Klasse L und T werfen immer wieder Fragen auf, da habe ich hier einen sehr interessanten Artikel aus dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt gefunden. Ist zwar aus 2007, aber aktuell. Behandelt wird, was man womit fahren darf und vor allem auch die Abgrenzung zwischen Landwirtschaftlich und Gewerblich veranschaulicht.
Ein Auszug daraus, der auch mich betrifft:
LWB hat geschrieben:Klasse T hingegen ist nicht von vornherein Teil der alten Klasse 3, erfordert also im Rahmen der Umschreibung einen Extra-Antrag. Wer das vergisst, läuft Gefahr, den Anspruch auf Klasse T zu verlieren. Innerhalb von zwölf Monaten nach Umschreibung trägt das Straßenverkehrsamt T in der Regel noch ein, liegt die Umschreibung jedoch mehr als 24 Monate zurück, darf die Straßenverkehrsbehörde eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr vornehmen.
Genau das war bei mir der Fall, nachdem ich 2000 wegen Erwerb des Motorradführerscheins die EU-Karte bekam. Als Städter, der ich bin (und zu der Zeit war das mit dem Umschreiben noch ein sehr neues Thema), wurde ich natürlich nicht darauf hingewiesen und wusste es selbst nicht besser.
Zu dieser Frist habe ich hier im Forum schon mal geschrieben, dass es sie eigentlich nicht mehr gibt, da letztes Jahr zum 31.10. gestrichen. Nun zu glauben, man kann noch mal einen neuen Versuch starten, brachte allerdings keinen Erfolg, wie beschrieben.
LWB hat geschrieben:Um T zu erhalten ist dann eine erneute theoretische und praktische Prüfung erforderlich, allerdings ohne dass eine erneute Ausbildung erfolgen muss.
Das ist mir nun allerdings neu!
Kann das jemand bestätigen?
@ Admins/ Mods: Was haltet Ihr von einer Führerscheinrubrik?
