen, deren Immissionsradius aufgrund der Bestandsgröße mit ihren Immissionsradien in dein Baugrundstück einwirken. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit im GG ist die Grundlage und kann nicht abgemildert werden, nur weil du es hinnimmst, dein Nachfolger es aber evtl. nicht machen wird. Das hat alles seinen Sinn! Außerdem muss der Landwirt auch seine Rechte waren und kann sich nicht jeder Willkür aussetzen.


Ja, ich habe das heute mit allen zuständigen Behörden geklärt und ich muss sagen, die sind alle sehr nett und hilfsbereit. Ich hoffe jetzt nur, dass unser Grundstück auch bebaubar ist, was die Immision angeht. Habe jetzt ein Ingenieurbüro gefunden die das Gutachten innerhalb von 4-6 Wochen erstellen. Das Ding ist, wenn du auf dem Grundstück stehst, riechst du absolut null auch wenn der Betrieb nur 50 meter entfernt ist und somit auch der Güllepott. Gut ist, dass der Betrieb im osten vom Grundstück aus liegt. Also bleibt mir wahrscheinlich nur übrig zu hoffen.
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon pikatschu » Mo Aug 11, 2014 10:09

....na dann viel Glück!
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon Tracker » Mo Aug 11, 2014 10:14

Hoffe auch, dass du Glück haben wirst :)
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon NixLandwirt :-) » Mo Aug 11, 2014 10:15

Danke euch :D werde berichten!
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon goldfinger » Di Aug 12, 2014 8:37

Ich glaube eine Stadt in SH hat ein spezielles Bürgerinformationssystem online mit vielen Beiträgen im Archiv zur freien Recherche. War das Heide? Ich schaue mich mal um und wenn ich da was finde melde ich mich wieder! :wink:
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon NixLandwirt :-) » Di Aug 12, 2014 12:22

goldfinger hat geschrieben:Ich glaube eine Stadt in SH hat ein spezielles Bürgerinformationssystem online mit vielen Beiträgen im Archiv zur freien Recherche. War das Heide? Ich schaue mich mal um und wenn ich da was finde melde ich mich wieder! :wink:


Oh ja, dass wäre sehr cool, wenn du da was findest bin auch schon immer am :google: und habe auch schon etwas in Richtung GIRL gefunden. Aber da ich nur Laie bin, verstehe ich davon nicht viel! Also wenn die eine Messung in einem Radius von 600 Metern durchführen, dann sehe ich schwarz. Denn wir haben einige Landwirtschaftliche Betriebe im Dorf.
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon whistleblower » Mi Aug 13, 2014 11:11

NixLandwirt :-) hat geschrieben:
goldfinger hat geschrieben:Ich glaube eine Stadt in SH hat ein spezielles Bürgerinformationssystem online mit vielen Beiträgen im Archiv zur freien Recherche. War das Heide? Ich schaue mich mal um und wenn ich da was finde melde ich mich wieder! :wink:


Oh ja, dass wäre sehr cool, wenn du da was findest bin auch schon immer am :google: und habe auch schon etwas in Richtung GIRL gefunden. Aber da ich nur Laie bin, verstehe ich davon nicht viel! Also wenn die eine Messung in einem Radius von 600 Metern durchführen, dann sehe ich schwarz. Denn wir haben einige Landwirtschaftliche Betriebe im Dorf.



...da hilft kein googlen...das ist für den Laien weder nachvollziehbar, noch beeinflussbar. Der Gutachter beurteilt die Emissionen der Betriebe, berücksichtigt die Transmission und errechnet einen Immissionswert in Form von Geruchsstundenhäufigkeit. Diese darf dann für deinen Bereich entweder 20% der Jahresstunden oder 25% der Jahresstunden oder nur 15% betragen...je nach Lage im Raum.
Das Ziel der Nachhaltigkeit ist das diesseitige und kollektivierte Derivat der früher religiös
begründeten Hoffnung auf jenseitige individuelle Unsterblichkeit

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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon NixLandwirt :-) » Mi Aug 13, 2014 12:04

whistleblower hat geschrieben:
NixLandwirt :-) hat geschrieben:
goldfinger hat geschrieben:Ich glaube eine Stadt in SH hat ein spezielles Bürgerinformationssystem online mit vielen Beiträgen im Archiv zur freien Recherche. War das Heide? Ich schaue mich mal um und wenn ich da was finde melde ich mich wieder! :wink:


Oh ja, dass wäre sehr cool, wenn du da was findest bin auch schon immer am :google: und habe auch schon etwas in Richtung GIRL gefunden. Aber da ich nur Laie bin, verstehe ich davon nicht viel! Also wenn die eine Messung in einem Radius von 600 Metern durchführen, dann sehe ich schwarz. Denn wir haben einige Landwirtschaftliche Betriebe im Dorf.



...da hilft kein googlen...das ist für den Laien weder nachvollziehbar, noch beeinflussbar. Der Gutachter beurteilt die Emissionen der Betriebe, berücksichtigt die Transmission und errechnet einen Immissionswert in Form von Geruchsstundenhäufigkeit. Diese darf dann für deinen Bereich entweder 20% der Jahresstunden oder 25% der Jahresstunden oder nur 15% betragen...je nach Lage im Raum.


Okei! Dann hoffe ich mal das es uns etwas bringt, dass wir als "Dorfgebiet" gewertet werden. Was ich schon in Erfahrung bringen konnte, ist das die 2 landwirtschaftlichen Betriebe á 60 Milchkühe haben und á 120 Milchkühe. Der Betrieb mit den 60 Milchkühen ist ca. 50-60 Meter und der mit den 120 Milchkühen ca. 130 Meter. Das gute ist, dass beide Betriebe östlich vom Grundstück liegen. Im norden ist eine Biogasanlage ca. 350 Meter entfernt, hierzu habe ich keine Angaben. Im Westen liegt auch ein Betrieb ca. 270 Meter entfernt, da fehlen mir auch die Angaben. Jetzt hoffe ich natürlich, dass alles passt.

Schlimm ist nur die Ungewissheit und das warten auf das Ergebnis, was 4-6 Wochen dauern kann. :(
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon whistleblower » Mi Aug 13, 2014 12:12

[quote="NixLandwirt

...da hilft kein googlen...das ist für den Laien weder nachvollziehbar, noch beeinflussbar. Der Gutachter beurteilt die Emissionen der Betriebe, berücksichtigt die Transmission und errechnet einen Immissionswert in Form von Geruchsstundenhäufigkeit. Diese darf dann für deinen Bereich entweder 20% der Jahresstunden oder 25% der Jahresstunden oder nur 15% betragen...je nach Lage im Raum.[/quote]

Okei! Dann hoffe ich mal das es uns etwas bringt, dass wir als "Dorfgebiet" gewertet werden. Was ich schon in Erfahrung bringen konnte, ist das die 2 landwirtschaftlichen Betriebe á 60 Milchkühe haben und á 120 Milchkühe. Der Betrieb mit den 60 Milchkühen ist ca. 50-60 Meter und der mit den 120 Milchkühen ca. 130 Meter. Das gute ist, dass beide Betriebe östlich vom Grundstück liegen. Im norden ist eine Biogasanlage ca. 350 Meter entfernt, hierzu habe ich keine Angaben. Im Westen liegt auch ein Betrieb ca. 270 Meter entfernt, da fehlen mir auch die Angaben. Jetzt hoffe ich natürlich, dass alles passt.

Schlimm ist nur die Ungewissheit und das warten auf das Ergebnis, was 4-6 Wochen dauern kann. :([/quote]


...rechne mal eher mit 8 - 10 Wochen... :roll:
Das Ziel der Nachhaltigkeit ist das diesseitige und kollektivierte Derivat der früher religiös
begründeten Hoffnung auf jenseitige individuelle Unsterblichkeit

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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon Hoschscheck » Fr Sep 05, 2014 0:19

Als Landwirt würde ich gegen eine Baugenehmigung "Wohnhaus" in 5o Meter Entfernung klagen.

Hoschscheck
BildBild Gianni Infantino ist neuer Fifa-Präsident! Blatter musste gehen, aber ging seine Gangart?
Probezeit bestanden! gez. Kanzlei Mossack Fonseca, Panama.
Hoschscheck
 
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Re: Immisionsgutachten

Beitragvon Meini » Di Sep 09, 2014 12:47

Hoschscheck hat geschrieben:Als Landwirt würde ich gegen eine Baugenehmigung "Wohnhaus" in 5o Meter Entfernung klagen.

Hoschscheck


Ab 500 meter spätestens aus leidvoller Erfahrung und damit möchte ich dem Tradeersteller nichts unter stellen nur ich weiß wie Gerichte damit in 10 Jahren umgehen werden, der Betrieb ist damit kaputt.
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
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